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Nach Andalusien mit Groupon?


nora

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Update von heute (2012-03-19):

Britische Handelsaufsicht klopft Groupon auf die Finger

Das Rabattgutscheinportal Groupon muss in Großbritannien seine Werbe- und Verkaufspraxis ändern. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des Office of Fair Trading (OFT). Die Handelsaufsichtsbehörde hat festgestellt, dass sich Groupon unter anderem bei der Preisangabe, der Prüfung der Händler sowie bei der Darstellung und der Prüfung der verfügbaren Menge der Waren in vielen Fällen zumindest nicht korrekt verhalten hat. Damit habe Groupon britische Verbraucherrechte verletzt, heißt es in einer Mitteilung.

Groupon hat während der Untersuchungen mit dem OFT kooperiert und sich laut Mitteilung verpflichtet, künftig die Gesetze einzuhalten. Das Unternehmen hat drei Monate Zeit, um die Vorgaben umzusetzen. Bei weiteren Verstößen behält sich das OFT vor, unter anderem vor Gericht zu gehen. Das OFT hatte Groupon nach Kundenbeschwerden ab Juli 2011 im Visier. Im Dezember 2011 wandte sich zudem die Werbeaufsicht Advertising Standards Authority an das OFT, da das Portal auch gegen Werberegeln verstoßen haben soll.

Groupon soll insbesondere dafür sorgen, dass die Einsparmöglichkeiten der Kunden genau und transparent dargestellt werden. Das Rabattgutscheinportal soll gewissenhaft prüfen, ob die Händler die feilgebotenen Waren und Dienstleistungen in ausreichender Menge und in dem angegebenen Zeitrahmen liefern können. Kaufbedingungen und Hinweise auf Einschränkungen muss Groupon künftig auf der gleichen Webseite wie das angebotene Produkt darstellen, und zwar vor Abschluss eines Geschäfts. Groupon muss sich künftig auch an das britische Fernhandelsgesetzt und dessen Bestimmungen zu Kaufrücktritt und Rückerstattung halten.

Quelle: heise online | Britische Handelsaufsicht klopft Groupon auf die Finger

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