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Von albanoguarralavate
Nach erfolgreichem Immokauf in Malaga beabsichtigen wir nun, einen Wohnsitz in Deutschland und einen in Spanien beizubehalten. Ehemann und zwei minderjährige Kinder: Wohnsitz Spanien, Ehefrau Wohnsitz Deutschland. Wir sind zur Einkommensteuer gemeinsam veranlagt. Die Ehefrau erzielt Einkünfte in Deutschland und ist dort steuerlich ansässig, die Eheleute sind gemeinsam veranlagt. Nach BFH-Rechtsprechung und Finanzverwaltung ist der gemeinsame Wohnsitz in solchen Fällen auch noch gegeben, wenn die Wohnsitze getrennt sind, solange die Eheleute nicht getrennt leben. Für DBA-Zwecke ist die Ehefrau zukünftig in Deutschland, der Ehemann und die Kinder in Spanien ansässig.
Wie ist das mit der gesetzlichen Krankenversicherung? Wir sind in Deutschland familienversichert, und die Frage des Wohnsitzes richtet sich gemäß den Kommentierungen auch nach § 8 AO. Aber die Frage ist, wie Spanien damit umgeht - und vor allem, ob die Familienversicherung, die in Deutschland auf die Ehefrau läuft, auch noch den Rest der Familie in Spanien abdeckt.
Für Einschätzungen und eigene Erfahrungen wären wir dankbar. Wir würden ggf. auch eine private Versicherung in Spanien abschließen und wären auch insoweit über Tipps erfreut.
Gruß
Alba
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Von valencia
Habt Ihr den Wunsch in Spanien zu leben? Und Euere Pension im günstigerem und sonnigen Spanien voll auszuleben, wir unterstützen Euch auszuwandern, nach intensive Zusammenarbeit über Telefon E-Mail Videoanrufe, die absolut sehr notwendig sind für die Suche, die wir für Euch hier Vorort tätigen. Angefangen von der geeigneter Wohnung /chalets/oder Villa. Wen Wir geeignete Objekte gefunden haben, bieten wir Euch Abholung am Flughafen Aufenthalt in unseren Chalet mit Pool und wunderschönen Garten am Rande Valencia's an. Wir würden uns Freuen, Euch behilflich zu sein. Nehmen Sie bei Interesse mit uns Kontakt aus alles gute Carmen.
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Von Isis D.
Auswandern nach Gandia
Ein freundliches Hallo @ll
Vorweg meine Deutsche Grammatik ist nicht gut (ich bin Latina). Bitte entschuldige. Einfach nachfragen, wenn etwas unklar ist.
Ich bin 74 Jahre alt und Witwe. Mein Lebensunterhalt ist gesichert durch eine Witwenzuwendung von Bund. Plus eigene kleine Rente der Rentenversicherung. Krankenversichert bekomme ich Beihilfe, plus Allianz private Krankenversicherung, die auch in Spanien gelten. Ich möchte ab Januar 2022 in Gandia dauerhaft wohnen. Erstmal für 5 Jahren.
Am 2. November fliege ich dorthin um 2 Wohnungen zu besichtigen. Bezüglich Mietvertrag: Muss ich eine spanische Bank haben? Um ein Dauerauftrag einzurichten?
Muss ich NIE vorweisen? Und wenn ja, bekomme ich es obwohl ich noch in Deutschland wohne?
Auf was muss ich bei der Mietvertrag darauf achten bevor ich unterschreibe?
Beide Wohnungen werden von Makler angeboten.
Ich bin so froh euch gefunden zu haben. Ich habe noch so viele Fragen.
Vielen, vielen Dank für eure Zeit :)))
Isis
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Von LeDeniz
Ich bin Deniz, 34 Jahre Alt und Unternehmer. Mit 16 Jahren habe ich mich das erste mal selbstständig gemacht und in den darauf folgenden Jahren alle Fehler die man machen kann gemacht und alle Stolpersteine mitgenommen. Meine Erfahrung in den verschiedene Bereichen (siehe etwas weiter unten) hat es mir ermöglicht auch für andere eine Hilfe zu sein. Ich bin Multi-Unternehmer und Joint Venture Partner. Nebenbei und so oft es die Zeit zulässt, gebe oder nehme ich als Berater für die IHK oder als ausgezeichneter Botschafter meiner Stadt an Workshops und Seminaren teil. Die letzten 12 Jahre lag mein Hauptfokus auf dem Gesundheitssektor, sprich Nahrungsergänzungsmittel, Personaltraining, Ernährung usw.. In diesem Zeitraum habe ich in ganz Deutschland Fitnessstudios jeglicher Art aufgebaut und/-oder betrieben. Zudem war ich aktiv in den Bereichen Immobilien (Entwicklung, Kauf & Verkauf), Unternehmensberatung (meist Start-Ups bzw. KMUs), worüber ich auch öfters als IHK Berater Schulungen und Vorträge gehalten habe. So viel zu meinem beruflichen Werdegang Ich habe mir in 15 Jahren mehr oder weniger mein kleines Imperium aufgebaut und den Großteil hiervon durch die Auswirkungen der Pandemie wieder verloren. Ich möchte mich jedoch nicht beschweren, denn ich bin gottseidank gesund und habe ein Dach über dem Kopf Dennoch habe ich in dieser Zeit den Entschluss gefasst, dass ich auswandern möchte und zwar nach Spanien. Da dies meine erste Auswanderung ist, habe ich viele Fragen und ich hoffe, dass ihr mir mit euren Erfahrungen weiterhelfen könnt! 1. Gibt es in Spanien Nachfrage nach Deutschen Facharbeitern? 2. Was sind die Voraussetzungen um sich als Deutscher in Spanien selbstständig zu machen? 3. Am liebsten würde ich weiterhin im Gesundheitssektor bleiben mit Personaltraining, Ernährungsberatung usw. oder Fitnessreisen anbieten. Wie ist eure Einschätzung dazu, ist sowas gefragt? 4. Wo in Spanien? (Voraussetzungen: am Wasser, durchgehend warme Temperaturen, viele Deutsche Auswanderer, gute Infrastruktur ) 5. Sind die Kaufpreise & Mieten für Wohn- und Gewerbeobjekte generell verhandelbar und in welchem Rahmen ungefähr? 6. Gibt es hier andere Leute, die ggf. auch darüber nachdenken, sich in diesen Bereichen selbstständig zu machen oder dies sogar bereits gemacht haben? Würde mich sehr über einen regen Austausch zu euren Erfahrungen oder gar Möglichkeiten zur Zusammenarbeit freuen. Freue mich über Eure Hilfe & Ideen. LG Deniz -
Von Joaquin
Die NIE, N.I.E. oder Número de Identificación de Extranjeros (Identifikationsnummer für Ausländer) ist eine für ansässige oder dort geschäfts- oder berufstätige Ausländer, spanische Steuernummer. Benötigt wird diese in der Regel bei größeren Anschaffungen wie dem Kauf eines Hauses, einer Wohnung oder eines Fahrzeuges wie ein Auto. Manchnmal wird die NIE aber auch beim Abschluss von Verträgen wie Telefonvertrag, Mietvertrag oder Arbeitsvertrag benötigt. Die N.I.E. wird von der Dirección General de la Policía oder der Guardia Civil an Ausländer vergeben und hängt oft von der Größe der jeweiligen Stadt ab.
Die NIE beantragen
Die N.I.E. vergibt die Dirección General de la Policía oder die Guardia Civil an Ausländer. Bedingung hierfür ist, dass der Antragsteller die Notwendigkeit für die N.I.E. erbringen kann. Dies ist jedoch nur für Nicht-EU-Ausländer nötig. EU-Bürger müssen einen solchen Nachweis nicht erbringen, sie können ohne einen solchen, eine N.I.E beantragen. Einzig das persönliche Erscheinen des Antragstellers oder eines Vertreters bei den zuvor genannten Behörden ist notwendig. Alternativ kann die NIE auch bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung Spaniens beantragt werden. Benötigt werden dazu zwei Passbilder, der Personalausweis oder Reisepass, dazu jeweils eine beglaubigte Fotokopie eines der Ausweise, das Ausfüllen des Formulars EX-14 auf Spanisch und die Einzahlung einer Gebühr bei einer Bank. Die NIE wird in der Regel zwischen einer und acht Wochen ausgehändigt und hängt oft mit der Größe der jeweiligen Stadt ab. Je größer der Ort, desto länger kann es dauern bis die NIE ausgehändigt wird. Zum Abholen der NIE sollte man am besten gleich den Zahlungsbeleg mitbringen, um die NIE sofort und ohne Probleme abzuholen.
Weitere Informationen
Das NIE-Formular (nicht die NIE selbst, denn diese bleibt zeitlebens gültig und ist einmalig) nur mehr eine Gültigkeit von drei Monaten. Als EU Mitglied braucht man keine Arbeitsgenehmigung, sondern nur die NIE Einzelnachweise
Welche Papiere sind wo zu beantragen um in Spanien eine Wohnung zu mieten, zu leben ? NIE-Nummer NIE Antrag Spanien-Wissen: N.I.E. Arbeitsgenehmigung in Spanien
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