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Thema: Arbeitserlaubnis Spanier in Deutschland

  1. #1
    Neuer Spanien-Benutzer
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    Standard Arbeitserlaubnis Spanier in Deutschland

    Hallo,
    ich habe folgende Frage: brauch ich als Spanierin in Deutschland eine Arbeitserlaubnis? Ich bin seit eine Woche hier. EU-Personen sind ja freizügig. Aber wie ist es mit der Arbeit. Habe hier gelesen, dass die Arbeitsagentur eine Fachstelle hat, die dafür zuständig ist: http://www.arbeitsgenehmigungsverordnung.de/arbeitserlaubnis/ Ist das richtig? Wer kennt aus?
    Danke,
    Lara

  2. #2
    Administrator Avatar von Joaquin
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    1,813

    Standard

    EU-Bürger dürfen innerhalb der EU ihren Wohnsitz frei wählen und arbeiten. Benötigen daher in der Regel keine Arbeitserlaubnis. Spanier die in Deutschland arbeiten, benötigen keine Arbeitserlaubnis.
    Saludos,
    Joaquín

  3. #3
    Neuer Spanien-Benutzer
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    Standard

    Danke. :-)

  4. #4
    Moderator Avatar von Lilac
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    Standard

    Äääähhhh...... Vorsichtig bitte!
    Ich bin EU-Bürgerin (Deutsche) und mit einem Österreicher verheiratet.
    Wir sind im vergangenen März nach Österreich gezogen. Als ich zum Arbeitsamt ging, hat man mich erstmal gleich wieder rausgeschmissen. Ich bin nun allerdings schon 60 und die hatten wohl Angst um ihre Statistiken. Doch als ich zur Ausländerpolizei ging, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, hat man nach meinen finanziellen Verhältnissen gefragt. (Mein Mann ist Rentenempfänger in A!). Da ich keine Rücklagen und auch kein Einkommen nachweisen konnte, stellte man mir eine baldige Ausweisung in Aussicht.
    Und das Schlimmste daran: Die dürfen das! Das wurde mir bestätigt von der Deutschen Botschaft in Wien, dem Auswärtigen Amt, den "Helping Hands" und, und, und.
    Also, Joaquin, es ist wie es immer ist: Ausnahmen bestätigen die Regel.
    Ich bin mit einem Einheimischen verheiratet, selbst EU-Bürgerin und bekomme keine Aufenthaltsgenehmigung (geschweige denn eine Arbeitserlaubnis) in Österreich.
    Servus und Baba!

  5. #5
    Alter spanischer Hase Avatar von Rita
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    Standard

    Ich habe es dir ja schon einmal gesagt, Lilac, das ist einfach nur krass und nicht zu verstehen...
    Das Glück deines Lebens hängt von der Beschaffenheit deiner Gedanken ab.
    (Marc-Aurel)

  6. #6
    Moderator Avatar von Lilac
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    Standard

    Hallo Rita!
    Ja, stimmt. Das Thema war schon einmal dran.
    Ich verstehe es auch nicht, aber niemand kann etwas dagegen tun. Daher bin ich immer vorsichtig mit Annahmen über Rechte innerhalb der EU.
    Lieber einmal mehr nachfragen, als plötzlich vor einer Wand zu stehen.

  7. #7
    Alter spanischer Hase Avatar von Rita
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    Menzingen CH und El Campello Alicante
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    618

    Standard

    Richtig, sonst ist man dann so richtig angeschmiert, wenn man etwas annimmt, was so nicht stimmt.
    Das Glück deines Lebens hängt von der Beschaffenheit deiner Gedanken ab.
    (Marc-Aurel)

  8. #8
    Alter spanischer Hase Avatar von Tiza
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    Standard

    Jeder kocht noch seine Suppe. Ein Verständnis zu einem Europa.
    Die Köche wollen schon, aber der Kunde in der Gaststube macht nicht mit.
    Das ziehen an einem Strang erfolgt nur, wenn man keine Pflichten hat.
    LG Tiza

  9. #9
    Spanisch weit Fortgeschritten Avatar von dreamsailor
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    Standard

    sry

    soweit ich weiss dürfen Spanier in D arbeiten, oder?

    ciao

  10. #10
    Alter spanischer Hase Avatar von Tiza
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    874

    Standard

    Auszug aus Arbeitsgenehmigungsverordnung.de/arbeitserlaubnis/auslaenderrecht

    Was sind EU-Staatsangehörige?
    EU-Staatsangehörige sind Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Dänemark Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Zypern, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, die Slowakische Republik die Tschechische Republik und Ungarn. Für sie besteht uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit.

    Arbeitnehmerfreizügigkeit. Ein Wort zur angenehmen Auslegung?
    LG Tiza

  11. #11
    Moderator Avatar von Lilac
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    Standard

    Klar dürfen die. Deutschland ist ja schließlich nicht Österreich

  12. #12
    Spanisch weit Fortgeschritten Avatar von dreamsailor
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    Standard

    Zitat Zitat von Lilac Beitrag anzeigen
    Klar dürfen die. Deutschland ist ja schließlich nicht Österreich
    darum ging es ja auch. Wundert mich aber, dass A hier ausschert...

  13. #13
    Alter spanischer Hase Avatar von Tiza
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    Standard

    Arbeitnehmerfreizügigkeit. Ein Wort zur angenehmen Auslegung?

    Der Tastaturbewältiger ist zusätzlich nicht zu unterschätzen.
    Die Unterlagen, die er auch lesen sollte liegen unter der Kaffeetasse.
    Ein Teil unter Spinnweben, der Rest unter noch nicht erledigter Ablage.
    Alles nur unter und .....
    LG Tiza

  14. #14
    Administrator Avatar von Joaquin
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    Standard

    Die Frage war ja ob Spanier in Detuschland eine Arbeitserlaubnis benötigen und die benötigen sie defenitif nicht.

    Was die Österreicher mit Lilac dort treiben ist mir allerdings ein Rätsel. Da hätte ich mir mal eine schriftliche Begründung zukommen lassen.
    Saludos,
    Joaquín

  15. #15
    Moderator Avatar von Lilac
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    Standard

    Um nicht OT zu laufen nur diese Bemerkung noch dazu: diese schriftliche Begründung findest Du in den Gesetzestexten von Österreich.
    Eindeutiger geht es gar nicht!

  16. #16
    Alter spanischer Hase Avatar von Tiza
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    Standard

    ………..Es bleibt den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen, wie sie die Richtlinien umsetzen.
    Sie haben also bei der Umsetzung der Richtlinie einen gewissen Spielraum. Wenn die Richtlinie allerdings die Einführung konkreter Berechtigungen oder Verpflichtungen verlangt, muss das nationalstaatliche Recht, das ihrer Umsetzung dient, entsprechend konkrete Berechtigungen oder Verpflichtungen begründen……
    Richtlinie (EU)

    Erfolgte Umsetzungen, bleiben wie angesprochen unter der Kaffeetasse.
    LG Tiza

  17. #17
    Zeigt Interesse an Spanien
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    Standard

    Zitat Zitat von Lilac Beitrag anzeigen
    Äääähhhh...... Vorsichtig bitte!
    Ich bin EU-Bürgerin (Deutsche) und mit einem Österreicher verheiratet.
    Wir sind im vergangenen März nach Österreich gezogen. Als ich zum Arbeitsamt ging, hat man mich erstmal gleich wieder rausgeschmissen. Ich bin nun allerdings schon 60 und die hatten wohl Angst um ihre Statistiken. Doch als ich zur Ausländerpolizei ging, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, hat man nach meinen finanziellen Verhältnissen gefragt. (Mein Mann ist Rentenempfänger in A!). Da ich keine Rücklagen und auch kein Einkommen nachweisen konnte, stellte man mir eine baldige Ausweisung in Aussicht.
    Und das Schlimmste daran: Die dürfen das! Das wurde mir bestätigt von der Deutschen Botschaft in Wien, dem Auswärtigen Amt, den "Helping Hands" und, und, und.
    Also, Joaquin, es ist wie es immer ist: Ausnahmen bestätigen die Regel.
    Ich bin mit einem Einheimischen verheiratet, selbst EU-Bürgerin und bekomme keine Aufenthaltsgenehmigung (geschweige denn eine Arbeitserlaubnis) in Österreich.
    Servus und Baba!
    @Lilac, was macht Ihr denn jetzt? Mein Partner ist hier nach Deutschland ohne Anstellung, ohne Krankenkasse (man hatte ihn nach dem subsidio aus der seguridad social geschmissen) und ohne Deutschkenntnisse gekommen, und es hat zwar gedauert, aber wir haben die Freizügigkeitsbescheinigung bekommen. Ich glaube, es lag eher daran, dass ich mich sehr nett mit der Dame unterhalten habe, die bei der Ausländerbehörde dafür zuständig war, und weil mein Partner Vater deutscher Kinder ist. Aber trotzdem, wie krass! Man hat mir gesagt, dass ich ansonsten für ihn bürgen müsse, damit er bleiben darf, dazu ist es aber nicht gekommen!

  18. #18
    Moderator Avatar von Lilac
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    Standard

    Was wir machen? Nun, da man mich nach dem Umzug von der Steiermark nach Salzburg genauso (mies) behandelt, versuchen wir natürlich etwas dagegen zu unternehmen.
    Ob wir Erfolg haben werden, steht in den Sternen, denn Österreich handelt nach seinen Gesetzen.
    Hierzu ein wichtiger Link, den Tiza vor einiger Zeit in ein Thema stellte: Ministerium: EU-Ausländer mit Anspruch auf deutsche Sozialhilfe - Nachrichten Politik - Deutschland - WELT ONLINE

    Der wichtigste Hinweis in dem Artikel ist der folgende Satz:

    Ein Franzose hat die Wirksamkeit des EFA vor dem Gericht eingeklagt. Mit dem Vorbehalt gegen das EFA wollte die Bundesregierung für alle EU-Bürger das gleiche Recht schaffen. Andernfalls hätte etwa ein Este Hartz IV bekommen, ein Österreicher aber nicht, da Österreich das Abkommen nicht unterzeichnet hat.


    (EFA = Europäisches Fürsorgeabkommen)

  19. #19
    Alter spanischer Hase Avatar von Pepe
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    Ich kenne einige Deutsche welche in Österreich arbeiteten. Temporär oder länger, es war nie ein Problem. Lilac, ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass wenn du zB einen Job über die Tageszeitung findest, es da irgendein Problem gibt. Etwas anderes ist die Fürsorge welche individuell vom Land geregelt wird.
    Andalusien - Costa Tropical
    http://www.andalucia-spain.de/

  20. #20
    Moderator Avatar von Lilac
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    Ich als Person stehe hier nicht zur Debatte und möchte auch nichts weiter dazu sagen.
    Auf das bestehende Recht in Österreich habe ich hingewiesen, mehr war nicht gefragt.
    Nicht falsch verstehen, ich finde es nur unnötig, hier auf mein persönliches Problem näher einzugehen.

    P.S. Pepe - ich werde im nächsten Monat 63 Jahre alt!


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