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Thema: Firmensitz Spanien- Niederlassung Deutschland- Steuern?

  1. #1
    Spanien Junior
    Registriert seit
    17.12.2011
    Ort
    Südhessen
    Beiträge
    45

    Standard Firmensitz Spanien- Niederlassung Deutschland- Steuern?

    Hallo,

    hoffe die Überschrift ist nicht zu verwirrend.
    Habe mal eine spezielle Frage über Firmenrecht.

    Angenommen man zieht fest nach Spanien, meldet dort eine eigene Firma an und verkauft natürlich Waren nach Spanien welche man sich vorher auch Palettenweise nach Spanien hat liefern lassen. Dann zahlt man logischerweise Steuern in Spanien.

    Ist es nun möglich eine "Zweigniederlassung" in Deutschland zu behalten, sich Waren nach Deutschland liefern zu lassen und diese auch im deutschen Raum zu verkaufen?
    Gut blöde Frage, klar geht es aber was ich wissen will, muss man dann sowohl in Deutschland als auch in Spanien eine separate Buchführung machen und zweimal Steuern beim jeweiligen Finanzamt zahlen oder ist es möglich dies alles zusammen beim Hauptsitz, in diesem Fall in Spanien, abzugeben?

    Hoffe es ist einigermaßen verständlich- bin eben erst aufgestanden.

    Danke für eure Hilfe.

    Lg Basti

  2. #2
    Spanien Profi Avatar von Julchen
    Registriert seit
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    Ort
    Bayern / Moraira CB
    Beiträge
    2,055

    Standard

    Soviel mir bekannt ist, bist du in dem Land in dem du lebst und gemeldet bist Steuerpflichtig und brauchst einen Steuerberater. Nähers können dir sicher fest in Spanien lebende Selbstständige beantworten. Mal sehen ob sich da Jemand findet der Auskunkt über deine Fragen erteilen kann?
    Grüße von Julchen

    In der Ruhe liegt die Kraft..........

  3. #3
    Alter spanischer Hase Avatar von Pepe
    Registriert seit
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    Ort
    Andalusien & Rhein-Main
    Beiträge
    530

    Standard

    Beides sind eigenständige Firmen mit eigener Buchführung und Steuerpflicht. Die Deutsche Bank ES hat ja auch nichts mit der in D zu tun, etc

  4. #4
    Spanien Junior
    Registriert seit
    17.12.2011
    Ort
    Südhessen
    Beiträge
    45

    Standard

    Bist du dir da sicher Pepe?
    Wenn ich Waren zur Zeit nach ES versende muss ich ja auch nichts an Spanien zahlen.
    Habe mich damit ehrlich gesagt auch noch nicht beschäftigt wie das bei GmbHs, AGs oder normalen Selbstständigen ist.

  5. #5
    Gast1055
    Gast

    Standard

    Das hängt immer davon ab, wo ein Gewerbe angemeldet ist.
    Wenn eines in beiden Ländern angemeldet ist, dann muss man in jedem Land den Umsatz versteuern, der über diese Zweigstelle gelaufen ist.
    Wie das dann mit der Einkommensteuer läuft, bin ich nun auch überfragt.
    Da lohnt es sich einen Steuerberater zu befragen, welche in der Regel auch Auskunft gaben. Ebenso die IHKs in Deutschland.

  6. #6
    Alter spanischer Hase Avatar von Pepe
    Registriert seit
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    Andalusien & Rhein-Main
    Beiträge
    530

    Standard

    Eine spanische Firma hat überhaupt gar nichts mit einer deutschen Firma zu tun, auch wenn sie vielleicht den gleichen Besitzer hat. In diesem Falle sind dann sogar 3 Steuererklärungen nötig. Die der beiden Firmen in D und ES sowie die des Besitzers mit entsprechenden Übersetzungen um danach zu entscheiden wo denn dieses Geld versteuert wird. Dazu gibt es dann einen ganzen Kriterienkatalog was wo wie in welchem Einzelfall angewendet und versteuert wird.
    Genausowenig wie es es Zweigniederlassungen im Ausland gibt gibt es auch keinen Zweitwohnsitz im Ausland. Das sind dann eigenständige Firmen bzw zwei Erstwohnsitze.

  7. #7
    Moderator Avatar von Lilac
    Registriert seit
    25.12.2010
    Ort
    Europa
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    3,468

    Standard

    Normalerweise lautet der Grundsatz: Steuern sind immer dort zu zahlen, wo sie anfallen. Also die deutsche Filiale zahlt in D, die spanische in E.
    Auf jeden Fall schließe ich mich der Meinung an: Genauestens von einem deutsch/spanischen Steuerberater informieren lassen. Es gibt genug davon. Doch vorsicht: Nicht alle sind gut.
    Viel Glück!


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