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  • 3 Monate später...

Hallo Lilac,

ich habe die ersten Monate in Spanien Arbeitslosengeld aus Deutschland (offiziell) erhalten. Meine Erfahrungen mit dem deutschen Arbeitsamt waren durchweg positiv. Sie waren sehr engagiert. Da es kein alltäglicher Fall war, mußten sie sich auch erst `schlau machen', haben mich aber stets auf dem laufenden gehalten. Mit dem spanischen Arbeitsamt gab es jedoch ein kommunikationsproblem, was fatale Folgen für mich hatte. Dazu später mehr.

Grunsätzlich gilt:

 

- (einfach in Deutschland ALG beantragen und auswandern geht nicht, ist Sozialbetrug. Denke mal das ist jedem klar)

 

 

- Anspruch auf ALG (im europäischen Ausland) hat prinziell jeder, obwohl es nicht pauschal genehmigt wird. Es muß ein Grund vorliegen, wie z.B. `Familienzusammenführung'.

- Der Mitnahmezeitraum beginnt mit dem Tag der Ausreise und beträgt erstmal 3 Monate, kann aber durch einen `formlosen Antrag' (Fax oder Mail) von Spanien aus um weitere 3 Monate verlängert werden.

- das Dokument was beim spanischen Arbeitsamt vorgelegt werden muß (bekommt man beim deutschen Arbeitsamt) nennt sich PD U2 (Mitnahme/Export deutsches Arbeitslosengeld)

- dann beim spanischen Arbeitsamt arbeitssuchend melden und das Dokument PD U2 vorlegen

- Angabe von N.I.E.-Nummer, Wohnsitz und Telefonnummer in Spanien ist Vorraussetzung (wozu auch immer...)

- mit dem Dokument geben die Kollegen vom spanischen Arbeitsamt `grünes Licht' an die Deutschen und die Zahlung folgt (jedoch nur auf ein Konto in Deutschland)

- innerhalb der ersten 3-Monatsfrist den formlosen Antrag auf Verlängerung ans deutsche Arbeitsamt schicken UND (wichtig) wieder beim spanischen Arbeitsamt weiter arbeitssuchend melden. Dann erfolgt die Zahlung von weiteren 3 Monaten.

 

 

Das hat eigentlich alles wunderbar geklappt.

Den Fehler den ich gemacht habe war, nach drei Monaten nicht wieder bei spanischen Arbeitsamt vorstellig zu werden um mich weiter arbeitssuchen zu melden. Ich wußte schlichtweg nicht von dem Termin, jedoch hätte ich davon wissen müssen!

Die Erklärung `nichts davon gewußt zu haben' ist zwar einleuchtend, aber nicht wirklich ein Grund. Mit dem Antrag auf PD U2 wurde ich automatisch über diese und andere Bedingungen informiert!

Prinzipiell ist dann genau das passiert was auch in Deutschland passiert wäre wenn man einen Termin verpennt: die Zahlung der Leistung wird eingestellt.

Der Haken an der Geschichte war nur, das ALLEIN der formlose Antrag auf Verlängerung von ALG1 um weitere 3 Monate ans deutsche Arbeitsamt zwar ausreichte um weitere Leistung zu bekommen, aber die Kollegen vom spanischen Arbeitsamt nicht mich über die anstehende Zahlungseinstellung informiert haben (Angabe von N.I.E, Wohnsitz und Telefonnummer war ja Vorraussetzung damit überhaupt ein Anspruch auf ALG im Ausland besteht!!!) sondern erst nach einer beeindruckenden Bearbeitungszeit von fast zwei Monaten das deutsche Arbeitsamt informierten das ich seit dem x.x.x nicht mehr arbeitssuchend gemeldet bin. Die Deutschen sagen jetzt natürlich (zurecht) DER hat von uns unberechtigt Leistung bekommen, das Geld wollen wir zurück.

Ich bin dann natürlich sofort und mehrmals zum Spanischen Arbeitsamt mit der Bitte diesen Fehler zu korrigieren. Man könne nichts machen hieß es, schließlich hätte ich ja zu dem besagten Termin erscheinen können (grmpf...). Auf die Frage warum sie nicht mich, sondern erst zwei Monate die Kollegen in Deutschland informiert haben gabs nur Schulterzucken.

Natürlich habe ich auch beim Deutschen Arbeitsamt Widerspruch eingelegt, der wurde aber wie zu erwarten abgelehnt. Ich habe grob fahrlässig gehandelt hieß es, da ich ja über die Prozedur im Vorfeld informiert wurde (DAS ist nunmal nicht zu leugnen).

Jetzt steht die Rückzahlung von zwei Monaten an + der Krankenkassenbeträge die das Arbeitsamt für mich gezahlt hat.

Es kann aber für einen Zeitraum gestundet werden und eine Ratenrückzahlung vereinbart werden. Denn fern aller grauen Theorie das ich per Definition nicht mehr `Arbeitssuchend' bin; ich habe noch keine Job und folglich auch kein Geld.

Das Ganze verbuche ich unter `Lehrgeld' und ich hoffe das es den Leuten weiterhilft im europ. Ausland ALG1 beantragen.

Munter bleiben :-)

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Danke, ja das tut gut zu hören :-). Ist wirklich ne sauerei. aber hier wie daheim...die sitzen nun mal am längeren Hebel. Und auf Einzeilschicksale kann nun wirklich keine Rücksicht genommen werden:cool:.

Schließlich steht das ja alles immer da irgendwo, oder da...oder wo auch immer.

Aber weißt du, am meißten ärgert mich das in Deutschland etliche Zeitgenossen über Jahre, vielleicht Jahrzehnte sich vom Staat finanzieren lassen und wirklich gut leben, mir aber die Sarthilfe im Ausland nach gut 25 Arbeitsjahren in D durch nur EINEN verpatzten Terim versaut wird.

Sowas macht wirklich grantig :böse: !!

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:D Ne Lilac, das dachte ich auch. Aber diejenigen die's bearbeiten/entscheiden ist's egal wo das Geld hingeht, hier wie da. Der Anspruch ist per Gesetz definiert. Wichtig ist nur das man sich an die Regeln hält, dann läuft's auch ;).

Ich hatte ehrlich gesagt auch geglaubt als ich hier zum Arbeitsamt ging, das die ein Interesse daran haben damit ich weiter das Geld bekomme, damit ich die Kohle auch HIER ausgeben kann. Das aber war zurückblickend wirklich ein bischen naiv :pfeiffen:.

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  • 7 Jahre später...

Hallo Alfons, 

kannst du mir sagen wo ich persönlich vorstellig werden muss? Ist es hier wie in Deutschland an den Wohnort gekoppelt? 
ich bin zu meinem

mann gezogen und es steht nun an mich dort zu melden... die ausreise zu diesen Zeiten war recht knapp bemessen... wichtig ist das ich Wohnsitz und auch nie mitbringe?

 

habe nämlich erst am Freitag einen Termin zum Einschreiben bekommen.... 🙄🙈

die Zeit läuft einem echt davon obwohl man ja will...

LG

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