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Arbeitserlaubnis Spanier in Deutschland


Empfohlene Beiträge

Hallo,
ich habe folgende Frage: brauch ich als Spanierin in Deutschland eine Arbeitserlaubnis? Ich bin seit eine Woche hier. EU-Personen sind ja freizügig. Aber wie ist es mit der Arbeit. Habe hier gelesen, dass die Arbeitsagentur eine Fachstelle hat, die dafür zuständig ist: arbeitsgenehmigungsverordnung.de/arbeitserlaubnis/ Ist das richtig? Wer kennt aus?
Danke,
Lara

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Äääähhhh...... Vorsichtig bitte!

Ich bin EU-Bürgerin (Deutsche) und mit einem Österreicher verheiratet.

Wir sind im vergangenen März nach Österreich gezogen. Als ich zum Arbeitsamt ging, hat man mich erstmal gleich wieder rausgeschmissen. Ich bin nun allerdings schon 60 und die hatten wohl Angst um ihre Statistiken. Doch als ich zur Ausländerpolizei ging, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, hat man nach meinen finanziellen Verhältnissen gefragt. (Mein Mann ist Rentenempfänger in A!). Da ich keine Rücklagen und auch kein Einkommen nachweisen konnte, stellte man mir eine baldige Ausweisung in Aussicht.

Und das Schlimmste daran: Die dürfen das! Das wurde mir bestätigt von der Deutschen Botschaft in Wien, dem Auswärtigen Amt, den "Helping Hands" und, und, und.

Also, Joaquin, es ist wie es immer ist: Ausnahmen bestätigen die Regel.

Ich bin mit einem Einheimischen verheiratet, selbst EU-Bürgerin und bekomme keine Aufenthaltsgenehmigung (geschweige denn eine Arbeitserlaubnis) in Österreich.

Servus und Baba!

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Auszug aus Arbeitsgenehmigungsverordnung.de/arbeitserlaubnis/auslaenderrecht

Was sind EU-Staatsangehörige?

EU-Staatsangehörige sind Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Dänemark Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Zypern, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, die Slowakische Republik die Tschechische Republik und Ungarn. Für sie besteht uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Arbeitnehmerfreizügigkeit. Ein Wort zur angenehmen Auslegung?

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………..Es bleibt den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen, wie sie die Richtlinien umsetzen.

Sie haben also bei der Umsetzung der Richtlinie einen gewissen Spielraum. Wenn die Richtlinie allerdings die Einführung konkreter Berechtigungen oder Verpflichtungen verlangt, muss das nationalstaatliche Recht, das ihrer Umsetzung dient, entsprechend konkrete Berechtigungen oder Verpflichtungen begründen……

Richtlinie (EU)

Erfolgte Umsetzungen, bleiben wie angesprochen unter der Kaffeetasse.

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  • 2 Monate später...
Äääähhhh...... Vorsichtig bitte!

Ich bin EU-Bürgerin (Deutsche) und mit einem Österreicher verheiratet.

Wir sind im vergangenen März nach Österreich gezogen. Als ich zum Arbeitsamt ging, hat man mich erstmal gleich wieder rausgeschmissen. Ich bin nun allerdings schon 60 und die hatten wohl Angst um ihre Statistiken. Doch als ich zur Ausländerpolizei ging, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, hat man nach meinen finanziellen Verhältnissen gefragt. (Mein Mann ist Rentenempfänger in A!). Da ich keine Rücklagen und auch kein Einkommen nachweisen konnte, stellte man mir eine baldige Ausweisung in Aussicht.

Und das Schlimmste daran: Die dürfen das! Das wurde mir bestätigt von der Deutschen Botschaft in Wien, dem Auswärtigen Amt, den "Helping Hands" und, und, und.

Also, Joaquin, es ist wie es immer ist: Ausnahmen bestätigen die Regel.

Ich bin mit einem Einheimischen verheiratet, selbst EU-Bürgerin und bekomme keine Aufenthaltsgenehmigung (geschweige denn eine Arbeitserlaubnis) in Österreich.

Servus und Baba!

@Lilac, was macht Ihr denn jetzt? Mein Partner ist hier nach Deutschland ohne Anstellung, ohne Krankenkasse (man hatte ihn nach dem subsidio aus der seguridad social geschmissen) und ohne Deutschkenntnisse gekommen, und es hat zwar gedauert, aber wir haben die Freizügigkeitsbescheinigung bekommen. Ich glaube, es lag eher daran, dass ich mich sehr nett mit der Dame unterhalten habe, die bei der Ausländerbehörde dafür zuständig war, und weil mein Partner Vater deutscher Kinder ist. Aber trotzdem, wie krass! Man hat mir gesagt, dass ich ansonsten für ihn bürgen müsse, damit er bleiben darf, dazu ist es aber nicht gekommen!

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Was wir machen? Nun, da man mich nach dem Umzug von der Steiermark nach Salzburg genauso (mies) behandelt, versuchen wir natürlich etwas dagegen zu unternehmen.

Ob wir Erfolg haben werden, steht in den Sternen, denn Österreich handelt nach seinen Gesetzen.

Hierzu ein wichtiger Link, den Tiza vor einiger Zeit in ein Thema stellte: Ministerium: EU-Ausländer mit Anspruch auf deutsche Sozialhilfe - Nachrichten Politik - Deutschland - WELT ONLINE

Der wichtigste Hinweis in dem Artikel ist der folgende Satz:

Ein Franzose hat die Wirksamkeit des EFA vor dem Gericht eingeklagt. Mit dem Vorbehalt gegen das EFA wollte die Bundesregierung für alle EU-Bürger das gleiche Recht schaffen. Andernfalls hätte etwa ein Este Hartz IV bekommen, ein Österreicher aber nicht, da Österreich das Abkommen nicht unterzeichnet hat.

(EFA = Europäisches Fürsorgeabkommen)

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Ich kenne einige Deutsche welche in Österreich arbeiteten. Temporär oder länger, es war nie ein Problem. Lilac, ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass wenn du zB einen Job über die Tageszeitung findest, es da irgendein Problem gibt. Etwas anderes ist die Fürsorge welche individuell vom Land geregelt wird.

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Ich als Person stehe hier nicht zur Debatte und möchte auch nichts weiter dazu sagen.

Auf das bestehende Recht in Österreich habe ich hingewiesen, mehr war nicht gefragt.

Nicht falsch verstehen, ich finde es nur unnötig, hier auf mein persönliches Problem näher einzugehen.

P.S. Pepe - ich werde im nächsten Monat 63 Jahre alt!

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  • 1 Monat später...

Hallo, dazu kann ich etwas sagen, da ich von Spanien zurückgewandert bin und das mit meinem spanischen Freund, der widerum nach DE ausgewandert ist. Es ist überhaupt kein Problem, sich in Deutschland anzumelden und zu arbeiten. Was man zunächst braucht, ist einen Wohnsitz, Wohnanmeldung (empadronamiento), Krankenkasse und die Steuernummer oder Lohnsteuerkarte (gibt´s beim Finanzamt). Eine Arbeitserlaubnis brauchte mein Freund nicht, obwohl er sich diese (Freizügigkeitsbescheinigung) zuzüglich auch noch besorgt hat.

Was man allerdings nicht tun sollte, ist gleich zum Arbeitsamt und Hilfe beantragen. Diese bekommt man zwar auch, aber dann droht die Ausländerbehörde mit Rausschmiss aus Deutschland, bzw. Entzug der Freizügigkeit.

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