Hallo,
hoffe die Überschrift ist nicht zu verwirrend.
Habe mal eine spezielle Frage über Firmenrecht.
Angenommen man zieht fest nach Spanien, meldet dort eine eigene Firma an und verkauft natürlich Waren nach Spanien welche man sich vorher auch Palettenweise nach Spanien hat liefern lassen. Dann zahlt man logischerweise Steuern in Spanien.
Ist es nun möglich eine "Zweigniederlassung" in Deutschland zu behalten, sich Waren nach Deutschland liefern zu lassen und diese auch im deutschen Raum zu verkaufen?
Gut blöde Frage, klar geht es aber was ich wissen will, muss man dann sowohl in Deutschland als auch in Spanien eine separate Buchführung machen und zweimal Steuern beim jeweiligen Finanzamt zahlen oder ist es möglich dies alles zusammen beim Hauptsitz, in diesem Fall in Spanien, abzugeben?
Hoffe es ist einigermaßen verständlich- bin eben erst aufgestanden.
Danke für eure Hilfe.
Lg Basti






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