albanoguarralavate
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Nach erfolgreichem Immokauf in Malaga beabsichtigen wir nun, einen Wohnsitz in Deutschland und einen in Spanien beizubehalten. Ehemann und zwei minderjährige Kinder: Wohnsitz Spanien, Ehefrau Wohnsitz Deutschland. Wir sind zur Einkommensteuer gemeinsam veranlagt. Die Ehefrau erzielt Einkünfte in Deutschland und ist dort steuerlich ansässig, die Eheleute sind gemeinsam veranlagt. Nach BFH-Rechtsprechung und Finanzverwaltung ist der gemeinsame Wohnsitz in solchen Fällen auch noch gegeben, wenn die Wohnsitze getrennt sind, solange die Eheleute nicht getrennt leben. Für DBA-Zwecke ist die Ehefrau zukünftig in Deutschland, der Ehemann und die Kinder in Spanien ansässig.
Wie ist das mit der gesetzlichen Krankenversicherung? Wir sind in Deutschland familienversichert, und die Frage des Wohnsitzes richtet sich gemäß den Kommentierungen auch nach § 8 AO. Aber die Frage ist, wie Spanien damit umgeht - und vor allem, ob die Familienversicherung, die in Deutschland auf die Ehefrau läuft, auch noch den Rest der Familie in Spanien abdeckt.
Für Einschätzungen und eigene Erfahrungen wären wir dankbar. Wir würden ggf. auch eine private Versicherung in Spanien abschließen und wären auch insoweit über Tipps erfreut.
Gruß
Alba
Wie ist das mit der gesetzlichen Krankenversicherung? Wir sind in Deutschland familienversichert, und die Frage des Wohnsitzes richtet sich gemäß den Kommentierungen auch nach § 8 AO. Aber die Frage ist, wie Spanien damit umgeht - und vor allem, ob die Familienversicherung, die in Deutschland auf die Ehefrau läuft, auch noch den Rest der Familie in Spanien abdeckt.
Für Einschätzungen und eigene Erfahrungen wären wir dankbar. Wir würden ggf. auch eine private Versicherung in Spanien abschließen und wären auch insoweit über Tipps erfreut.
Gruß
Alba