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Hallo! Mein Name ist Sandra Moya und ich arbeite als Pflegevorsorgeberaterin für die private Absicherung speziell für Rentner oder Personen ab 50 Jahren, die einen zweiten Wohnsitz in Spanien haben und in Zukunft gerne auch mit zusätzlicher monatlicher Rente durch den Familien Schutz ihren Aufenthalt in Spaniengenießen möchten, wenn ein Pflegefall eintreten sollte. Ich berate Sie hierzu gerne! Ich freue mich auf Sie! Mfg Sandra Moya Pflegevorsorgeberaterin
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Als Pflegefall zurück nach Deutschland
Helmut Josef Weber erstelte ein Thema in Gesundheit + Medizin in Spanien
Deutsche, die viele Jahre in Spanien gelebt haben und nun krank werden, und absehen können, dass sie zum Pflegefall werden (oder auch schon zum Pflegefall geworden sind) haben sich bisher oft gescheut ihren Wohnsitz nach Deutschland zurück zu verlegen, weil dann auch gegebenenfalls ihre Kinder für die Heimkosten herangezogen werden, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht. Das hat sich aber nach dem 01.01.2020 geändert. Seit Anfang 2020 müssen Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern nur noch dann Unterhalt zahlen, wenn sie ein Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro haben. Diese Grenze hat das Angehörigen-Entlastungsgesetz gebracht, das zum 1. Januar des Jahres in Kraft getreten ist. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/elternunterhalt-kinder-zahlen-erst-ab-100000-euro-jahreseinkommen-28892#:~:text=Seit Anfang 2020 müssen Kinder,Jahres in Kraft getreten ist. Viele Grüße aus Andalusien Helmut