Fahrzeuganhängerzulassungen

meggy1963

Neuer Spanien-Benutzer
Hallo,

wer kann mir weiterhelfen? Welche Fahrzeuganhänger benötigen ein eigenes spanisches Kennzeichen. Ist das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers wichtig? Gibt es eventuell Befreiungen ( Gesamtgewicht / Verwendungszweck )?

Wann können Nachfolgekennzeichen vom Zugfahrzeug verwendet werden?

Viele Grüße aus Südbaden /emoticons/default_smile.png:)

 
Bis 750 Kilo kann der Anhänger das Kennzeichen des Zugfahrzeuges tragen und braucht keine eigene Versicherung. Aber natürlich braucht der Anhänger eine Betriebserlaubnis.

Hoffentlich konnte ich helfen./emoticons/default_biggrin.png

 
Hallo Lilac,

vielen Dank für deine Antwort. Kannst Du mir den Namen des spanischen Gesetz mitteilen, bzw. in welchem Gesetz ich das nachlesen kann.

Herzliche Dankesgrüße aus Südbaden. /emoticons/default_hallo.gif

 
Nein, dass kann ich nicht. Aber ich werde mich bemühen, es für Dich herauszufinden.

Ein wenig Geduld ja?/emoticons/default_biggrin.png

 
Klasse Link, Lila. Der hat mir auch einige andere Fragen beantwortet, die ich eigentlich schon länger hatte.

Allerdings: Mitführen von Glühbirnen: ich meine, irgendwo gelesen zu haben, dass das inzwischen abgeschafft ist?

 
Moin und danke rainer!

Ja, das ist auch in Spanien abgeschafft. Aber es sind die neuesten Informationen, die ich aus dem Internet fischen konnte. Die Information mit der grünen Versicherungskarte stimmt ja so auch nicht mehr.

Ich denke, sie sind aussagefähig, besonders was das Kennzeichen des Anhängers bis 750 Kilo und die Geschwindigkeit des Gespanns betrifft.

Ansonsten können die web-sites sicher gar nicht so schnell geändert werden, wie die Gesetze:D

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Lilac,

vielen Dank für deine schnelle Antwort und den Hinweis auf den Link.

Viele Grüße aus Südbaden/Deutschland /emoticons/default_hallo.gif

 
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