karma Geschrieben 8. Juni 2012 Teilen Geschrieben 8. Juni 2012 Hallo Ihr Lieben ich habe noch mal eine knifflige Krankenversicherungsfrage... vielleicht weiss ja jemand eine Antwort drauf.Hebt sich von den anderen Topics ab, die ich bislang zum Thema KV gefunden habe. Wie ist das, wenn jemand in Deutschland nicht erwerbstätig ist (in Pension), Pension bezieht und über die Beamtenkasse krankenversichert ist (diese ist unkündbar) und wenn er dann in Spanien erwerbstätig wird... ? Muss er ja in die Seguridad Social einzahlen und ist auch über diese krankenversichert... Wie funktioniert das denn dann? Überweist die Beamtenkasse dann in die Seguridad Social, aber die deutsche Krankenversicherungskarte mit den entsprechenden Leistungen aus D wird behalten? Das "Problemchen" betrifft meine Begleitung, mit der ich eine Bar in Andalusien eröffnen möchte, bei mir ist es GsD einfacher Saludos Karma Zitieren Link zu diesem Kommentar
Lilac Geschrieben 8. Juni 2012 Teilen Geschrieben 8. Juni 2012 Wer auch immer in Spanien einen Job annimmt oder sich selbständig macht, muss in die Seguridad Social einzahlen und ist dadurch kranken- und rentenversichert. Bei Angestellten wird das Geld immer gleich vom Arbeitgeber an die SS abgeführt. Ausnahmen sind mir nicht bekannt. Zitieren Link zu diesem Kommentar
karma Geschrieben 8. Juni 2012 Autor Teilen Geschrieben 8. Juni 2012 Danke, Lilac.Genau das habe ich auch gesagt... sie meint jedoch, die Beamtenkasse sei unkündbar.Hätte sie dann zwangsläufig 2 Krankenversicherungen... ?? (SS und BK) *grübel Saludos Karma Zitieren Link zu diesem Kommentar
Lilac Geschrieben 8. Juni 2012 Teilen Geschrieben 8. Juni 2012 Ja! Sie wird ja später auch - wenn sie lange genug in Spanien gearbeitet hat - zwei Renten beziehen. Genauso wie ich und viele andere hier im Forum auch. Zitieren Link zu diesem Kommentar
karma Geschrieben 8. Juni 2012 Autor Teilen Geschrieben 8. Juni 2012 Danke!!! Saludos Karma Zitieren Link zu diesem Kommentar
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