Empfohlene Beiträge

Hallo! Zum wiederholten Male das Thema Auswanderung. 🙂

Plan: Ehepaar mit zwölfjährigen Kind will auswandern nach Andalusien (Ecke Jerez), Privatschule für das Kind (schon ausgesucht), Vater selbständig (privat krankenversichert), Mutter in Deutschland angestellt und will in Cadiz aus dem Home-Office arbeiten. Wohnsitz bleibt weiter Deutschland, weil wir erst einmal ein Schuljahr von September bis Juni testen wollen.

Hat das schon jemand gemacht und welche Dinge sind zu berücksichtigen?

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vor 15 Stunden schrieb Don Alfonso:

Hallo! Zum wiederholten Male das Thema Auswanderung. 🙂

... und, zum wiederholten Male ... durchlesen & verstehen ... und nicht vergessen: ohne die spanische Sprache wird es nicht funktionieren ...

>> https://magwilhelm.eu/fachbeitraege/
>> https://www.ciudadanosextranjeros.es/de/publikationen/

... y, al final: ¡Que tengaís suerte! ...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Hallo! Danke für die links. Die schaue ich mir mal an.

Erster Wohnsitz bleibt weiter Deutschland, Firmnsitz bleibt weiter Deutschland. Wir sind also eigentlich nur auf Dauerurlaub in Spanien.

Aber ich weiß, dass ist rechtlich nicht ganz klar und zum Schulbesuch braucht zumindest unser Kind eine NIE.

 

Zum Thema spanisch sprechen: Wir sind dort erst einmal nur für ein Schuljahr Gast, eventuell danach noch ein paar weitere Jahre. Dann sind wir wieder weg.

Meine Frau hat die spanische Sprache studiert und ihre Abschlussarbeit über die paraguyaischen Ureinwohner Guarani und deren Sprache auf spanisch geschrieben.

Das sollte ausreichen für einkaufen und um im Restaurant eine Pizza zu bestellen. 😉

 

Wenn noch was ist, meld eich mich hier noch einmal.

 

Dnake erstmal.

So, der Magister sagt das:

 

Wann habe ich einen gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien?

Laut spanischem Gesetz zur Einkommensteuer natürlicher Personen („Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas“) wird ein gewöhnlicher Aufenthalt unter folgenden zwei Umständen begründet. Art. 9 Ley 35/2006 :

  1. Sie halten sich länger als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien auf oder
  1. Der Mittelpunkt Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit oder Interessen befindet sich direkt oder indirekt in Spanien (wie Angestellte, gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeiten)

Trifft eine dieser Bedingung auf Sie zu, sind Sie steuerrechtlich in Spanien ansässig und somit in Spanien steuerpflichtig.

Sporadische Abwesenheiten werden auch als Aufenthalt gezählt, es sei denn, der Steuerpflichtige weist seinen steuerlichen Wohnsitz in einem anderen Land nach (mit der sog. Ansässigkeitsbescheinigung).

 

Unser Wohnsitz ist jedoch in Deutschland. Wir sind also nicht steuerpflichig in Spanien, sondern praktisch Dauerurlauber.

 

Na ja, ich ahne schon, dass das so einfach nicht wird. Aber mal gucken. Ich lese weiter.

Mist!!!:

 

Annahme

Sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird, wird angenommen, dass Sie (gemäß den oben genannten Regeln) Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien haben, wenn

  • Ihr Ehepartner, von dem Sie nicht gerichtlich getrennt sind, und
  • Ihre unterhaltsberechtigten minderjährigen Kinder, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien haben (vor allem wenn sie in Spanien zur Schule gehen).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

... falls es noch nicht bekannt sein sollte - Wohnsitzdefinition nach dtsch. Recht ist hier nicht maßgeblich - allein die nachgewiesene Aufenthaltsdauer zählt und dient als Beleg für die Behörden:

zur Überprüfung der Aufenthaltsdauer hat die span. "Hacienda" > Finanzamt z.B. mit dem Stromversorger (Iberdrola) ein Datenabgleichsabkommen (Datenschutz hin oder her!) zur Überprüfung der Verbräuche = Aufenthalt im Haus ... und, der Betroffene ist auf jeden Fall nachweispflichtig, wo er bzw. seine Angehörigen sich aufgehalten haben.
Sollten tatsächlich - auch bei nachgewiesener Abwesenheit im Ausland - Verbräuche festgestellt werden, liegt - falls keine offizielle Vermietung angemeldet ist - auf jeden Fall der Verdacht einer Schwarzvermietung vor ... die Folgen kann sich ja jeder selbst "ausmalen" ...

... mal so nebenbei eingeworfen ...

Ergänzung: die Aufenthaltsnachweise per Iberdrola sind ja seit einiger Zeit "berührungslos" per mittlerweise fast landesweit üblichen "fernablesbaren" Stromzähler problemlos und jederzeit "unbemerkt" möglich ... ergo: ¡Ojo! ...

bearbeitet von baufred
Ergänzung

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Geschrieben (bearbeitet)

klar, wer eine NIE , Strom, Wasser etc angemeldet hat, wird auf kurz oder lang in die Fänge der spa. finanz kommen.

Da geht nur APT AI  🤪.  oder Hotel

 

 

 

bearbeitet von kolo

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

An der Konversation teilnehmen

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.
Note: Your post will require moderator approval before it will be visible.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Clear editor

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.