Arandanito
New member
Liebe Spanien-Freunde,
ich habe ein verzwicktes Problem mit meinem Rentenantrag hier in Spanien. Obwohl ich seit 23 Jahren in Spanien lebe, brauche ich den Ratschlag Gleichgesinnter.
Ich habe in Deutschland insgesamt 24 Jahre und 10 Monate (1975-1996, 2010-2012) in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt. Hiervon waren 8 Jahre Anrechnungszeiten für ein Hochschulstudium, welches ich 1992 erfolgreich abschloss. In Spanien habe ich insgesamt 20 Jahre (1997-2009, 2013- 2020) ins INSS eingezahlt. In Summe sind das 44 Jahre und 10 Monate. Mit dieser Anzahl an Beitragsjahren könnte ich in beiden Ländern mit 63 - genau gesagt am 19.03.2020 - in den vorzeitigen Ruhestand gehen.
Ich habe deshalb im November in beiden Ländern meinen Rentenantrag mit Wirkung zum 01.04.2020 gestellt.
Bei der Deutschen Rentenversicherung ging alles reibungslos. Mein Antrag wurde genehmigt, die Spanischen Beitragszeiten wurden anerkannt und ich erhalte seit April 2020 meine Rente mittels Überweisung auf mein Spanisches Konto.
Auf der Spanischen Seite gab es mehr Schwierigkeiten. Zunächst wurde die Annahme meines Antrages bis zu meinem 63. Geburtstag (19.03.2020) verweigert. (Ist leider gesetzlich so geregelt!) Ich fragte mich natürlich, wie die das hinkriegen wollen, wenn ich bereits 10 Tage später in Rente gehen will. Aber ich erhielt die Antwort, dass die Rente später nachgezahlt wird. So verließ ich mein letztes Unternehmen hier in Spanien am 31.03.2020 in der Gewissheit, dass noch alles klappen würde.
Am 15.06.2020 erhielt ich von der Seguridad Social den Bescheid, dass mein Rentenantrag abgelehnt wurde. Ich könne frühestens in zwei Jahren in Rente gehen. Knackpunkt für deren Entscheidung ist, dass meine Studienzeit in Deutschland (acht Jahre) keine rentenrechtliche Anerkennung in Spanien findet. Hiermit bin ich nicht einverstanden und werde Widerspruch einlegen. Ich habe bereits einen Spanischen Anwalt kontaktiert.
Die Gesetzeslage in Spanien ist tatsächlich so, dass Studienzeiten nicht auf Zeiten für die vorzeitige Pensionierung angerechnet werden. Aber ich bin der Ansicht, dass entsprechend den internationalen Abkommen die von Deutschland gemeldeten Zeiten so akzeptieren müssen, wie sie gemeldet werden. M.E. darf die Seguridad Social keine Zeiten aus dem Deutschen Rentenverlauf herausnehmen und sie rentenrechtlich für ungültig erklären. Anrechnungszeiten sind in Deutschland Pflichtbeitragszeiten gleichgestellt.
Gibt es jemand unter Euch, der sich hier ein wenig auskennt? Für mich wird es ein wenig eng, weil ich durch diese Situation seit April kein ausreichendes Einkommen habe.
Un cordial saludo,
Arandanito
ich habe ein verzwicktes Problem mit meinem Rentenantrag hier in Spanien. Obwohl ich seit 23 Jahren in Spanien lebe, brauche ich den Ratschlag Gleichgesinnter.
Ich habe in Deutschland insgesamt 24 Jahre und 10 Monate (1975-1996, 2010-2012) in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt. Hiervon waren 8 Jahre Anrechnungszeiten für ein Hochschulstudium, welches ich 1992 erfolgreich abschloss. In Spanien habe ich insgesamt 20 Jahre (1997-2009, 2013- 2020) ins INSS eingezahlt. In Summe sind das 44 Jahre und 10 Monate. Mit dieser Anzahl an Beitragsjahren könnte ich in beiden Ländern mit 63 - genau gesagt am 19.03.2020 - in den vorzeitigen Ruhestand gehen.
Ich habe deshalb im November in beiden Ländern meinen Rentenantrag mit Wirkung zum 01.04.2020 gestellt.
Bei der Deutschen Rentenversicherung ging alles reibungslos. Mein Antrag wurde genehmigt, die Spanischen Beitragszeiten wurden anerkannt und ich erhalte seit April 2020 meine Rente mittels Überweisung auf mein Spanisches Konto.
Auf der Spanischen Seite gab es mehr Schwierigkeiten. Zunächst wurde die Annahme meines Antrages bis zu meinem 63. Geburtstag (19.03.2020) verweigert. (Ist leider gesetzlich so geregelt!) Ich fragte mich natürlich, wie die das hinkriegen wollen, wenn ich bereits 10 Tage später in Rente gehen will. Aber ich erhielt die Antwort, dass die Rente später nachgezahlt wird. So verließ ich mein letztes Unternehmen hier in Spanien am 31.03.2020 in der Gewissheit, dass noch alles klappen würde.
Am 15.06.2020 erhielt ich von der Seguridad Social den Bescheid, dass mein Rentenantrag abgelehnt wurde. Ich könne frühestens in zwei Jahren in Rente gehen. Knackpunkt für deren Entscheidung ist, dass meine Studienzeit in Deutschland (acht Jahre) keine rentenrechtliche Anerkennung in Spanien findet. Hiermit bin ich nicht einverstanden und werde Widerspruch einlegen. Ich habe bereits einen Spanischen Anwalt kontaktiert.
Die Gesetzeslage in Spanien ist tatsächlich so, dass Studienzeiten nicht auf Zeiten für die vorzeitige Pensionierung angerechnet werden. Aber ich bin der Ansicht, dass entsprechend den internationalen Abkommen die von Deutschland gemeldeten Zeiten so akzeptieren müssen, wie sie gemeldet werden. M.E. darf die Seguridad Social keine Zeiten aus dem Deutschen Rentenverlauf herausnehmen und sie rentenrechtlich für ungültig erklären. Anrechnungszeiten sind in Deutschland Pflichtbeitragszeiten gleichgestellt.
Gibt es jemand unter Euch, der sich hier ein wenig auskennt? Für mich wird es ein wenig eng, weil ich durch diese Situation seit April kein ausreichendes Einkommen habe.
Un cordial saludo,
Arandanito