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Hallo zusammen.

Meine Frau und ich sind Rentner und leben im Jahr 5 bis max. 6 Monate mit Unterbrechung in Spanien bei unserem Sohn.

Wir haben eine NIE Nummer sowie eine Residenzia. 

Unser Lebensmittelpunkt ist allerdings unser Einfamilienhaus in Deutschland.

Nun sind wir etwas verunsichert, was die Besteuerung unserer Rente angeht. Wir wollen hier ja keinen Fehler machen.

Wie verhält sich das und müssen wir das "Modelo 790" in Spanien abgeben?

Wir hoffen auf eine realistische Antwort.

Vielen Dank

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Moin,

hier werden verschiedenen Fakten vermischt, die eigentlich zu getrennten "Baustellen" gehören ...

NIE ist von der Sache her OK. - aber nur bei vorh. Wohneigentum in Spanien (Besteuerung Eigennutzung > Hacienda=Finanzamt + IBI > Grundsteuer) + Aufenthalt > 183 Tage/a

Spanien kennt nicht den "Lebensmittelpunkt" nach dtsch. Interpretation und ist - obwohl so dargestellt - nicht rechtsgültig.

Gültig sind allein die Fristenregelungen der Aufenthalte mit Meldeverpflichtungen (Bringepflicht!!!), die dann ggfs. Auswirkungen beim Finanzamt und im Sozialrecht haben >> hier Hilfe holen beim "jurídico fiscal" > Steuerberater (sollte aber auch das dtsch. Steuerrecht kennen!)

Fristen:
< 3 Monate: keine Auswirkungen - problemlos 2x/a < 3 Monate... danach wieder die 183 Tage-Regelung
> 3 Monate Empadronamiento (Einwohnermeldeamt)
> 183 Tage voll versteuert in Spanien mit dem "Welteinkommen"(Hacienda) - dtsch. Renten werden  generell.  aber vorab in D'land besteuert ... aber:  je nach Renten"stelle" > Beamte & Co. sind andere Regelungen im Detail möglich ....

... mal im "Groben" ... bin ja kein Steuerberater 😉

Infopaket: http://www.ciudadanosextranjeros.es/de/publikationen/

¡Suerte! ...

... noch 'ne detaillierte info zur NIE:

https://www.immobilien-portal-mallorca.de/ratgeber/mallorca-immobilien-ratgeber/vorbereitung-zum-immobilienkauf/die-spanische-nie-nummer.html

Bearbeitet von baufred
Erg.
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Aus eigener Erfahrung (nach 57 Jahren ständig in Spanien): solange keine finanziellen Interessen und Eigentum vorhanden sind, erübrigt sich jedweder Behördenkram einschl. NIE, TIE, oder WIE auch immer. Mit übereifrigem "alles richtig machen" kann man evtl. schlafende Hunde wecken. Fühlt euch einfach wie (Langzeit-)Urlauber.

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Ich kann nur jedem raten, der (teilweise oder ganz) in Spanien leben möchte, sein Vermögen nicht mitzunehmen.

Die Mitarbeiter der Behörden benehmen sich wie die Fürsten in ihren Elfenbeintürmen, und verstoßen mit staatlicher Genehmigung nicht nur gegen die spanische Verfassung, sondern auch gegen die Menschenrechte, gegen EU- Gesetze und gegen die UN-Charta.

Und mit den Sozialisten kann es nur noch schlimmer werden.

Das hat alles nicht mehr viel mit Rechtsstaatlichkeit zu tun.

Aber wie fast überall auf der Welt kann man gut in so einem Land leben, wenn das Vermögen weit weg ist.

Daher versucht Spanien auch mit dem Modelo 720, das nicht nur gegen EU-Recht verstößt, herauszubekommen, wie viel Vermögen in Spanien Ansässige im Ausland haben. Hat man verschwiegenes Vermögen im Ausland, wird in Spanien rechtswidrig  Vermögen gepfändet, obwohl der Gepfändete keinerlei Steuerschuld hat. Selbst vor Sippenstrafen, die nur in der schwärzesten,  bzw. braunen Vergangenheit in Deutschland möglich waren, schrecken die Fürsten in ihren Elfenbeintürmen nicht zurück.

Zusammenfassend:

Lasst Euer Geld im Ausland und genießt die Sonne.

Wer viel fragt bekommt viel Antworten.

Viele Grüße aus Andalusien 

Helmut 

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Tatsächlich, wer sich nachfolgenden Link durchliest, weiß warum er  wirklich kein Vermögen in Spanien haben sollte, denn alleine die Kontovollmacht über das Konto eines Verwandten (im Ausland)  reicht schon aus, um den spanischen Behörden ins Messer zu laufen. Hätte mir nie vorstellen können, dass es so etwas in Europa überhaupt gibt.
Bei der Suche habe ich auch noch gefunden, dass es Hunderttausende von Euro kosten kann, wenn man  einen Polizisten in Spanien fotografiert.
Das ist wohl einmalig auf der ganzen Welt, einschl. Nordkorea.
 
 
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  • 1 Jahr später...
Am 23.3.2021 um 14:42 schrieb baufred:

Moin,

hier werden verschiedenen Fakten vermischt, die eigentlich zu getrennten "Baustellen" gehören ...

NIE ist von der Sache her OK. - aber nur bei vorh. Wohneigentum in Spanien (Besteuerung Eigennutzung > Hacienda=Finanzamt + IBI > Grundsteuer) + Aufenthalt > 183 Tage/a

Spanien kennt nicht den "Lebensmittelpunkt" nach dtsch. Interpretation und ist - obwohl so dargestellt - nicht rechtsgültig.

Gültig sind allein die Fristenregelungen der Aufenthalte mit Meldeverpflichtungen (Bringepflicht!!!), die dann ggfs. Auswirkungen beim Finanzamt und im Sozialrecht haben >> hier Hilfe holen beim "jurídico fiscal" > Steuerberater (sollte aber auch das dtsch. Steuerrecht kennen!)

Fristen:
< 3 Monate: keine Auswirkungen - problemlos 2x/a < 3 Monate... danach wieder die 183 Tage-Regelung
> 3 Monate Empadronamiento (Einwohnermeldeamt)
> 183 Tage voll versteuert in Spanien mit dem "Welteinkommen"(Hacienda) - dtsch. Renten werden  generell.  aber vorab in D'land besteuert ... aber:  je nach Renten"stelle" > Beamte & Co. sind andere Regelungen im Detail möglich ....

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Wir haben unsere NIE Nummer für meine Frau, unseren 2 Kinder und mich hier online aus Deutschland beantragt und waren sehr zufrieden mit dem Service: https://www.nie-nummer-spanien.com/

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  • 9 Monate später...

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