Kurtchen
New member
Das wusste ich noch gar nicht, kann das jemand bestätigen ?
Seit 2010 werden ja Bussgelder aus dem Straßenverkehr die nicht bezahlt wurden auch in Deutschland vollstreckt.
Für Spanien gilt: zahlt man innerhalb von 20 Tagen bekommt man eine Ermässigung von 50 Prozent.
Nun denke ich an die Zahlungsfristen von spanischen Firmen, aus der Praxis weiß ich das
Rechnungen frühestens nach 6 Monaten bezahlt wurden (jedenfalls aus meiner alten Firma), selbst
SEAT als VW Tochter hat dieses strickt so gemacht.
Quelle: ADAC
Seit 2010 werden ja Bussgelder aus dem Straßenverkehr die nicht bezahlt wurden auch in Deutschland vollstreckt.
Für Spanien gilt: zahlt man innerhalb von 20 Tagen bekommt man eine Ermässigung von 50 Prozent.
Nun denke ich an die Zahlungsfristen von spanischen Firmen, aus der Praxis weiß ich das
Rechnungen frühestens nach 6 Monaten bezahlt wurden (jedenfalls aus meiner alten Firma), selbst
SEAT als VW Tochter hat dieses strickt so gemacht.
Quelle: ADAC