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Freiwillige Deutsche Krankenversicherung notwendig wenn ich schon in Spanien versichert bin?


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Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe ein paar wichtige Fragen:

Ich schreibe Ihnen im Namen meiner Freundin. Meine Freundin ist Spanierin und war bis zum 31.03.2015 in Deutschland beschäftigungstätig und ist dann zurück in ihre Heimatstadt nach Spanien gereist. Ihr AOK-Versicherunsgschutz wurde zum 31.03.2015 über den damaligen Arbeitgeber regulär abgemeldet.

Sie hatte sich von Spanien aus für einen neuen Job in Deutschland beworben und schnell eine neue Stelle erhalten. Arbeitsbeginn 18.05.2015.
Zum 18.05.2015 wurde also der Versicherunsschutz der AOK wieder angemeldet.
 
Für den Zeitraum zwischen dem 31.03.2015 und 18.05.2015 war meine Freundin nicht in Deutschland, ist keiner Beschäftigung nachgegangen und hat demnach keinerlei Einnahmen eingenommen. Eine bestehende Krankenversicherung für diesen Zeitraum hatte sie in Spanien regulär über die seguridad social und Asisa.
 
Nun fordert die AOK für den Zeitraum 01.04.2015 bis 17.05.2015 Versichsicherungsgebühren in Höhe von ca. 250 EUR ein, da ein freiwilliger Versicherungsschutz nach Beendigung der gesetzlichen Versicherung (s.o. - weil Beendigung Arbeitsverhältnis) im Anschluss von der AOK aktiv wurde. Laut Aussage der AOK waren sie dazu verpflichtet...
 
Meine Fragen sind einfach: Handelt die AOK korrekt? Dürfen sie eine freiwillige Versicherung einfach so im Anschluss fortführen? Hat jemand ähnliche Erfahrungen? Wir haben mehrmals versucht die AOK über den Sachverhalt aufzuklären (Erläuterung des Versicherungssystems in Spanien, Bescheinigung der Asisa etc.) Doch die AOK weigert sich von den Versicherungsgebühren der freiwilligen Versicherung (die unserer Meinung nach aber garnicht von Nöten war) abzusehen.
 
Danke für eure Mithilfe
 
 
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Die AOK handelt hier erst einmal korrekt, da in Deutschland jeder versichert sein muss. In Eurem Fall müsst Ihr schriftlich und mit offiziellen Nachweisen der spanischen Krankenkasse Euch bei der AOK melden (Widerspruch einlegen) und Euren Versicherungsschutz während dieser Zeit in Spanien nachweisen. 

Wichtig ist, dass Ihr im besagten Zeitraum, keine Leistungen der AOK in Anspruch genommen habt. 

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  • 3 Jahre später...

Hallo zusammen,

endlich bin ich hier nach einem ähnlichen Fall fündig geworden und hoffe ihr könnt mir helfen. Mein Freund (aus Spanien) und ich haben ein ganz ähnliches Problem wie Thomas beschrieb.

Mein Freund arbeitete nach seinem Erasmus bis Sept-2013 in Deutschland und wurde von seiner Firma bei der Daimler BKK krankenversichert.
(Nach meinen Recherchen glaube ich inzwischen, dass die deutsche KV nicht mal notwendig war, denn er hatte von der Spanischen Sozialversicherung eine Europöische Versicherungskarte ausgestellt bekommen.)
Leider wurde weder die Daimler BKK benachrichtigt noch meldete er seinen deutschen Wohnsitz ab als er wieder nach Spanien ging (er selber war nicht gut informiert und die Firma hat sich wohl nicht gekümmert).
In Spanien wohnte er sowohl vor als auch nach dem Auslandsaufenthalt bei seinen Eltern - und meldete seinen Wohnsitz nie ab/neu an.

Als er sich nun Ende 2017 wieder in Deutschland anmeldete, verlangte die Daimler BKK ca. 50.000 EUR Nachzahlung ausstehender Beiträge.

Inzwischen konnten wir mit seinem Sozialversicherungs Nachweis aus Spanien (E104) den Betrag reduzieren. Dieser Nachweis listet allerdings nur die Versicherungsbeitrags-ZAHLER auf, d.h. die zahlenden Arbeitnehmer.
Er ging im Sept-2013 zurück nach Spanien und hatte aber erst ab Dez-2013 wieder einen Arbeitsvertrag, somit diskutieren wir immernoch über 3 Monatsbeiträge mit der Daimler BKK (inkl. Mahngebühren ca. 3.000 EUR). 
Die Daimler BKK möchte einen Versicherungsnachweis über die Anschlussversicherung für genau diesen Zeitraum (Formular E104)
. Spanien stellt so eine Bescheinigung aber nicht aus. Denn dort sind alle in der Seguridad Social versichert, egal ob ein Arbeitgeber Beiträge zahlt oder nicht. Wir haben es auch mit dem "DOCUMENTO ACREDITATIVO DEL DERECHO A ASISTENCIA SANITARIA PÚBLICA" versucht (dieses bestätigt für eine Person, dass sie in der öffenltichen Gesundheitsfürsorge ist).

 

Ich bin absolut ratlos wo ich mich noch informieren soll.

Vielleicht ist hier jemandem etwas ähnliches passiert oder es ist jemand vom Fach?

 

Vielen vielen Dank im Voraus!

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  • 3 Wochen später...

HI

 

sehe ich höchstens noch Kontoauszüge 2013 (null EK) er hat sich ja nicht abgemeldet. Wieso eigentlich....?

Die KVs haben gute Rechtsabteilungen das dürfte schwierig werden ODER man bietet einen Abschlag an 50%, müssen die aber nicht mitmachen

 

Und der oberste Beitrag: also man sollte sich schon bisserl kümmern wo man ab/anmeldet.

 

saludos

Bearbeitet von Claudi88
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