Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, dürfen Reisende ihren Flug auch ohne die beim Ticketkauf genutzte Kreditkarte, antreten. Sie müssen die Kreditkarte nicht extra beim Check-In vorzeigen, bzw. ist diese nicht für das Einchecken notwendig.
Die spanische Airline Iberia hatte eine Kundin am Flughafen stehen lassen, weil sie ihre beim Ticketkauf verwendete Kreditkarte, beim Check-In nicht vorzeigen konnte. Nicht aus Böswilligkeit oder aus Prinzip, sondern weil ihre Bank die für den Ticketkauf benutzte Kreditkarte, aus Sicherheitsgründen gegen eine neue Kreditkarte ausgetauscht hatte. Die Mitarbeiter von Iberia akzeptierten nicht einmal die Kreditkartenabrechnung als Beleg, welche ihnen die Kundin vorlegte.
Die Kunde selbst musste für 50,- Euro Gebühr, zwei Tage später auf eine andere Maschine umbuchen.
Die Richter in Frankfurt entschieden nun, dass eine Kreditkarte lediglich ein Zahlungsmittel ist und keine für den Antritt des Fluges nötige Reiseunterlage. Zudem verurteilten die Richter die Airline Iberia, Schadensersatz an die Kundin zu zahlen. Unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000,- Euro verbot das Gericht der Airline auch die weitere Verwendung der umstrittenen Klausel.






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