...habe mich mal bei meiner Krankenkasse schlau gemacht und weiß jetzt so ziemlich zu 100 %/emoticons/default_cool.png, wie das mit Spanien, der EHIC und der Krankenversicherung läuft (wobei ich mir eigentlich sicher bin, dass die Krankenkassen selbst nicht so genau wissen, was sie da ihren Versicherten am Telefon erzählen

):
Gültigkeit der EHIC
Die EHIC ist gültig für Spanien und natürlich auch für den hierzu gehörenden spanischen Teil der Iberischen Halbinsel, die Balearen, die Kanarischen Inseln, die nordafrikanischen Provinzen Ceuta und Melilla (ohne das Protektoriat Tétuan).
Sollte man im Spanienurlaub tatsächlich mal zum Arzt müssen:
Ärztliche Versorgung
Gegen Vorlage der EHIC sowie des Reisepasses/Personalausweises erhält man in einem medizinischen Zentrum des
INSALUD (= Provinzialdirektionen der staatlichen Gesundheitseinrichtungen, allgemein auch "Instituto Nacional da la Salud" genannt), des
SAS (Andalusien), des
ICS (Katalonien), des
Servizio Valenciano de Salud bzw. des
Servicio Vasco de Salud oder einem
Krankenhaus (auf spanisch = Hospital) ärztliche Versorgung.
Arzneimittel
Für benötigte Arzneimittelmuss man einen Teil der Kosten selbst zahlen (etwa 40 v. H.) - also ähnlich wie in Deutschland.
Stationäre Behandlung
Die stationäre Behandlung wird nach Einweisung und unter Vorlage der EHIC durch ein medizinisches Zentrum durchgeführt.
Zahnarzt
Sollte man etwa im Urlaub in Spanien Zahnschmerzen bekommen, gehen die Kosten für die
zahnärztliche Behandlung in fast allen Fällen zu eigenen Lasten, d. h. die deutsche Krankenkasse übernimmt hierfür die Kosten nicht.
Rücktransport nach Deutschland
Keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse!
Also - wie Wolfgang es auch schon gesagt hat - am Besten immer eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung abschließen - so geht man auf Nummer sicher und kann beruhigt die spanische Sonne genießen.
Liebe Grüße und bis bald, Eure Esmeralda:winken:.