…….….----- um Strukturelle Schäden am Gebäude (bzw. darüber vorhandenem Eigentum) abhängend von der Dauer des Vollbrandes (also vorgebrachtes Argument unzureichender Sicherungen gegenüber der gefährdeten Allgemeinheit
Soweit wie ich informiert bin, ersetzt die Feuerversicherung des Gebäudes den Schaden, der durch einen Brand entsteht, egal wodurch er entstanden ist. Eigene Brandstiftung natürlich ausgenommen.
Bei Brandstiftung durch eine fremde Person zahlen sie auch den Schaden.
Eine Feuerversicherung zahlt immer nur den Schaden der versichert ist.
Es kommt dabei nicht auf den Verursacher an.
Wenn ein Doppelhaus komplett abbrennt, weil in einem Haus ein Defekt an der Stromleitung war, dann zahlt jede Feuerversicherung für sich selbst und nicht die Feuerversicherung die das Haus versichert hat, in dem der Brand entstanden ist.
Parke ich bei Bekannten mein Auto im Carport und durch mein Auto brennt dieser ab, bezahlt die Feuerversicherung meines Bekannten seinen Schaden. Meine Feuerversicherung zahlt mir das Auto.
Auch umgedreht, wenn der Carport anfängt zu brennen und mein Auto verbrennt ab, dann zahlt meine Teilkakoversicherung mein Auto.
Wer seine Immobilie (oder sein Auto) nicht gegen Feuer versichert hat, geht leer aus, auch wenn das Feuer im Nachbarhaus entstanden ist oder z. B. durch das Auto eines Besuchers.