moin joaquin, ist auch irgendwo geregelt, wieviel warnwesten an bord sein müssen?
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Reflektierende Warnwesten müssen in Spanien im Falle einer Panne oder eines Unfalls außerhalb geschlossener Ortschaften beim verlassen des Fahrzeuges getragen werden. Im einzelnen gilt die Tragepflicht der Warnweste, sobald sich der Fahrer sein Fahrzeug verlässt und sich auf der Fahrbahn oder dem Randstreifen aufhält. Dabei ist es egal welche Witterungsverhältnisse herrschen oder ob es Tag oder Nacht ist.
Ein Verstoß gegen diese Verkehrsregel kann mit bis zu 90,- Euro geahndet werden.
Update:
Für Fahrer von Kleinkrafträdern und Motorrädern gilt, dass diese nach dem Gesetzeswortlaut von der Warnwesten-Tragepflicht nicht betroffen sind.
Saludos,
Joaquín
moin joaquin, ist auch irgendwo geregelt, wieviel warnwesten an bord sein müssen?
wer hier Schreibfehler findet darf sie gern behalten, ich habe genug davonansonsten, für mehr infos über mich--> www.mister100prozent.de
Geregelt ist das so weit ich weiß nicht, aber da diese Regelung jeden betrifft der das Fahrzeug verlässt und man oft genug auch die Hilfe des Beifahrers in Anspruch nimmt, sollte man wenigstens zwei Warnwesten an Board haben. Kostet ja auch nicht die Welt und diese Regelung macht ja auch Sinn, besonders bei einem Unfall auf einer vielbefahrenen aber unbeleuchteten Straße.
Gelesen habe ich auch, dass die Warnweste(n) schnell griffbereit sein sollten. Daher haben in Spanien auch viele Autofahrer die Warnweste(n) einfach über den Fahrer- bzw. Beifahrersitz gehängt.
Das Paradoxon bei dieser Regelung scheint wohl, dass man keine Warnweste mitführen muss in Spanien, aber wenn man im Falle einer Panne den Wagen verlässt, dann besteht die Pflicht, diese anzuziehen.
Was ich gerade noch gelesen habe aber nicht glauben kann ist, dass anstatt der Warnweste auch fluoreszierende Hosenträger zugelassen sind.![]()
Saludos,
Joaquín
ich finde die vorschriften, was die fahrzeuge anbetrifft, auch ziemlich merkwürdig, ich war jetzt schon 2 mal mit autos von kunden beim itv, und da wollten sie die westen sehen, und !!!! die reserveglühbirnen!!! die müssen auch im auto sein! dafür braucht man hier aber KEINEN erstehilfe kasten.
ich kann ja verstehen, das man die ersatzbirnen mitführen soll, das ist eine vernünftige entscheidung, aber meiner meinung sollte doch auch ein erstehilfe kasten mitgeführt werden.
saludos
wolfgang
wer hier Schreibfehler findet darf sie gern behalten, ich habe genug davonansonsten, für mehr infos über mich--> www.mister100prozent.de
Mir ist aufgefallen, dass in Spanien manche Radfahrer (Touristen) beim Fahren auf der Landstraße gelbe oder orange Warnwesten tragen. Ich denke, dass sie dies freiwillig zu ihrer eigenen Sicherheit tun oder ist das etwa auch Pflicht?
kiwi
adiós - kiwi
.......................
Träume sind dazu da, verwirklicht zu werden.
So wie ich das nachlesen konnte schient es auch im spanischem Netz einiges an Ungewissheit zu diesem Thema zu geben.
Soweit ich das jetzt bei den spanischen Quellen nachlesen konnte, gibt es eine Tragepflicht für Warnwesten (chaleco reflectante), wenn man bei einem Unfall/Panne den Wagen verlässt. Ob daraus auch eine Pflicht zum mitführen im Auto entsteht, konnte ich wie oben erwähnt bisher nirgends herauslesen.Die weiteren Fahrgäste müssen selbst keine Warnweste tragen, jedoch reflektierende Elemente, beim verlassen des Fahrzeuges Falle eines Unfalles oder Panne.
@kiwi:
Soweit ich das verstanden habe, besteht für Radfahrer ein Pflicht, reflektierende Kleidung zu tragen. Also keine Warnweste an sich, aber Kleidung mit reflektierenden Elementen.
Evtl. kennt ja jemand das genaue Gesetz, wo man den passenden Abschnitt nachlesen kann?
Saludos,
Joaquín
Ley 43/1999 de 25 de noviembre, sobre adaptación de las normas de circulación a la práctica del ciclismo - unter Punkt 4.
Am besten nachzulesen auf der Seite noticias.juridicas.com nach Eingabe des fettgedruckten Textes.
Für mich übrigens die beste Web-Seite für Gesetze.
Ein neues Gesetz (Ley de tráfico) steht uns in Kürze bevor speziell über multas.
Un saludo Rosana
Geändert von Rosana (07.12.2009 um 15:28 Uhr) Grund: Ergänzung
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