
Zitat von
Lilac
Obwohl Spanien schon mehrmals von der
EU verwarnt wurde, bleibt es bei den hohen Importationskosten. Wahrscheinlich rechnet es sich, lieber alle paar Jahre die Strafe der
EU zu zahlen, dafür aber weiterhin horrende Gebühren für die Einfuhr eines Fahrzeuges zu verlangen.
Einzig die Möglichkeit, sein Fahrzeug als Umzugsgut mit nach Spanien einzuführen, macht die Angelegenheit preiswerter. Aber dabei sind enge Zeiten einzuhalten von der Abmeldung in D (als Beispiel) bis zum Eintrag ins Residentenregister, der Vorführung des Fahrzeuges beim
ITV und der endgültigen Importation. Auch muß das Fahrzeug vorher 6 Monate Eigentum der Person sein, die es dann auch importiert.
Ob sich das jemals ändert?

Lilac, das mit den Multas wegen mit
Eu Recht nichtkonformer Einfuhrsteuer gehört der Vergangenheit an.
Das Kind hat einen andern Namn bekommen. (hab vergessen welchen)
Nun ist es legal. Diese Anmeldesteuer gibt es auch in anderen
EU Ländern wie DE oder DK.
Als Umzugsgut bleibt ein KFZ allerdings steuerfrei. Allerdings muss sehr zeitnah umgemeldet werden. Abmeldebescheinigung aus DE.
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