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Ryanair wegen zu hoher Gebühren abgemahnt


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Mittwoch, 5. März 2008

Wegen zu hoher Passagiergebühren, hat die irische Billigfluggesellschaft Ryanair von der hessischen Wettbewerbszentrale in Bad Homburg eine Abmahnung erhalten. Die von den Fluggästen eingeforderten Passagiergebühren seien in einigen Fällen höher als vom Gesetzgeber festgelegt. Dies betreffe auch die Flughäfen Berlin-Schönefeld und Lübeck.

So wurden unter anderem in Friedrichshaven 70 Cent zu viel berechnet und am Baden-Airport in Karlsruhe über ein Euro. Mehr als fünf Euro wurden sogar bei den sogenannten 1 Cent Fügen zuviel verlangt worden.

Die FLuggesellschaft Ryanair wurde daraufhin von der Kontrollinstitution gegen unlauteren Wettbewerbes aufgefordert, die Gebühren bis zum 10. März an die gesetzlichen Vorgaben anzupassen und dementsprechend zu senken.

Fehlt bis zum 10. März eine Unterlassungserklärung der Fluggesellschaft Ryanair, könnte dies eine Strafe von bis zu 250.000 Euro nach sich ziehen.

Dies ist eine der zahlreichen in sich einanderreihenden Ereignisse, wo sich der Billigflieger Ryanair zusammen mit weiteren deutschen Billiganbietern, bei Verbraucherschützern wegen der undurchsichtigen Preisdarstellung bei Internetbuchungen in die Kritik geraten ist.

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