Auto parkt unerlaubt auf meinem Parkplatz

Sascha1980

New member
Hi alle zusammen. Ich habe ein Apartment gekauft. Dazu gehört ein offener Stellplatz. Dort steht leider seit 1 Jahr ein Auto, was niemanden gehören zu scheint.

Die Hausverwaltung, Nachbarn, niemand kennt den Fahrer.

Welche Möglichkeiten habe ich in Spanien, das Problem "legal" zu lösen? 😇

Danke Euch!

 
Fzg. mit Kennzeichen!!  > googeln mit:  como identificar propietario de vehiculo a través de placa

einige Ergebnisse:

>>  https://sede.dgt.gob.es/es/vehiculos/informacion-de-vehiculos/
>>  https://needcarhelp.es/blog/curiosidades/averiguar-propietario-coche-por-matricula/

... auf jeden Fall sollte ein Eigentumsnachweis für den Stellplatz (> z. Identifizierung >  Lageplan) vorhanden sein z.B. Kataster- bzw. Grundbuchauszug zur Vorlage bei der Meldestelle zur Fahrzeugidentifizierung 

 
An die Halterdaten zu kommen, ist nicht unbedingt ein Problem. Die Frage ist, wohin mit dem Auto!

Ich gehe davon aus, das der Halter bestimmt ein Ausländer sein wird und vielleicht verstorben ist. Ja, spanisches Kennzeichen. An der Adresse des Halters wird wohl nur eine FeWo sein.

 
... da müssen sich die lokalen Behörden drum kümmern - auf keinen Fall selber aktiv werden (lt. Infoergebnissen) ...

dazu wieder Infos von 'Tante GOOGLE' (auf Spanisch):

>>  Suche mit: espana coche desconocido que hacer

... ¡Que tengas suerte! ...

 
Ich habe nun die Halterdaten. Kein ITV, Keine Seguro, 1 Embargo, in Madrid zugelassen und ein Rumänischer Halter! Volles Programm.

Ich gehe morgen zur Polizei und nehme alle Dokumente mit.

 
Zuständig ist die Ortspolizei - Policia Municipal -, die das Fz. sicherstellt ud wenn es nicht abgeholt wird, nach einem Jahr versteigert. Die staatl Polizei - Policia Nacional - ist nicht zuständig. .

 
Nachtrag: Zur Gesetzeslage. Das span. BGB ist ca. 150 Jahre alt und stützt sich weitgehend auf das römische Recht, was zwischen Besitz und Eigentum unterscheidet und den Besitz als Eigentum unterstellt sofern kein stärkerer duchsetzbarer Rechtstitel beigebracht wird. Der Besitzer ist gleichzeitig Verwahrer und hat sowohl eingeschänkte Rechte als auch Pflichen an der Sache. Bei einer Versteigerung steht ihm ein Vorkaufsrecht zu, und er kann Aufwandsentschädigungen geltend machen. Ob er sie bekommt steht aus einemm anderen Blatt. In der Praxis wird in solchen Fäller sehr hemdsärmelig vorgegangen.  

 
Zuständig ist die Ortspolizei - Policia Municipal -, die das Fz. sicherstellt ud wenn es nicht abgeholt wird, nach einem Jahr versteigert. Die staatl Polizei - Policia Nacional - ist nicht zuständig. .
Zuständig war nicht die Policia Local, sondern die Guardia Civil! Auto war bereits 4 Stunden nach meiner Anzeige weg. Hat geklappt, was will man mehr. Weil ein Embargo gemeldet war, wird auch nix versteigert! 

 
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