Moin,
hier werden verschiedenen Fakten vermischt, die eigentlich zu getrennten "Baustellen" gehören ...
NIE ist von der Sache her OK. - aber nur bei vorh. Wohneigentum in Spanien (Besteuerung Eigennutzung > Hacienda=Finanzamt + IBI > Grundsteuer) + Aufenthalt > 183 Tage/a
Spanien kennt nicht den "Lebensmittelpunkt" nach dtsch. Interpretation und ist - obwohl so dargestellt - nicht rechtsgültig.
Gültig sind allein die Fristenregelungen der Aufenthalte mit Meldeverpflichtungen (Bringepflicht!!!), die dann ggfs. Auswirkungen beim Finanzamt und im Sozialrecht haben >> hier Hilfe holen beim "jurídico fiscal" > Steuerberater (sollte aber auch das dtsch. Steuerrecht kennen!)
Fristen:
< 3 Monate: keine Auswirkungen - problemlos 2x/a < 3 Monate... danach wieder die 183 Tage-Regelung
> 3 Monate Empadronamiento (Einwohnermeldeamt)
> 183 Tage voll versteuert in Spanien mit dem "Welteinkommen"(Hacienda) - dtsch. Renten werden generell. aber vorab in D'land besteuert ... aber: je nach Renten"stelle" > Beamte & Co. sind andere Regelungen im Detail möglich ....
... mal im "Groben" ... bin ja kein Steuerberater 😉
Infopaket: http://www.ciudadanosextranjeros.es/de/publikationen/
¡Suerte! ...
... noch 'ne detaillierte info zur NIE:
https://www.immobilien-portal-mallorca.de/ratgeber/mallorca-immobilien-ratgeber/vorbereitung-zum-immobilienkauf/die-spanische-nie-nummer.html