Tiza Geschrieben 8. September 2018 Teilen Geschrieben 8. September 2018 Mache ich mich strafbar, in Spanien wenn ich keine Erste Hilfe leiste? JA/Nein? Als Tourist - -----Als Residenter mehr in der Plicht? Hafte ich als Ersthelfer, trotz bester Absicht nicht richtig versorge oder es gar noch mehr verletze? Wann kann ich zum Schadenersatz herangezogen werden. Muss ich Kurse machen um Ersthelfernachweis zuhaben Wer kann weiterhelfen DANKE im voraus LG Tiza Zitieren Link zu diesem Kommentar
Joaquin Geschrieben 10. September 2018 Teilen Geschrieben 10. September 2018 Geht es hier wirklich um Erste Hilfe oder um Ersthilfe die man als Erster an einem Unfallort leisten sollte, Stichwort unterlassene Hilfeleistung? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Tiza Geschrieben 10. September 2018 Autor Teilen Geschrieben 10. September 2018 (bearbeitet) Sehe den Begriff Hilfe als Grundsatz für allgemein. auch in Spanien Da man die Dinge ja nun auseinanderhalten soll/kann steht die Frage immer im Raum Für ein Pflaster für Schnittwunde am Finger genauso wie……….evtl. Herzinfarkt.. Zählt hier z.B. unterlassene Hilfe und der Rest nicht mehr? Das Interesse Ersthilfe am Unfallort bringt mehr Auch im Hinblick auf unterlassene Hilfeleistung. Scheint um Klarheit zubringen den Thread bei der erwarteten Klärung zur Übersicht teilen müsste. Nehme ich nicht an!!!! Erst dann, wenn einem das Wasser in seinen Gummistiefel läuft und Nachfrage besteht. Bearbeitet 10. September 2018 von Tiza Zitieren Link zu diesem Kommentar
baufred Geschrieben 10. September 2018 Teilen Geschrieben 10. September 2018 (bearbeitet) Infos und Erläuterungen zum Thema 1.Hilfe > primeros auxilios - hier: https://semes.org/blog/espana-es-uno-de-los-paises-de-europa-con-menos-formacion-en-primeros-auxilios .... anscheinend besteht im Tätigkeitsfeld "tráfico" > Verkehr keine Ausbildungspflicht und wird im Artikel bedauert ... ... und folgendes schreibt "Cruz Roja": http://www.cruzroja.es/boletines/84/pagina-4.html Auszug: En España no es obligatorio un curso de formación en primeros auxilios para quienes quieren obtener el permiso de conducir Bearbeitet 10. September 2018 von baufred Zitieren Link zu diesem Kommentar
baufred Geschrieben 10. September 2018 Teilen Geschrieben 10. September 2018 ... diesen noch gefunden mit Kommentar und strafrechtlichen Auswirkungen bei "allg." unterlassener Hilfeleistung: http://iabogado.com/guia-legal/delitos-y-faltas/la-omision-del-deber-de-socorro ... sollte zumindest in irgendeiner Weise im Alltag berücksichtigt werden .... dennoch: wo kein Kläger, da kein Richter !! Zitieren Link zu diesem Kommentar
Joaquin Geschrieben 11. September 2018 Teilen Geschrieben 11. September 2018 Wobei ich hier schon eindringlich darauf hinweisen möchte, es ist eine humanitäre Pflicht und Selbstverständlichkeit Hilfe zu gewähren und Hilfe zu leisten. Dies gilt natürlich auch für die Ersthilfe an einem Unfallort. Zitieren Link zu diesem Kommentar
loveithealthy Geschrieben 13. September 2018 Teilen Geschrieben 13. September 2018 Ich sehe es persönlich auch als Pflicht Hilfe zu leisten. Alles andere kann ich selbst ethisch nicht vertreten. Zitieren Link zu diesem Kommentar
judita59 Geschrieben 1. März 2019 Teilen Geschrieben 1. März 2019 Am 8.9.2018 um 21:57 schrieb Tiza: Mache ich mich strafbar, in Spanien wenn ich keine Erste Hilfe leiste? JA/Nein? Als Tourist - -----Als Residenter mehr in der Plicht? Hafte ich als Ersthelfer, trotz bester Absicht nicht richtig versorge oder es gar noch mehr verletze? Wann kann ich zum Schadenersatz herangezogen werden. Muss ich Kurse machen um Ersthelfernachweis zuhaben Wer kann weiterhelfen DANKE im voraus LG Tiza Ist es nicht selbstverständlich einen Menschen zu helfen? Nein Du musst keine Kurse machen aber wenn du Lust hast mache doch mal so ein Kurs... lg Jutta Zitieren Link zu diesem Kommentar
baufred Geschrieben 1. März 2019 Teilen Geschrieben 1. März 2019 ... erst Spanisch lernen - dann lesen: https://www.asesoriaplan-a.es/blog/primeros-auxilios/primeros-auxilios-obligacion-socorrer/ ... auf jeden Fall stehen bei unterlassener Hilfeleistung nach span. Strafrecht 12 Monate Haft in Aussicht (lt. Artikel > Según el Código Penal Español -1. Absatz ) - andererseits wird aber Hilfeleistungen entsprechend seinen Kenntnissen erwartet ... weitere Strafdifferenzierung in den folgenden Absätzen ... Tiza reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Tiza Geschrieben 5. März 2019 Autor Teilen Geschrieben 5. März 2019 judita59 „“““Ist es nicht selbstverständlich einen Menschen zu helfen“““ Die Frage war mache ich mich strafbar in ES /// bzw. was blüht mir ---wenn…. A.G. humanitären Grundsätzen, wird das sicher unterschiedlicher evtl. mit unverständlicher Handhabung ausgeführt. Nehme an das …….59 nicht maßgebend ist Zitieren Link zu diesem Kommentar
Meckerer Geschrieben 9. Oktober 2020 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2020 Unterlassung von Hilfeleistung ist eine Straftat im Sinne des § 195 des span. CP (vglw. StGB) und kann mit Tagessätzen geahndet werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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