Bisher gab es in Spanien eine Regelung, nach der Immobilien in unmittelbarer Küstenlinie nach einer Übergangszeit von 60 Jahre verstaatlicht werden konnten. Zudem dürften Strände und Dünen sowie eine Überganszone nicht bebaut werden. Eigentümer, durften ihr Anwesen regulär nur 30 Jahre lang nutzen, dies konnte aber auf 60 Jahre verlängert werden. Die Besitzer solcher Objekte durften dabei jedoch diese nicht verkaufen. Wegen dieses Küstenschutzgesetzes hatten nun zahlreiche Eigenheimbesitzer um ihre Häuser gebangt, darunter auch zahlreiche Deutsche und Briten, die nun nicht wissen, was aus ihren Ferienhäusern werden wird.
In Madrid nimmt man sich derzeitig dieser Sorgen und Proteste an und versucht nun durch eine Hintertür, eine Änderung in die derzeitige Gesetzesregelung einzubringen. Diese soll vorsehen, dass das Gesetz nicht so strikt eingehalten wird und eine Weiterverkauf der Eigenheime doch wieder zugelassen wird. Grobe Schätzungen beziffern die Eigenheime, an Häusern und Wohnungen welche durch das spanische Küstenschutzgesetz verstaatlicht zu werden drohen, auf knapp 45.000. Die davon betroffenen Häuser und Wohnungen in den Händen von Ausländern wovon der Hauptanteil Deutsche und Briten sind, beträgt 15%.
In Madrid nimmt man sich derzeitig dieser Sorgen und Proteste an und versucht nun durch eine Hintertür, eine Änderung in die derzeitige Gesetzesregelung einzubringen. Diese soll vorsehen, dass das Gesetz nicht so strikt eingehalten wird und eine Weiterverkauf der Eigenheime doch wieder zugelassen wird. Grobe Schätzungen beziffern die Eigenheime, an Häusern und Wohnungen welche durch das spanische Küstenschutzgesetz verstaatlicht zu werden drohen, auf knapp 45.000. Die davon betroffenen Häuser und Wohnungen in den Händen von Ausländern wovon der Hauptanteil Deutsche und Briten sind, beträgt 15%.