Wer bisher in Spanien ein Ferienhaus in unmittelbarer Strand bzw. Küstennähe hatte, dem war in letzter Zeit gar nicht nach Lachen zumunte, denn bisher sah das spanische Küstenschutzgesetz vor, dass Immobilien in unmittelbarer Küstenlinie spätestens nach einer Übergangszeit von 60 Jahre verstaatlicht werden konnten. Dabei dürften Besitzer solcher Objekte ihre Ferienhäuser, Wohnungen usw. nicht weiter verkaufen.
Nun dürfte vielen Besitzern derartiger Objekte ein großer Stein vom Herzen gefallen sein, denn aufgrund der zahlreichen Proteste, geht die spanische Reierung auf die Sorgen dieser Eigentümer ein und versucht eine gesetzliche Hintertür einzubringen, durch die ein Weiterverkauf dann möglich sein wird.
Nun dürfte vielen Besitzern derartiger Objekte ein großer Stein vom Herzen gefallen sein, denn aufgrund der zahlreichen Proteste, geht die spanische Reierung auf die Sorgen dieser Eigentümer ein und versucht eine gesetzliche Hintertür einzubringen, durch die ein Weiterverkauf dann möglich sein wird.