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Thema: Rechtsgrundlagen im Amateurfunk

  1. #1
    Neuer Spanien-Benutzer
    Registriert seit
    03.02.2012
    Beiträge
    4

    Standard Rechtsgrundlagen im Amateurfunk

    Hallo,
    ich bin Amateurfunkerin. Vielleicht gibt es ja hier auch jemanden, der dieses Hobby hat. Jedenfalls möchte ich eventuell auch in Spanien eine Anlage betreiben. Ich habe die kompletten Lizenzen nach der deutschen AFuV. Wie ist es, wenn ich in Spanien eine Lizenz beantrage. Reicht es aus, wenn ich dann meine deutschen Lizenzen vorzeige? Gibt es so etwas wie eine Anerkennung derselben. E und D sind ja beides EU-Staaten. Oder muss man nochmal eine Prüfung ablegen, evt. in der spanischen Sprache?? Das kann ich mir zwar nicht vorstellen, aber Gewißheit wär ganz schön.
    Danke für alle Infos.
    Alexandra

  2. #2
    Administrator Avatar von Joaquin
    Registriert seit
    10.07.2008
    Ort
    Kassel
    Beiträge
    1,813

    Standard

    Werden solche Fragen nicht bei der Prüfung selbst abgeklärt? Da gibt es doch internationale Abmachungen.

    Ich wollte immer mal gerne, die Amaterufunklinzenz machen, aber dann doch immer wieder verschoben.

    Kannst du dann auch noch richtig Morsen?
    Und welches sind deine beliebtesten Funknetze welche du benutzt?
    Saludos,
    Joaquín

  3. #3
    Neuer Spanien-Benutzer
    Registriert seit
    02.07.2011
    Beiträge
    2

    Standard Amateurfunk in Spanien - für Segler

    Ich kenne mich aus beim Amateurfunk für Segler.
    Und mache da auch LRC Kurse die für die Marine-Frequenzen erforderlich sind.
    Auf 14.313,0kHz treffen sich zwei mal am Tag die maritim mobile Funker aus Deutschland, Mittelmeer und aus Spanien sind immer eine Reihe Stationen dabei.
    Zu Deiner Frage:
    Bis zu 3 Monaten Aufenthalt kannst Du das deutsche Rufzeichen nutzen und nennst dazu die spanishe Region. Für die Kanaren ist das EA8.
    Das spanische Rufzeichen wird erteilt wenn man das Prüfungsergebniss der Amateurfunkprüfung vorlegt.
    Ich hatte zuerst die US Prüfung gemacht und dann mit Vorlage der US Lizenz das deutsche Rufzeichen erhalten.
    In Spanien muss ich dann ebenfalls die US Lizenz vorlegen um ein spanisches Amateurfunk-Rufzeichen zu erhalten.
    Weiteres auf Bienvenidos a la Web de URE
    Zusammengefasst:
    Du brauchst bei längerem Aufenthalt:
    - ein spanisches Rufzeichen
    - keine erneute Prüfung in spanischer Sprache

  4. #4
    Spanisch weit Fortgeschritten Avatar von baufred
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    D:Wolfsburg/E:San Fulgencio Urb. La Marina
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    228

    Standard

    ... ohne sich auf der HP der URE zu verlaufen ...

    ... hier ist alles Wesentliche kurz zusammengefasst:
    Información sobre la nueva reglamentación que va ha implantarse en breve

    Saludos y 73 de ...
    Saludos -- baufred --

  5. #5
    Neuer Spanien-Benutzer
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    03.02.2012
    Beiträge
    4

    Standard

    Danke für eure umfangreichen Infos.


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