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Hallo Spanien-Treff,

ich bekomme in der Zukunft eine Kapitallebensversicherung in Deutschland steuerfrei ausbezahlt. Ich lebe in Spanien als Resident. Wie sieht die steuerliche Situation in Spanien aus, muss ich die Lebensversicherung in Spanien versteuern? Was sagt das Doppelbesteuerungsabkommen dazu? Hat jemand Erfahrungen dazu oder Informationen? Danke im voraus.

 

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Hallo Helderberg,

das deutsch-spanische Doppelbesteuerungsabkommen besagt vereinfacht gesagt: Alles was in Deutschland nicht versteuert werden muss, muss auch in Spanien nicht versteuert werden.

Darunter fallen eben Lebensversicherung, Kapitalertrag aus Anlagemünzen, Pflegegeld, Kindergeld und so weiter und so weiter.

Wenn es sich dabei aber um einen hohen Betrag handelt, dann solltest Du  Dich selber schlau machen, wo Du das Geld am Besten anlegst. 

Viele Grüße aus Andalusien

Helmut

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Hallo Helmut,

vielen Dank fuer deine Informationen. Bist du da wirklich sicher, dass das deutsch-spanische Doppelbesteuerungsabkommen das zum Ausdruck bringt? Kennst du einen versierten Steuerberater, der Deutsch spricht, und sich mit der Materie auskennt?

vor 21 Stunden schrieb Helmut Josef Weber:

Wenn es sich dabei aber um einen hohen Betrag handelt, dann solltest Du  Dich selber schlau machen, wo Du das Geld am Besten anlegst

Wie meinst du das mit dem Geld anlegen, ist nicht so viel?

Saludos de Andalucia

Helderberg

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Hallo Helderberg,

da bin ich mir aber ganz sicher, denn bei mir ging es um einige Hunderttausende.

Ich hatte mir zwar selbst schon die richtigen Stellen aus den DBA herausgesucht; aber bei den Summen wollte ich ganz sicher gehen.

Daher habe ich mir ein Rechtsgutachten machen lassen.

Die Frage war:

Sehr geehrte Rechtsanwälte,

bitte senden Sie mir ein unverbindliches Preisangebot zur Beantwortung folgende(r) Rechtsfrage(n): Ich bin 60 Jahre alt und ich wohne seit 12 Jahren in Spanien. Ich habe keinen deutschen Wohnsitz mehr. Nun bekomme ich eine deutsche Kapital-Lebensversicherung in Deutschland ausgezahlt, in die ich etwa 30 Jahre eingezahlt habe. Wenn Sie mir mitteilen können, ob ich für diese Auszahlung in Spanien Steuern zahlen muss, bitte ich um ein Angebot. Viele Grüße 

 

Ich kann Dir das Rechtsgutachten zusenden, wenn Du mir Deine Email Adresse zusendest, denn ich weiß nicht ob ich hier öffentlich ein Einzelgutachten veröffentlichen darf.

Meine E-Mali Adresse lautet:

<private Adressen bitte per PN austauschen>

Übrigens kenne ich auch seit etwa 20 Jahren einen hervorragenden Steuerberater in Malaga, der perfekt die Deutsche Sprache beherrscht.

Viele Grüße aus Andalusien

Helmut

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  • 7 Monate später...
Am 23.5.2020 um 11:08 schrieb Helmut Josef Weber:

Hallo Helderberg,

da bin ich mir aber ganz sicher, denn bei mir ging es um einige Hunderttausende.

Ich hatte mir zwar selbst schon die richtigen Stellen aus den DBA herausgesucht; aber bei den Summen wollte ich ganz sicher gehen.

Daher habe ich mir ein Rechtsgutachten machen lassen

Helmut

Hallo und guten Tag,

bin neu hier und stehe mit meiner deutschen Lebensversicherung vor dem gleichen Problem.

Ich lebe seid 20 Jahren  auf Gran Canaria bin dort steuerpflichtig und meine deutsche Lebensversicherung von 1991 wird nächstes Jahr fällig.

Habe von spanischen Steuerberatern unterschiedliche Auskünfte. Der eine Steuerberater sagt die gesamte ausgezahlte Summe muß versteuert werden (19-23%), ein Anderer spricht nur von der Versteuerung der Gewinne aus dieser Lebensversicherung. 

Wäre über etwas Hilfe echt froh, um etwas Durchblick zu bekommen. 

Vielen, vielen Dank.

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Hallo,

nachfolgend das Rechtsgutachten ich habe es mir vor etwa 10 Jahren erstellen lassen.

Viele Grüße

Helmut

 

Sehr geehrter Herr,

Ihre Frage beantworte ich wie folgt *):

Das spanische Einkommensteuerrecht (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, IRPF) erfaßt dann, wenn Sie in Spanien wohnen bzw. Ihren ständigen Aufenthalt dort haben, sämtliche Einkünfte aus selbstständiger und unselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen und Gewerbebetrieb sowie auch aus Vermögensgewinnen grundsätzlich unabhängig davon, ob sie im In- oder Ausland erzielt werden.

Ausnahmen von der Besteuerung gibt es, wie z.B. Sozialleistungen oder staatliche Lotteriegewinne. Dazu gehört aber wohl nicht der von Ihnen erwähnte Auszahlungsbetrag einer Kapitallebensversicherung.

In Spanien käme eine Gewinnsteuer in Höhe von 18 Prozent vom Wert der Versicherung in Betracht. Zudem gibt es örtliche Besonderheiten der Besteuerung, die hier vernachlässigt werden können.

Die Zuweisung der Besteuerungunshoheit zwischen den Ländern wird durch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien geregelt, veröffentlicht zu finden auf der Seite des deutschen BMF:

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_74954/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Internationales__Steuerrecht/Staatenbezogene__Informationen/Spanien/004__1,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

Bei doppelter Besteuerung durch die Vertragsstaaten gelten gegebenenfalls entsprechende Anrechnungs- und Abzugsverfahren.

Hier hilft Ihnen Art. 23 des DAB *1). Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz dürfen Sie danach als deutscher Staatsangehöriger nicht in Spanien schlechter gestellt werden, als Sie es in Deutschland wären.

In Deutschland wäre die Auszahlung Ihrer Kapitallebensversicherung vermutlich noch als Altvertrag steuerfrei, da bis zum 31.12.2004 abgeschlossene und policierte Verträge nach deutschem Einkommensteuerrecht steuerfrei bleiben.

Überschüsse aus späteren Verträge unterliegen allerdings bekanntlich dem Halbeinkünfteverfahren nach §  20 Abs. 1 Nr. 6 EStG *2). Solch einen Neuvertrag  dürften wir hier aber nach Ihren Angaben (30 jährige Einzahlungen) nicht vorliegen haben.

Da wir es also mit einem Altvertrag zu tun haben, sind Ihre Einkünfte nach deutschem Recht insoweit steuerfrei.

Darum dürfen Sie aus Gründen der nach dem DBA geregelten internationalen Gleichbehandlung mit Verweis auf § 23 des DBA zwischen Deutschland und Spanien die Auszahlung Ihrer Kapitallebensversicherung auch in Spanien im vollen Umfang als nicht steuerbar betrachten.

Ihre Frage ist damit beantwortet. Für weitere Rückfragen stehe ich gerne bei... 

mit freundlichen Grüssen,

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  • 2 Monate später...

Leider ist die Aussage und die Bezugnahme auf Art. 23 des DBA DE/ES gänzlich falsch in diesem Zusammenhang. Der Art. 23 des DBA betrifft die Gleichbehandlung mit Staatsangehörigen des Wohnstaates. Es ist nicht damit gemeint, dass man nicht gegenüber den eigenen Landsleuten des Herkunftstaates benachteiligt werden darf. Grundsätzlich gilt folgendes: Wenn ich in Spanein unbeschränkt steuerpflichtig bin (Residente fiscal), dann muss ich mein Welteinkommen nach dem spanischen Steuerrecht besteuern. Das DBA nennt zwar einige wenige Ausnahmen davon (z.B. Pensionen ehemaliger deutscher Beamter), jedoch trifft im Falle der auszahlung einer Kapitallebensversicherung keine dieser Ausnahmen zu.

Erfolgt die Auszahlung als einmalige Kapitalauszahlung, wird der gesamte Betrag im Steuerjahr der Auszahlung versteuert, weshalb der Durchschnittssteuersatz (Progressivität)  in diesem Jahr deutlich ansteigt und der Grenzsteuersatz oftmals sogar an den Spitzensteuersatz kommt.

Hinsichtlich dieser einmaligen Kapitalauszahlungen ist zu beachten, dass bis Ende 2006 erbrachte Beitragszahlungen weiterhin eine Steuerbefreiung von 40% genießen, wenn Sie die Kapitalauszahlung bei Renteneintritt oder innerhalb der folgenden zwei Jahre beantragen. In diesem Fall werden die übrigen 60% dennoch weiterhin voll versteuert.

Ich bin deutschsprachiger spanischer Steuerberater mit Büro in Malaga. Gerne beraten wir Sie kompetent zu diesem und allen weiteren Steuerthemen. www.pehoma-consult.com

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Aha, wer also 28 Jahre in Deutschland gewohnt hat und hat in diesen 28 Jahren in seine deutsche Lebensversicherung einbezahlt, muss also den gesamten Auszahlungsbetrag in Spanien versteuern, weil er die letzten zwei Jahre in Spanien seinen Wohnsitz hatte?

 Wobei die Auszahlung in Deutschland steuerfrei gewesen wäre.

Vielleicht dämmert jetzt aber auch dem Letzten, warum ich immer schreibe, dass man nicht sein Geld mit nach Spanien bringen  sollte, und wenn man verheiratet ist, in Gütertrennung leben sollte und das auch wirklich mit getrennten deutschen Konten ohne gegenseitige Kontovollmachten durchzieht. Wobei dann gerade Immobilien in Spanien ausschließlich dem anderen Ehepartner gehören sollten.

Mir jedenfalls gehört in Spanien gar nichts, ich habe noch nicht einmal ein Konto in Spanien.

Warum sollte ich auch, denn jeder deutsche Staatsbürger kann bei der DKB in Deutschland ein Girokonto sogar online aufmachen, erhält geprägt Kreditkarten und alles ist bis heute sogar noch kostenlos, wenn man nicht mehr als 100.000 € auf dem Konto hat.

Selbst die Bargeldversorgung ist mittels Visa-Karte an jedem spanischen Geldautomaten oder in ganz Europa kostenfrei.

Und vielleicht dämmert es auch dem letzten, warum ich immer schreibe, dass man seine private Altersversorgung in physischem Gold anlegen sollte, was natürlich nicht in Spanien und auch nicht in Deutschland gelagert werden sollte. Seit 2020  hat sich der Goldpreis mehr als verfünffacht, was etwa 10% Kapitalertrag im  im Jahr ergibt.

Zumindest in Deutschland natürlich steuerfrei, wenn man die Goldanlage mindestens zwölf Monate in Besitz hatte.

Natürlich alles nur anonym erworbenes Gold.

Bis vor wenigen Jahren konnten noch in Deutschland bis zu 15.000 € Gold pro Kauf anonym erworben werden, heute sind es nur noch 2.000 €.

Aber in Österreich kann man immer noch bis zu 10.000 € Gold anonym über die Ladentheke kaufen.

Selbst das modelo 720 erfasst keinen Goldbesitz, was mir ehrlich gesagt auch egal wäre.

Ich habe offiziell durch meine Minirenten so wenig Einkommen in Deutschland, dass meine deutsche Rente noch nicht einmal pfändbar wäre.

Zusammengefasst: Alles in Spanien gehört  meiner Ehefrau, egal ob Auto, Wohnungseinrichtung oder die  Immobilie; selbst der Computer über den ich hier schreibe. Mir gehört alles was im Ausland ist.

Viele Grüße

Helmut

 

 

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Hallo Helmut, ein Tippfehler.

Nicht ab 2020 hat sich der Goldpreis mehr als verfünffacht, sonder  ab dem Jahre 2000.

Es sind auch tatsächlich im Jahr fasst 10% Kapitalertrag im Jahr, selbst mit Zinseszins.

Und das legal steuerfrei und ohne Sozialabgaben.

Wo gab es das sonst?

Außer dem Tippfehler alles richtig dargestellt.

Jetzt wird Inflation erzeugt.

Was ist die Lebensversicherung da in 10 oder 20 Jahren noch wert?

Nur Gold ist Geld, alles andere ist Kredit.

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Ja, da hat sich der Tippfehlerteufel eingeschlichen, natürlich soll es 2000 heißen.

Heute sehen es die Menschen schon als Erfolg an, wenn sie bei ihren Spareinlagen nicht weniger herausbekommen, als sie eingezahlt haben.

Wären  die Immobilienpreise auch so gestiegen wie die Goldpreise, dann würde ein Häuschen was 2000 etwa 200.000 Euro gekostet hat, heute  über 1 Millonen kosten. 

Und alles legal steuerfrei beim Goldverkauf.

Wobei Goldmünzen auch stückweise verkauft werden können, in der ganzen Welt gültig sind, leicht transportiert werden können und auch leicht versteckt werden können. 

Offizielles  Einkommen sind dann im Alter nur die Minirenten, die dann sowieso steuerfrei sind.

Selbst das Vererben ist einfacher, denn 1 Millionen in Gold wiegen nur etwa 20 kg und nehmen weniger Platz weg als 2 kg Mehl.

Und- es gibt Hunde die können Geldscheine erschnüffeln können, aber kein Gold.

Oder hat schon jemals bei einer Kontrolle Euer Kleingeld in der Geldbörse kontrolliert.

Aber eine Goldmünze von der Größe einer Euromünze hat einen Wert von etwa 700 Euro.

10 Münzen von 7.000 Euro.

Ja, und hundert Seiten weiter.

Viele Grüße aus Andalusien 

Helmut 

 

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Hallo Meckerer,

bei vielen Menschen entsteht wohl der Eindruck, dass die Investition in Edelmetalle und das steuerfreie kassieren des Kapitalertrages etwas Illegales wäre. Nein, es ist nicht illegal, und gerade Gold wurde sogar von der Mehrwertsteuer befreit, damit sie ein privater Käufer nicht zahlen muss. Und im Alter muss der Ertrag beim Verbrauch/Verkauf auch nicht versteuert werden und es müssen auch keinerlei Sozialbeiträge von dem Kapitalertrag bezahlt werden.

Der deutsche Staat  hat sogar dafür gesorgt, dass man Edelmetalle anonym über die Ladentheke kaufen kann.

Aber was machen die Sparer? Sie kaufen bei Allianz, Riester, Direkt Versicherungen und Co. und wundern sich, dass sie keinen Ertrag mehr bekommen und praktisch weniger ausbezahlt bekommen, als die einbezahlt haben.

Jeder Deutsche darf weltweit legal Konten, Schließfächer oder andere Depots haben. Und da versucht der spanische Staat mit dem modelo 720 hinter zukommen, hat aber auf die Angaben von Edelmetallen verzichtet.

Finde ich doch auch  sehr nett.

Viele Grüße aus Andalusien 

Helmut 

 

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Ironie Kommentar  von einem User zum Artikel aus einer Zeitschrift. Bin durch die Pandemie arbeitslos geworden. Ende der Fahnenstange.

Wollte mir Brot von meinem letzten Krügerrand kaufen. Als Nachtisch zu erhaltenen Kichererbsen von der Tafel. Der Bäcker meinte  Momentan ist der Tausch 1:1.

Ne ganze Kiste ??, schnipseln geht leider nicht. Ironie 

So scheint es mit vielen Dingen zugehen --- ohne Anleitung dazu im Notfall zubekommen.

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Edelmetalle (vorzugsweise Gold) sind nicht dazu gedacht, während eine Krise damit Lebensmittel zu kaufen. Wäre auch unpraktisch, denn für eine Unze Gold hat es immer 300 bis 400 Brote gegeben.

Dafür muss man Silber haben, was aktuell etwa 1/60 gegenüber Gold kostet, aber immer noch etwa 6 bis 7 Brote dafür zu bekommen sind.
Gerade Gold ist dafür da, das es nach dem Zerfall der bestehenden Währung, wieder in eine dann neue Währung umgetauscht werden kann. Darum lagern die Zentralbanken auch tausende von Tonnen an Gold ein, damit eine neue Währung mit Gold gestützt werden kann.
Denn Werte auf dem Konto, Lebensversicherungen usw. wird es dann nicht mehr geben.
Bei LIDL und Aldi wird man auch  nie mit Edelmetallen einkaufen gehen können. 
Selbst mit dem Tresor voll Gold kommt man also an einer angemessenen  Bevoratung an Lebensmittel nicht vorbei.
Gut- auf dem Land wird der Ziegenhirte für 2 Unzen Silber sicherlich eine Ziege oder Hühner für mich schlachten.
Nur- wenn es in Europa 10 Tage keine Währung gibt, mit der man einkaufen kann, bricht die Anarchie los.
Also sollte man für mindestens 4 Woche Lebensmittel einlagern.
 
 
 
 
 
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  • 5 Monate später...
Am 23.5.2020 um 11:08 schrieb Helmut Josef Weber:

Hallo Helderberg,

da bin ich mir aber ganz sicher, denn bei mir ging es um einige Hunderttausende.

Ich hatte mir zwar selbst schon die richtigen Stellen aus den DBA herausgesucht; aber bei den Summen wollte ich ganz sicher gehen.

Daher habe ich mir ein Rechtsgutachten machen lassen.

Die Frage war:

Sehr geehrte Rechtsanwälte,

bitte senden Sie mir ein unverbindliches Preisangebot zur Beantwortung folgende(r) Rechtsfrage(n): Ich bin 60 Jahre alt und ich wohne seit 12 Jahren in Spanien. Ich habe keinen deutschen Wohnsitz mehr. Nun bekomme ich eine deutsche Kapital-Lebensversicherung in Deutschland ausgezahlt, in die ich etwa 30 Jahre eingezahlt habe. Wenn Sie mir mitteilen können, ob ich für diese Auszahlung in Spanien Steuern zahlen muss, bitte ich um ein Angebot. Viele Grüße 

 

Ich kann Dir das Rechtsgutachten zusenden, wenn Du mir Deine Email Adresse zusendest, denn ich weiß nicht ob ich hier öffentlich ein Einzelgutachten veröffentlichen darf.

Meine E-Mali Adresse lautet:

<private Adressen bitte per PN austauschen>

Übrigens kenne ich auch seit etwa 20 Jahren einen hervorragenden Steuerberater in Malaga, der perfekt die Deutsche Sprache beherrscht.

Viele Grüße aus Andalusien

Helmut

Danke für deinen infos, die sind in meiner Lage gerade auch von Vorteil. Lieben Dank. 

Am 16.4.2021 um 21:48 schrieb Meckerer:

Und immer daran denken: Spare in der Not, dann hast du Zeit dazu.

wohl wahr:-)

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