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Erfahrungsbericht: Unterhaltsklage in Spanien mit Deutschem Scheidungsurteil


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Liebe Spanien-Freunde,

Ich möchte mich mit diesem Beitrag weder beschweren, noch um Rat bitten, da das Problem inzwischen gelöst wurde. Dennoch möchte ich gern berichten, wie es einem ergehen kann, wenn Widersprüche im Internationalen Recht durch eine Person ausgenutzt werden.

Wie ich in einem anderen Beitrag geschrieben habe, bin ich 1997 von Berlin nach Tarragona gezogen, weil ich meinen Kindern, die mit meiner geschiedenen Ehefrau in Alicante wohnten, näher sein wollte.

Als die Kinder volljährig wurden und alle eigene Einkünfte hatten, kamen wir zu der Einigung, keine Unterhaltszahlungen mehr zu zahlen. Mein Fehler war, das nicht schriftlich festzuhalten, da ich meinte, mit den Einkommensnachweisen aller Beteiligten ausreichend abgesichert zu sein.

Fünf Jahre später war das Verhältnis zu meiner Ex allerdings nicht mehr so gut, doch es überraschte mich trotzdem, als sie die Nachzahlung von Unterhalt für die letzten fünf Jahre verlangte, natürlich mit Zinsen und allen anrechenbaren Kosten. Als Beweis legte sie das Deutsche Scheidungsurteil vor, welches in Deutschland inzwischen nicht mehr einklagbar war, aber mit den unterschiedlichen Verjährungszeiten in Spanien plötzlich wieder lebendig wurde. Ohne mich anzuhören, verurteilte die erste Instanz mich zu einer Zahlung von rund 50.000 Euro. Zu dieser Verurteilung führten folgende irreführende Faktoren:

- Ansprüche aus dem Deutschen Scheidungsurteil waren nach Deutschem Recht verjährt, in Spanien aber nicht,

- Da wir beide nun unseren Wohnsitz in Spanien hatten, war der Gerichtsstand nicht mehr Berlin, sondern Alicante, mit der Konsequenz der Beurteilung eines Deutschen Scheidungsurteils mit Spanischen Gesetzen (absurd!)

- Ex forderte Unterhaltsnachzahlungen im Namen der inzwischen volljährigen Kinder, ohne deren Vollmacht zu haben. Wurde von der ersten Instanz aber nicht überprüft

- Die Spanischen Behörden haben sich nicht mit den Deutschen Behörden in Verbindung gesetzt, um die Höhe der Nachzahlung festzulegen, wie es das Europäische Recht verlangt. Dann hätte sich schnell herausgestellt, dass es hier nichts mehr zu holen gibt.

Außer der Verurteilung zur Zahlung dieses Betrages wurde mein Gehalt und meine Wohnung provisorisch gepfändet. Es blieb mir ein Existenzminimum, mit dem ich gerade meine Hypothek zahlen konnte, was aber zum Leben nicht reichte. Provisorisch pfänden heißt, es wird erst einmal alles eingezogen und dann schaun wir mal, wer Recht hat. (Erst schießen und dann fragen.)

Ihr werdet verstehen, dass ich mich im ersten Moment wie in einer ausweglosen Falle gefühlte habe. Aber dann wurde mir klar, ich muss hier kämpfen oder ich komme hier wirklich nicht mehr heraus. So habe ich mich fast einen ganzen Sommer lang mit Europäischem Recht beschäftigt und meinem Anwalt, der hier überfordert war, entscheidende Tipps gegeben. Und tatsächlich, wir haben den Prozess gewonnen. Hätte ich das Feld allein meinem Anwalt überlassen, würde ich heute vielleicht unter einer Brücke wohnen.

Ach ja, damit war das ganze Theater aber noch nicht zu Ende:

- ich wurde erst drei Monate später über den gewonnenen Prozess informiert, bis dahin wurde mein Gehalt weiter gepfändet;

- ich hatte Probleme, mein gepfändetes Geld wieder zurückzuerhalten. Es war so einfach, ein Teil meines Gehaltes direkt vom Arbeitgeber abzuzweigen. Da man jedoch nicht gewohnt war, dass auch Männer Unterhaltsprozesse gewinnen können, wussten die Behörden nicht, wohin damit.

Also wieder kämpfen und am Ende konnte ich auch das hinkriegen.

Auf meinen Anwaltskosten bin ich jedoch sitzengeblieben weil meine Ex sich als nicht zahlfähig erklärte.

Dieses Spiel hat meine Ex insgesamt drei Mal mit mir gespielt; habe alle drei Prozesse gewonnen. Bis der Richter im dritten Urteil meine Ex als absolut bösgläubig („absoluta mala fé“) betitelte. Seit dem ist Ruhe.

Meine Botschaft für Euch ist nur, in schwierigen Situationen nicht gleich das Handtuch zu werfen. Wenn Ihr einen Fall habt, der absolut ungerecht erscheint, es gibt einen Ausweg. Man muss sich nur erst auf den Hodenboden setzen und selbst analysieren 

Für diejenigen, die erst noch nach Spanien kommen wollen: Man kann hier wirklich relax leben, solange alles glatt läuft. Aber im Leben läuft halt nicht alles glatt. Damit muss man aber rechnen. 

Viele Grüße

Arandanito

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.... ¡Tienes toda razón!

Glückwunsch zum Durchhaltevermögen und nachhaltigem Abklopfen der Umstände, Gegebenheiten und rechtl. Mölichkeiten.

Darum auch immer wieder für alle Auswanderwilligen der gute Ratschlag, die span. Sprache mit einem Maximum an Körpereinsatz zu erlernen, um den Widrigkeiten des spanischen Alltags in all seinen Erscheinungsformen erfolgreich begegnen zu können. - Es zahlt sich immer aus!!!

Danke für die  Schilderung deiner "verzwickten" persönlichen Probleme und deren Lösungswege für ein jetzt  entspanntes Leben :clap: ....

¡Suerte, y, que tengaís un futuro en paz!

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Hallo  Arandanito,

Wissen ist Macht.

Als ich vor etwa einem Jahr meiner lieben Frau mitteilen konnte, dass ich das Sozialgerichtsverfahren um ihre Erwerbsunfähigkeitsrente in Deutschland gewonnen habe, konnte ich ihr gleichzeitig mitteilen, dass nun erstmalig (seit etwa 30 Jahren) kein akutes Sozialgerichtsverfahren mehr in -D- am Laufen ist.

Wir haben aber auch wirklich alles in Deutschland einklagen müssen, sogar das Kindergeld.

Ich habe dabei festgestellt, dass sich z. B. die Kindergeldkasse, oder genauer gesagt der Mitarbeiter der Kindergeldkasse, so verhalten hat, wie ein Betrüger in einer kriminellen Vereinigung.

Der Vorgesetzte dieses Betrügers hat meine Anfrage kommentarlos weggesteckt, als ich nach zwei gewonnenen Gerichtsverfahren schriftlich bei ihm nachgefragt habe, ob dieser Betrüger denn immer noch auf seinem Platz sitzt, oder ob er zwischenzeitlich zumindest einmal nachgeschult worden ist.

Da jagt  die deutsche Polizei in den Fußgängerzonen rumänische Hütchenspieler, die Passanten um einige Euros betrügen und einige Meter weiter sitzen die richtigen Betrüger in den Ämtern und wollen den Bürgern das vorenthalten, was ihnen gesetzlich zusteht; was für eine verkehrte Welt.

In der Ehe habe ich das große Los gezogen, denn ich habe meine erste Liebe heiratet können.

Wir haben uns kennengelernt als sie 15 war und ich 17; in dem Jahr  sind Menschen das erste Mal auf dem Mond gelandet.

Unseren Umzug nach Spanien haben wir recht gründlich geplant; dazu gehörte auch, dass wir vorher Gütertrennung vereinbart haben und ich meinen Teil nicht mit nach Spanien genommen habe.

Meine liebe Frau  ist daher alleinige Eigentümerin unsere Immobilie in Spanien.

Das hat sich dahingehend sehr positiv ausgewirkt, dass Ordnungswidrigkeiten, die wir natürlich auch in den zwölf Jahren begangen haben, als wir die Immobilie aufgebaut haben, immer mir zugestellt wurden.

Ich habe dann erst einmal nichts  gegen die Strafe unternommen, sondern habe erst nach der Verjährungsfrist Einspruch dagegen eingelegt.

Für Spanier vollkommen unvorstellbar, dass bei einem Ehepaar in Spanien der Frau alles alleine gehört.

Auch mit dem Modelo 720 haben wir keinen Ärger bekommen, denn das spanische Finanzamt kann natürlich auch nicht an mein Vermögen (im nicht EU-Ausland) herankommen; sie könnten noch nicht einmal herausbekommen wo es ist, wie viel es ist und in welcher Form es angelegt worden ist.

Ausdrücklich möchte ich aber darauf hinweisen, dass ich mich bis heute (gegenüber den Finanzämtern, egal ob in Deutschland oder Spanien) vollkommen legal verhalten habe, aber man weißt ja nie was den Staaten so einfällt, wenn sie Geld brauchen.

Ich habe sogar Rechtsstreitigkeiten gegen den Rat meines deutschen Steuerberaters und Rechtsanwaltes geführt und habe trotzdem gewonnen.

Zu Spanien kann ich sagen, dass hier sogar versucht wird Sippenstrafen gegen mich durchzusetzen, die es nur in der braunen Vergangenheit in Deutschland gegeben hat, oder unter Franco.

Nur bei mir ist eben nichts zu holen.

Aber, bei der Rentenversicherung in Spanien hat meine Frau ausschließlich positive Erfahrungen gemacht; der Antrag auf Ihre Erwerbsunfähigkeitsrente wurde 3 Wochen nach Antragstellung genehmigt und ging mit 65 dann  in die Altersrente über.

Natürlich könnte ich jetzt noch viele Seiten weiterschreiben, aber was ich als ganz wichtig ansehe ist, dass nur das Vermögen mit nach Spanien genommen wird, wenn es unvermeidbar ist.

Und, das  Vermögen, was dann nicht mit nach Spanien genommen wird, darf nicht den Aufdruck einer Währung haben und der gesamte Kapitalertrag muss legal steuerfrei sein.

Ach- doch noch etwas.

Viele Menschen sehen in der Definition eines Rechtsstaates, einen Staates, in dem kein Unrecht durch den Staat geschehen kann; das ist aber in keinem Land der Welt möglich.

Ansonsten müsste der Staat jedem Bürger einen persönlichen Rechtsanwalt an die Seite stellen.

Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem der Bürger Entscheidungen des Staates, oder seiner Bediensteten, gerichtlich überprüfen lassen kann und das in mehreren Instanzen.

Vor dem Sozialgericht sogar kostenlos.

Nur- viele Leute bekommen aber eben ihren Hintern nicht hoch und lehnen sich nicht gegen eine unrichtige Entscheidung des Staates auf.

Viele Grüße aus Andalusien

Helmut

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Wenn für das Fotografieren eines Polizisten Hunderttausende von Euro Strafe verhängt werden können und für  das Nichtangeben des von Oma geerbten Häuschens, mehr Strafe als das Häuschen wert ist, dann sollte man  sein Geld tatsächlich nicht mit nach Spanien bringen. Wohlgemerkt, wer im Modelo 720 das Häuschen nicht angibt, ist geliefert, auch wenn alle Steuern bezahlt wurden.

Wer nur eine Kontovollmacht nicht angibt ebenfalls.

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