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Hallo Nudel ich bin Beantenwitve seit Januar in Spanien. Erstmal benachrichtige die für deine Pension zuständige Stelle, daß du in Spanien leben wirst. Die Zuständigkeit ändert sich für Pensionäre, die im Ausland wohnen ist Köln zuständig. Für Beihilfe Bonn. Teile deine Adresse in Spanien mit. Ob sich deine Bank ändert z.B. wenn du dein Geld in Spanien überwiesen haben möchtest oder zu deine Bank in Deutschland.Hallo,
bin Landesbeamter und gehe ab Sept. 2022 in Ruhestand.
Den Ruhestand möchte ich in Spanien verbringen.
Wie läuft das mit der KV (Beihilfe u. priv. KV) in Spanien?
Wer kann mir Info geben - vorab vielen Dank.
AS

... was du willst oder nicht, interessiert hier nicht .... mit der Anwesenheitsdauer von mehr als 183 Tagen unterliegst du automatisch der Meldepflicht als "Bringepflicht" > du musst tätig werden - falls nicht, wird der "Erwischte" mit entsprechendem, u.U. "schmerzhaftem" Bussgeld belegt ...Ich beabsichtige nicht residencia zu beantragen. Mit meiner N.I.E reicht mir. Weil ich mich in D. abgemeldet habe, habe ich mich bei der zuständige Einwohnermeldeamt wo ich jetzt
eben, alle wollen nur unser Bestes unser Geld, wer Geld hat ist wie überall im Vorteil ( Kredkarte müsste auch gehen )Erstmal habe ich die Information, die ich von meiner Beihilfestelle bekam, bezüglich Rückerstattung von Rechnungen und was zu beachten ist.
Mein Mann war Bundesbeamte. Ich weiß nicht, ob ein Unterschied zu Verfahren bei Landesbeamten gibt.
Bis heute war ich nur beim Zahnarzt. Ich zeigte meine Allianz Versicherungskarte. War im Grunde unwichtig für denen. Ich bekam die Rechnung und musste sofort bezahlen bevor der Arzt was gemacht hat. Erzählen kann ich, daß die Rg. 2/3 billiger war als in D.
Ich beabsichtige nicht residencia zu beantragen. Mit meiner N.I.E reicht mir. Weil ich mich in D. abgemeldet habe, habe ich mich bei der zuständige Einwohnermeldeamt wo ich jetzt wohne (Gandia) angemeldet (Padrón).
Darf nur 2.3mb hoch laden. Werde Seite 2 im 2. neuen Kommentar hoch laden. Mal sehen, ob es klappt. Keine Zeit jetzt die Bilder zu bearbeiten.
@Nudel

... bei "Fachbegriffen" und Redewendungen der "bessere" Übersetzer:das wichtigste dabei ist die Übersetzung, Ideal wäre eine Rechnung in .doc oder .pdf Formal, . Man schiebt die einfach auf google translate und translatet in die gewünschte Sprache und druckt aus oder speichert.
https://translate.google.de/?hl=de&tab=wT&sl=auto&tl=de&op=docs
Falsch, hier greift das Kassenstaatsprinzip. Die Beamtenpension wird weiterhin in DE besteuert.übrigens, abmelden in D ist als Beamter von Nachteil, weil sein Einkommen nach wie vor in D versteuert wird und möglicherweise auch in Spanien , nachdem er sich in Spanien angemeldet ha
Ist Spanien ja auch, nur ist die EU noch immer nur ein Wirtschaftsbündnis und kein Steuer-, Sozialversicherungs-, oder sonstiges Rechtsbündnis.ich dachte Spanien wäre in der EU
Das ist absoluter Unfug !"Kassenstaatsprinzip" gilt bei Rente nicht bei Pension
wie schon im ersten Beitrag von mir geschrieben, Steuerrecht und innerstaatliche Steuerabkommen haben nichts mit EU zu tun .. EU ist eine Wirtschaftsunion. Solch abstruse finanzamtlichen Entgleisungen gibt es zu Hauf auch in anderen Ländern der EU und am Ende bleibt immer nur der Rechtsweg ...scheint doch nicht in der EU?