... also, ich hole mal zum "kleinen Rundumschlag" aus:
prinzipiell ist in Spanien jeder "Hammerschlag" oder Pinselstrich - egal ob außen oder innen im Haus - genehmigungspflichtig.
Unterschieden werden folgende Umfänge:
Solicitud Obra menor: > kann jeder selbst beantragen ... wenn er denn kann (Spanisch! /emoticons/default_rolleyes.gif): kleinere Bau-, Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen > der genannte "Pinselstrich"

> wesentliche Einschränkung ist Höhe der "Konstruktionen" über Erdreich (je nach Ayuntamiento ca. 1,20/1,30 m)
- inwieweit beantragt wird oder nicht, ist 'ne Gewissensfrage bzw. wie schnell Policia local über Lärm, Containeraufstellung (> ist im "Straßenraum" immer genehmigungs-/gebührenpflichtig!) oder größere Materialmengen auf dem Grundstück drüber "stolpert" und unangenehme Fragen stellt ....
Solicitud Obra mayor/Proyecto: Wohnhausneu- und -erweiterungsbauten, neue Nebengebäude, Veränderungen in/an statisch tragenden Bauteilen (neue Fenster/Wanddürchbrüche generell etc.) > Architektenpflicht, u.U. Sicherheitskoordinator, Bauleitung ebenfalls
... mal so - als genereller Überblick ...
Was die Gültigkeitsdauer der jeweiligen Genhmigung betrifft, steht sie - gemeindeabhängig - im Normalfall in der Genehmigung. Bei Bedarf kann auf Antrag normalerweise 'ne Verlängerung der Gültigkeit beantragt werden ...
Ergänzung: seit etwa 2-3 Jahren gelten landesweit neue technische Bau-Vorschriften, die im Vertragswerk CTE geregelt sind .... und grob gesehen, was technische Vorgaben betrifft, der EU-Normung weitestgehend angeglichen sind ...