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Rentenbescheid: Deutschland akzeptiert und zahlt, Spanien lehnt Antrag ab


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Liebe Spanien-Freunde,

ich habe ein verzwicktes Problem mit meinem Rentenantrag hier in Spanien. Obwohl ich seit 23 Jahren in Spanien lebe, brauche ich den Ratschlag Gleichgesinnter.

Ich habe in Deutschland insgesamt 24 Jahre und 10 Monate (1975-1996, 2010-2012) in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt. Hiervon waren 8 Jahre Anrechnungszeiten für ein Hochschulstudium, welches ich 1992 erfolgreich abschloss. In Spanien habe ich insgesamt 20 Jahre (1997-2009, 2013- 2020) ins INSS eingezahlt. In Summe sind das 44 Jahre und 10 Monate. Mit dieser Anzahl an Beitragsjahren könnte ich in beiden Ländern mit 63 - genau gesagt am 19.03.2020 - in den vorzeitigen Ruhestand gehen.

Ich habe deshalb im November in beiden Ländern meinen Rentenantrag mit Wirkung zum 01.04.2020 gestellt.

Bei der Deutschen Rentenversicherung ging alles reibungslos. Mein Antrag wurde genehmigt, die Spanischen Beitragszeiten wurden anerkannt und ich erhalte seit April 2020 meine Rente mittels Überweisung auf mein Spanisches Konto.

Auf der Spanischen Seite gab es mehr Schwierigkeiten. Zunächst wurde die Annahme meines Antrages bis zu meinem 63. Geburtstag (19.03.2020) verweigert. (Ist leider gesetzlich so geregelt!) Ich fragte mich natürlich, wie die das hinkriegen wollen, wenn ich bereits 10 Tage später in Rente gehen will. Aber ich erhielt die Antwort, dass die Rente später nachgezahlt wird. So verließ ich mein letztes Unternehmen hier in Spanien am 31.03.2020 in der Gewissheit, dass noch alles klappen würde.

Am 15.06.2020 erhielt ich von der Seguridad Social den Bescheid, dass mein Rentenantrag abgelehnt wurde. Ich könne frühestens in zwei Jahren in Rente gehen. Knackpunkt für deren Entscheidung ist, dass meine Studienzeit in Deutschland (acht Jahre) keine rentenrechtliche Anerkennung in Spanien findet. Hiermit bin ich nicht einverstanden und werde Widerspruch einlegen. Ich habe bereits einen Spanischen Anwalt kontaktiert. 

Die Gesetzeslage in Spanien ist tatsächlich so, dass Studienzeiten nicht auf Zeiten für die vorzeitige Pensionierung angerechnet werden. Aber ich bin der Ansicht, dass entsprechend den internationalen Abkommen die von Deutschland gemeldeten Zeiten so akzeptieren müssen, wie sie gemeldet werden. M.E. darf die Seguridad Social keine Zeiten aus dem Deutschen Rentenverlauf herausnehmen und sie rentenrechtlich für ungültig erklären. Anrechnungszeiten sind in Deutschland Pflichtbeitragszeiten gleichgestellt.

Gibt es jemand unter Euch, der sich hier ein wenig auskennt? Für mich wird es ein wenig eng, weil ich durch diese Situation seit April kein ausreichendes Einkommen habe.

Un cordial saludo,

Arandanito

 

 

 

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...Anrechnungszeiten sind in Deutschland Pflichtbeitragszeiten gleichgestellt...

Hallo Arandanito,

es ist so, dass eben Spanien gewisse Beitragszeiten anerkennt werden und andere nicht.

Z. B. werden auch Kindererziehungszeiten (die in Deutschland erbracht wurden) meines Wissens in Spanien nicht bei der Rentenberechnung anerkannt.

Es gibt praktisch auch in Europa dahingehend keine einheitliche Regelungen.

Meine liebe Frau hat in Spanien mit 64 eine Erwerbsunfähigkeitsrente bekommen und als sie diese in Deutschland beantragen wollte (sie hat auch Zeit in Deutschland) wurde ihr gesagt, dass sie sich am spanischen Arbeitsamt arbeitslos melden sollte, sie könnte noch 3 Stunden am Tag arbeiten, womit sie natürlich Sozialbetrug in Spanien begehen würde.

Natürlich alles ohne ärztliche Gutachten einzuholen, das entscheiden die Damen und Herren von der DRV in ihrem Elfenbeintürmen einfach so vom Schreibtisch aus.

Aus meiner Erfahrung her kann ich schreiben, dass das spanische Rentensystem ganz extrem großzügig ist und das deutsche Rentensystem (so wie es sich bei einer Ehefrau gegenüber verhalten hat) extrem menschenverachtend ist.

Natürlich habe ich im Auftrag meiner Frau gegen diese menschenverachtende Begründung der Deutschen Rentenversicherung vor dem Sozialgericht geklagt und dann haben sie bei der DRV den Schwanz eingezogen und die deutsche  Erwerbsunfähigkeitsrente nachgezahlt.

Ich kenne ja Deinen Fall nicht so genau, aber ich denke, das Geld für einen spanischen Anwalt wirst Du zum Fenster rauswerfen.

Viele Grüße aus Andalusien

Helmut

 

 

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Hallo Helmut,

also zunächst einmal vielen Dank für Deine schnelle Reaktion. Ich bin was meine Chancen auf Erfolg angeht, nicht so pessimistisch. Es gab im vergangenen Dezember eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, der Spanien für den Ausschluss von im Ausland erworbenen Rentenzeiten verurteilt, weil es aus Sicht der internationalen Verträge illegal ist. Es ging damals um zwei Spanier, die in Deutschland gearbeitet hatten und die wegen des Ausschlusses der Deutschen Zeiten nicht auf die Mindestanzahl an Jahren kamen, um in den vorzeitigen Ruhestand zu gehen. Die Seguridad Social muss jetzt vorsichtig sein, was sie aus ausländischen Versicherungsverläufen ausschließt.

Es gibt noch einen weiteren Grund für meinen Optimismus: auch ohne Berücksichtigung meiner Hochschulzeiten komme ich auf 36 Jahre und 10 Monate Beitragszeiten, während nur 35 Jahre notwendig sind, um in Spanien vorzeitig in den Ruhestand gehen zu können. Es sieht so aus, als ob hier nicht richtig zusammengerechnet wurde. Ich werde auf jeden Fall Widerspruch einreichen und Euch auf dem Laufenden halten. Das Dilemma meiner Hochschulzeiten: würde Spanien sie anerkennen, hätte ich am 01.04.2020 in den Vorruhestand gehen können, da ich auf mehr als 38,5 Jahre Beitragszeiten komme. Ohne die Hochschulzeiten, Vorruhestand erst im Oktober 2020. Wohlgemerkt, die Deutsche Rentenversicherung zahlt seit April und hat die in Spanien zurückgelegten Versicherungszeiten ohne Probleme anerkannt.

Trotzdem wäre ich dankbar, wenn mir hier jemand mit spezifischen Kenntnissen des Spanischen Rentenrechts seine Einschätzung geben könnte.

Viele Grüße

Arandanito

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vor 41 Minuten schrieb Arandanito:

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, der Spanien für den Ausschluss von im Ausland erworbenen Rentenzeiten verurteilt, weil es aus Sicht der internationalen Verträge illegal ist.

Aussicht wie immer trotz eines Erfolges  In der Zwischenzeit ist man dem System und dem Sachbearbeiter ausgeliefert. Was einem nicht zum Lebensunterhalt weiterhilft. Bis einige daran interessiert sind etwas von Gemeinschaft und Humanität zu begreifen……..

vor 42 Minuten schrieb Arandanito:

Trotzdem wäre ich dankbar, wenn mir hier jemand mit spezifischen Kenntnissen des Spanischen Rentenrechts

seine Einschätzung geben könnte.   !!!!!!!!!!!!!!!

Anhang: Pflegeversicherung DE im Ausland, da ist man auf demselben Stand. (Gerne in einem anderem Thread)  Auch hier wäre man  dankbar, wenn mir hier jemand mit spezifischen Kenntnissen seine Einschätzung geben könnte. Vorab kommt Arandanito,

 

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Hallo Arandanito,

ich weiß ja nun nicht ob diese Regelung auch für Dich zutrifft, aber die Spanier werden nicht Zeiten anerkennen,  die in Deutschland auch nicht mehr anerkannt werden.

Aber halt uns mal weiter auf dem Laufenden, denn das wird sich ja hier auch einige Leute interessieren, was dabei rauskommt.

Viele Grüße aus Andalusien

Helmut

 

Ausbildung wird bei der Rente nicht mehr angerechnet

Mit in Kraft treten der letzten Rentenreformgesetze werden zum größten Teil (Schul)Ausbildungs- oder auch Studienzeiten für die Rente nicht mehr berücksichtigt. Für die künftigen Rentner bedeutet dies eine Kürzung der Rentenhöhe. Diese für viele angenommene Ungerechtigkeit wurde zuletzt am 18.05.2016 durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt (Az. u.a. 1 BvR 2217/11, 2218/11). Die Verfassungsbeschwerden wurden vom höchsten deutschen Gericht überhaupt nicht angenommen. Die Kläger konnten nicht ausreichend genug begründen, warum die verschiedenen Ausbildungen einheitlich zu berücksichtigen sind. Die Änderungen aus dem Jahre 2004 (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) sind nicht verfassungswidrig. 

https://rente-rentenberater.de/rentenversicherung/versicherungs-beitragsrecht/12-ausbildungszeiten.html

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Hallo Helmut,

aber das ist genau der Punkt. In Deutschland wird mir alles anerkannt: die Deutschen Beitragszeiten, die Studienzeiten in Deutschland  und die in Spanien gearbeiteten Zeiten. Deshalb konnte ich nach Deutschem Recht auch am 01.04.2020 in den Vorruhestand gehen und erhalte eine Deutsche Rente hier nach Spanien überwiesen. Die internationalen Verträge zwingen Deutschland, die Zeiten aus Spanien bei der Berechnung des Rentenalters mit zu berücksichtigen.

Dieser Zwang gilt der gegenseitigen Anerkennung gilt auch für Spanien, wird aber nicht eingehalten. M.E, hat Spanien kein Recht, aus dem Deutschen Versicherungsverlauf bestimmte Zeiten - hier die Studienzeiten- herauszunehmen und für nicht rentenrelevant zu erklären.

Viele Grüße

Arandanito

Hallo Helmut,

kurzer Nachtrag. Die Ausbildungs- und Studienzeiten werden künftig ab 18.05.2016 nicht mehr berücksichtigt. Mein Hochschulabschluss war 1992 und wird deshalb in Deutschland noch anerkannt.

Viele Grüße

Arandanito

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Hallo Arandanito,

ich muss zugeben, dass ich Dir zu Deinem Problem keine konkrete Antwort geben kann, oder aus Erfahrung  schreiben kann, aber es ist z. B. so, dass auch deutsche Kindererziehungszeiten  nicht von der spanischen Rentenversicherung als Beitragszeiten anerkannt werden.

Andersrum ist es auch so, dass eine Erwerbsunfähigkeit in Spanien nicht von der Deutschen Rentenversicherung anerkannt wird.

Aber selbst wenn die Deutsche Rentenversicherung die spanische Erwerbsunfähigkeit anerkennt, geht der Versicherte noch nicht einmal dann im selben Alter  in Altersrente, sondern in Spanien mit 65 und den Deutschland mit 65 plus.

Nach meinen Erfahrungen hat in Europa jedes Land seine eigenen Bestimmungen, welche Zeiten als Beitragszeiten anerkannt werden; daher gibt es ja auch keine einheitliche europäische Rente, sondern jeder Staat kocht sein Süppchen selbst.

Nur so ein Beispiel: Wenn eine Frau in Deutschland fünf Kinder hat, werden ihr für jedes Kind 3 Jahre Beiträge in der deutschen Rentenkasse gut geschrieben; mit diesem 15 Beitragsjahren würde sie aber in Spanien die Mindestrente von etwa  9.000 € im Jahr erhalten, und wäre in Spanien auch noch kostenlos krankenversichert; auch wenn sie in Deutschland nie berufstätig gewesen wäre.

...Beide Länder zahlen –gegebenenfalls nach Zusammenrechnung deutscher und spanischer Versicherungszeiten – nach ihrem Recht und ihren Berechnungsvorschriften eine eigenständige Rente aus...

https://www.mallorcamagazin.com/service/leben-und-arbeiten-auf-mallorca/beruf-arbeit-rente/mais-expertentipps-fur-ihre-rentenkasse.html#:~:text=Beide Länder zahlen –gegebenenfalls nach,Berechnungsvorschriften eine eigenständige Rente aus.&text=Versicherungszeiten unter einem Jahr werden,des aktuellen Wohnsitzes zurückgelegt worden.

Viele Grüße aus Andalusien

Helmut

 

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Hallo Helmut,

noch einmal vielen Dank für de Zeit und Mühe, mir zu antworten.

Ich habe mich noch einmal im Netz umgesehen. In der web der Deutschen Rentenversicherung findet man folgenden Satz, Stand heute: Schulzeiten zählen ab dem 17. Lebensjahr für die Rente - auch wenn keine Beiträge gezahlt werden (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Azubis-Studierende-und-Berufseinsteiger/Schueler/schueler_node.html).

Steigt man in das entsprechende Gesetz ein (Sozialgesetzbuch, Sechstes Buch, Rentenversicherung), § 58 SGB VI (1) 4, heißt es: ((1) Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen Versicherte … nach dem vollendeten 17. Lebensjahr eine Schule, Fachschule oder Hochschule besucht oder an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilgenommen haben (Zeiten einer schulischen Ausbildung), insgesamt jedoch höchstens bis zu acht Jahren.).https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/58.html

Außerdem werden Fälle wie Krankheit, Mutterschutz und Arbeitslosigkeit aufgeführt, jedoch leider keine Kindererziehungszeiten - wie in dem Fall Deiner Frau. Es sieht so aus, als ob Kindererziehungszeiten nicht als Anrechnungszeiten gelten.

Viele Grüße

Arandanito

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Ich denke, da hat Peter den Punkt getroffen, denn ein Spanier der in Deutschland studiert und dann auch in Deutschland eine gewisse Zeit arbeitet, bekommt die Ausbildungszeiten in Deutschland auf seinem Rentenkonto gutgeschrieben, aber nicht in Spanien, weil Spanien sein eigenes Süppchen in Rentensachen kocht; genau wie Deutschland auch.

Aber natürlich spekulieren wir da alle auch und ich bin mal gespannt was dabei herauskommt.

 

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Hallo Helmut, hallo Peter,

also, auch wenn Ihr Euch beide einig seid, es überzeugt mich noch nicht. Weder Spanien noch Deutschland können ihr eigenes Süppchen kochen, weil beide Länder an internationale Abkommen gebunden sind. Da gibt es z.B. die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments vom 29.04.2004., die ich mir heute etwas genauer angesehen habe. Ohne Euch mit Einzelheiten zu langweilen (bei Bedarf informier ich Euch natürlich), muss Spanien alle im Europäischen Ausland anerkannten Versicherungszeiten akzeptieren, auch wenn diese nach Spanischem Recht nicht anerkannt würden.

- Studienzeiten in Deutschland - egal ob Deutscher oder Spanischer Student - werden von Deutschland anerkannt und müssen wegen der EG-Verordnung auch von Spanien anerkannt werden.

- Umgekehrt, studierte man in Spanien, würde Spanien diese Zeiten rentenrechtlich nicht anerkennen und gemäß der EG-Verordnung müsste das dann auch Deutschland nicht tun.

Das heißt in Spanien studieren, wäre im Sinne des Europäischem Rentenrechts ungünstiger.

Am 15.07.2020 werde ich Widerspruch bei der Seguridad Social einlegen und Euch auf dem Laufenden halten.

Viele Grüße

Arandanito

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...Ohne Euch mit Einzelheiten zu langweilen...

Hallo Arandanito,

ich denke, ich spreche auch hier für Peter, wenn ich Dir schreibe, dass Du  uns in keiner Weise langweilst.

Das ist ein interessantes Thema und wir können alle dabei etwas lernen.

Ich bin Handwerksmeister und somit auch Ausbilder und habe eine Erlaubnis Jugendliche auszubilden; da kommt es nicht darauf an Recht zu behalten, sondern Erfahrungen zu sammeln und die dann auch weiterzugeben. 

Und wenn Du jetzt recht hast (dass ich hoffe) dann hast Du irgendwann Dein Ziel erreicht und wir haben alle was gelernt.

Ich versuche immer ein wenig Logik in die Sache rein zu bringen und Probleme analytisch zu zerlegen, was natürlich auch nicht immer zielführend ist.

Ich bin echt gespannt was dabei herauskommt.

Wichtig ist, dass Du uns auf dem Laufenden hältst, denn nur so können wir etwas lernen.

Viele Grüße aus Andalusien

Helmut

 

 

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Hallo Helmut,

ich denke, der Moment ist gekommen, wo ich mich kurz vorstellen sollte.

ich bin vor 23 nach Spanien gekommen, konkret nach Katalonien. Einerseits hatte ich mir einen alten Traum erfüllt, einmal in Spanien leben und arbeiten zu können. Auf der anderen Seite war es eine Möglichkeit, in der Nähe meiner Kinder zu sein, die seit meiner Scheidung von meiner spanischen Ex wieder in Alicante wohnten. Beruflich machte ich das Gleiche wie in meiner Geburtsstadt Berlin: Einkäufer für Komponenten und Rohstoffe für die Automobilindustrie: Kein Ausstieg, alles normal. Aber ich war nach Feierabend dort, wo Andere sonst nur im Urlaub sind. 

Inzwischen bin ich wieder verheiratet; wieder mit einer Spanierin - diesmal aus Galicien, wo wir ein größeres Haus am Atlantik haben.

Alle meine drei Kinder haben inzwischen selbst eine Familie und Arbeit in Deutschland gefunden. Man könnte es fast Ironie des Schicksals nennen. Jedenfalls bin ich mit meiner Frau, die ich für den besten Menschen halte, den ich je kennengelernt habe, hier in Valls (Tarragona) sehr glücklich.

Viele Grüße

Arandanito 

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Liebe Spanien-Freunde,

heute habe ich den Widerspruch gegen meinen abgelehnten Rentenantrag an die Seguridad Social geschickt. Zur Erinnerung: ich hatte einen Rentenantrag zum 01.04.2020 gleichzeitig in Spanien und Deutschland gestellt. Nach EU-Recht müssen beide Länder sich gegenseitig die Rentenversicherungszeiten anerkennen. Das hat bisher nur Deutschland getan; Spanien wollte einige Deutsche Versicherungszeiten nicht anerkennen - konkret meine Studienzeit in Deutschland. Dazu ist Spanien jedoch nach Europäischem Recht verpflichtet, wie ich nachstehend kurz aufzeigen möchte. Spanien hatte argumentiert, dass die Deutschen Studienzeiten nicht anerkannt werden, weil Studienzeiten generell nach Spanischem Recht rentenrechtlich nicht anerkannt werden. Mein Fall ist wahrscheinlich schon deshalb ein wenig speziell, weil ich als Deutscher hier in Spanien bis zu meinem Rentenalter gearbeitet habe und meine Rentenanträge von hier aus stelle.

Folgende drei Knackpunkte der VERORDNUNG (EG) Nr. 883/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 habe ich in meinem Widerspruch aufgeführt:

1. (Präambel) ... in Erwägung nachstehender Gründe:

(33) Es ist erforderlich, gesetzliche Vorruhestandsregelungen in den Geltungsbereich dieser Verordnung einzubeziehen und dadurch die Gleichbehandlung … von Vorruhestandsleistungen … für die betreffende Person … zu gewährleisten;

Das bedeutet in meinem Fall, dass Deutsche Versicherungszeiten in Spanien auch für den Vorruhestand angerechnet werden müssen. Das war in Spanien auch immer der Fall, sondern erst, seitdem im Dezember 2019 der Europäische Gerichtshof korrigierend einschreiten musste.

2. Artikel 1, Begriffsbestimmungen

t) "Versicherungszeiten" (sind) die Beitragszeiten, Beschäftigungszeiten oder Zeiten einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, die nach den Rechtsvorschriften, nach denen sie zurückgelegt worden sind oder als zurückgelegt gelten, als Versicherungszeiten bestimmt oder anerkannt sind, sowie alle gleichgestellten Zeiten, soweit sie nach diesen Rechtsvorschriften als den Versicherungszeiten gleichwertig anerkannt sind;

Das bedeutet in meinem Fall, wenn die Deutsche Rentenversicherung festlegt, dass meine Hochschulzeiten Versicherungszeiten sind, muss Spanien diese Zeiten als Versicherungszeiten anerkennen, auch dann, wenn diese nach Spanischen Gesetzen keine Versicherungszeiten sind.

3. Artikel 6, Zusammenrechnung der Zeiten

… , berücksichtigt der zuständige Träger eines Mitgliedstaats, dessen Rechtsvorschriften den Erwerb, … von der Zurücklegung von Versicherungszeiten, … abhängig machen, … die nach den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats zurückgelegten Versicherungszeiten, … als ob es sich um Zeiten handeln würde, die nach den für diesen Träger geltenden Rechtsvorschriften zurückgelegt worden sind. 

Das  bedeutet in meinem Fall, dass Spanien alle Deutschen Versicherungszeiten anerkennen muss; es können keine Versicherungszeiten aus meinem Deutschen Versicherungsverlauf herausgenommen werden.

Wie schon vorher erwähnt, halte ich Euch auf dem Laufenden. Ich denke, wir werden etwas Geduld haben müssen, was die Entscheidung betrifft. Allerdings - und das sind die Kleinigkeiten, die man in Spanien berücksichtigen muss, vertritt mein Rechtsanwalt auch die Firma, in der meine Frau arbeitet und schon laufen die Dinge geschmierter, wie z.B. der direkte Kontakt mit dem Sachbearbeiter jenseits der offiziellen Wege ...

Viele Grüße

Arandanito

muss heißen " ... Das war in Spanien auch nicht immer der Fall, ..

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