Und wieder einmal ist es so weit, immer wenn es um Abzocke geht ist auch Ryanair bei der Namensnennung nicht weit vom Schuss. Diesmal hatten die Grünen kurz vor Jahreswechsel 50 der so genannten 0900-Nummern von Service-Hotlines getestet und wie immer war auch diesmal Ryanair mit von der Partie. Denn hier landet der Kunde mal öfters in der kostenpflichtigen Warteschleife. Bei den Tests für den Billigflieger warteten die Grünen 7 Minuten in der Warteschleife, was bei 0,62 Euro schon stolze 4,30 Euro macht. Schlechter bzw. teurer waren hier nur noch O2 und Tarotkönig. Also wie zu erwarten, ist Ryanair immer mit an der Spitze, wenn es um die Abzocke der Kunden angeht.
Dabei hatte die Bundesregierung und die Telekomunikationsbranche bei einem IT-Gipfel Ende 2007 einen Leitfaden für verbraucherfreundliche Kundenbetreuung verabschiedet. Dieser Leitfaden empfiehlt der Branche für Callsenter-Hotlines folgendes:
Aber es handelt sich hier halt nur um einen Leitfaden und Selbstverpflichtung und halt nicht um ein Gesetzt. Und derartiges geht gewissen Unternehmen mal so richtig am Ar*** vorbei, solange sie mit ihrem schlechtem Service den Kunden weiterhin melken können, auch wenn sich jeder im klaren darüber ist, dass man als Verbraucher erst dann zahlen sollte, wenn man tatsächlich einen Berater an der Leitung hat.
Dabei hatte die Bundesregierung und die Telekomunikationsbranche bei einem IT-Gipfel Ende 2007 einen Leitfaden für verbraucherfreundliche Kundenbetreuung verabschiedet. Dieser Leitfaden empfiehlt der Branche für Callsenter-Hotlines folgendes:
- Frühzeitige Information über vorraussichtiche Dauer der Wartezeit und Kosten.
- Wartezeiten von durchschnittlich nicht mehr als 30 Sekunden. Ansonsten eine Ansage über die voraussichtlichen Wartezeit nach spätestens 30 Sekunden.
- Kostenlose Wartezeiten, das heißt, dass in der Warteschleife bei Anrufen aus dem Festnetz keine Kosten und bei Anrufen aus dem Mobilfunknetz höchstens die Verbindungsentgelte anfallen.
- Automatische Gebührenfreistellung bzw. Kostenerstattung auf Veranlassung des Unternehmens bei Gewährleistungsfällen.
Aber es handelt sich hier halt nur um einen Leitfaden und Selbstverpflichtung und halt nicht um ein Gesetzt. Und derartiges geht gewissen Unternehmen mal so richtig am Ar*** vorbei, solange sie mit ihrem schlechtem Service den Kunden weiterhin melken können, auch wenn sich jeder im klaren darüber ist, dass man als Verbraucher erst dann zahlen sollte, wenn man tatsächlich einen Berater an der Leitung hat.