Hallo zusammen,
da ich im spanischen Konsulat seit Wochen niemanden erreiche, versuche ich die Antwort auf meine Frage online zu finden. Vielleicht habe ich Glück. Vielen lieben Dank im Voraus:
1. Wenn ich in Deutschland geschieden bin, aber den Namen meines Ex Mannes behalten habe, kann ich diesen Nachnamen auch in Spanien führen im Alltag & für offizielle Angelegenheiten, wenn ich dort arbeiten will z.B. Oder muss ich meinen Mädchennamen verwenden?
2. Sollte ich den Namen meines Ex Mannes weiter führen dürfen in Spanien und dann hypothetisch einen Einheimischen vorort heiraten, wie sieht mein Nachname dann aus?
"Mädchenname" de "1. Nachname meines Mannes"
Oder
"Nachname aus geschiedener Ehe" de "1. Nachname meines Mannes"
Warum ich frage? Weil mein Mädchenname mir sehr viel Kummer bereitet.
Vielen lieben Dank!!
VG
Mary