Am 30.3.2011 wurde ich mit meinem Audi A4 auf der rechten Spur der Autobahn von Barcelona nach Montserrat fahrend so von der linken Seite gegen meine Vorderachse angefahren, dass mein PKW sich um 300 Grad drehte und wir fast wieder in Fahrtrichtung standen. Mein Auto war Totalschaden. Abgesehen von einem heute hoffentlich geheilten Schleudertrauma sind 3 Personen soweit unverletzt aus dem PKW ausgestiegen.
Ein spanischer PKW-Fahrer hatte auf der linken der 3 Fahrspuren die Gewalt über sein Fahrzeug verloren, hatte am Mittelstreifen die Betonwand touchiert und war quer über die mittlere Fahrbahn auf mich zugekommen. Als ich ihn im Augenwinkel erkannte, konnte ich nur noch hart bremsen und verhindern, dass er mich an meiner Seitentür erwischte und sich so die gesamte Kraft des Aufpralls in eine Drehbewegung verwandelte.
Der Unfall wurde polizeilich aufgenommen, und es wurde erklärt, dass mich an dem Unfall keinerlei Verschulden traf.
Glücklicherweise hatte ich vor ca. einem Jahr beim ADAC auch eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, der sich im Rahmen meines ADAC-Schutzbriefes hervorragend um die gesamte Abwicklung bis hin zum Taxi zur Autobahn gekümmert hat. Gleichzeitig hat mir die deutsch sprechende Crew des ADAC auch direkt einen deutsch sprechenden Anwalt in Barcelona besorgt.
Infolge meiner Unschuld an dem Unfall war ich überzeugt, dass die Abwicklung seitens des spanischen Versicherers MAPFRE schnell vonstatten gehen würde, aber weit gefehlt. Da das alles auch dem Anwalt zu lange dauerte, habe ich ihm eine Prozessvollmacht mit notarieller Beglaubigung mit Apostille seitens Gericht unterschrieben. Da die MAPFRE nun offensichtlich verstanden hat, dass geklagt wird, haben Sie ein Angebot unterbreitet mit einem sehr schlechten Erstattungswert für das Auto, weit niedriger als der Wert, den mir eine anerkannte Audi-Werkstatt in Deutschland bestätigt hatte. Mittlerweile habe ich das Angebot der MAPFRE incl. der Erstattung der Traumakosten etc. angenommen, um nicht länger prozessieren zu müssen. Wann die Erstattung nun erfolgt, liegt bei dieser Gesellschaft in den Sternen.
Fazit dieses Berichts:
Versichern Sie sich richtig, wenn Sie mit dem Fahrzeug nach Spanien bzw. ins Ausland fahren!
Schließen Sie auf jeden Fall eine KFZ-Rechtsschutzversicherung besser noch mit Schutzbrief ab!
Beantragen Sie bei Ihrem deutschen Versicherer einen speziellen Auslandsschutz für ein paar Euro.
Wenn sie ihr Auto in Spanien versichern, überlegen Sie sich gut, ob Sie das wirklich bei der MAPFRE versichern wollen. Ich zumindest habe mit dieser Gesellschaft sehr schlechte Erfahrungen gemacht.
Ein spanischer PKW-Fahrer hatte auf der linken der 3 Fahrspuren die Gewalt über sein Fahrzeug verloren, hatte am Mittelstreifen die Betonwand touchiert und war quer über die mittlere Fahrbahn auf mich zugekommen. Als ich ihn im Augenwinkel erkannte, konnte ich nur noch hart bremsen und verhindern, dass er mich an meiner Seitentür erwischte und sich so die gesamte Kraft des Aufpralls in eine Drehbewegung verwandelte.
Der Unfall wurde polizeilich aufgenommen, und es wurde erklärt, dass mich an dem Unfall keinerlei Verschulden traf.
Glücklicherweise hatte ich vor ca. einem Jahr beim ADAC auch eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, der sich im Rahmen meines ADAC-Schutzbriefes hervorragend um die gesamte Abwicklung bis hin zum Taxi zur Autobahn gekümmert hat. Gleichzeitig hat mir die deutsch sprechende Crew des ADAC auch direkt einen deutsch sprechenden Anwalt in Barcelona besorgt.
Infolge meiner Unschuld an dem Unfall war ich überzeugt, dass die Abwicklung seitens des spanischen Versicherers MAPFRE schnell vonstatten gehen würde, aber weit gefehlt. Da das alles auch dem Anwalt zu lange dauerte, habe ich ihm eine Prozessvollmacht mit notarieller Beglaubigung mit Apostille seitens Gericht unterschrieben. Da die MAPFRE nun offensichtlich verstanden hat, dass geklagt wird, haben Sie ein Angebot unterbreitet mit einem sehr schlechten Erstattungswert für das Auto, weit niedriger als der Wert, den mir eine anerkannte Audi-Werkstatt in Deutschland bestätigt hatte. Mittlerweile habe ich das Angebot der MAPFRE incl. der Erstattung der Traumakosten etc. angenommen, um nicht länger prozessieren zu müssen. Wann die Erstattung nun erfolgt, liegt bei dieser Gesellschaft in den Sternen.
Fazit dieses Berichts:
Versichern Sie sich richtig, wenn Sie mit dem Fahrzeug nach Spanien bzw. ins Ausland fahren!
Schließen Sie auf jeden Fall eine KFZ-Rechtsschutzversicherung besser noch mit Schutzbrief ab!
Beantragen Sie bei Ihrem deutschen Versicherer einen speziellen Auslandsschutz für ein paar Euro.
Wenn sie ihr Auto in Spanien versichern, überlegen Sie sich gut, ob Sie das wirklich bei der MAPFRE versichern wollen. Ich zumindest habe mit dieser Gesellschaft sehr schlechte Erfahrungen gemacht.
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