Nachtrag:
Wenn ich unter dem Pavillon sitze, dann sehe ich ein Haus; die Besitzerin ist schon vor Jahren verstorben. Die Besitzerin war der irrigen Meinung, dass ihr das Grundstück und das Haus auch gehören, denn sie hat es per schriftlichen rechtskräftigen Vertrag gekauft—dachte sie.
Das war und ist aber in dieser Gegend überhaupt nicht möglich.
Macht man es trotzdem ist es eine illegale Teilung und der ganze Vertrag ist sowieso nichtig.
Besitzer dürfen aber die Rechte (gegen einen Geldbetrag) an dem Haus und dem Grundstück an eine andere Person überschreiben. Diese Person darf dann schalten und walten wie ein Eigentümer.
Hat also ein Grundstücksbesitzer noch ein weiteres Häuschen auf seinem Grundstück, kann er es einem Interessenten „überschreiben“.
Auch die Erben können die Immobilie nutze usw. usw.
Nur--- die Immobilie kann nie verkauft werden; wenn doch, dann nur zusammen mit dem gesamten Grundstück.
Wer nun meint, dass ich da nicht richtig liege und so ein Häuschen mit Grundstück auf dem Land kaufen möchte, kann das ganz einfach überprüfen.
Einfach vor dem „Bezahlen“ bei der Gemeinde eine Teilung des Grundstückes beantragen.
Dann werdet Ihr eine Antwort erhalten.
Aber ich kann auch noch ein zweites Haus von meinem Pavillon aus sehen.
Das gleiche „Elend“
Wenn ich nun schon 2 Häuser sehen kann, wie viel gibt es dann in Andalusien, wo die Bewohner meinen, dass ihnen das Häuschen gehört, weil sie dafür vor zig Jahren mal einen Geldbetrag bezahlt haben?
Und Achtung:
Schon für einen Zaun ums Grundstück ziehen muss eine Baugenehmigung beantragt werden.
Liegt die Bauabnahme des Hauses von 2012, muss es, bei Umbauten (dazu gehören schon neue Fenster) komplett auf den EU-Standard gehoben werden, der seit 2012 gültig ist.
Es muss z. B. für Abwasser ein behördlich zugelassenes 4 Kammersytem aufgestellt werden, eine Wärmedämmung muss vorgenommen werden, usw.,usw.
Baugenehmigungen auf leeren Grundstücken gibt es nur noch für Landwirte.
Ist aber auch schwierig, weil dann ein Gutachten eines Agrarr-Ingenieurs vorgelegt werden muss.
Einige Leute hatten versuch auf leeren Grundstücken (die sie gekauft hatten) etwa aufzubauen. Nach einigen Strafen die in die Zehntausende gingen, haben sie dann entnervt aufgegeben.
Die Grundstücke sind nun mit einem Embargo belegt und fallen, sobald die Strafe plus Zinsen den Wert des Grundstückes überschreitet, an die Gemeinde.
Und das geht schnell, denn der Zinssatz für nicht bezahlte Ordnungswidrigkeiten beträgt 20%.
Wer dann trotzdem meint, eine Lücke gefunden zu haben, wünsche ich viel Erfolg.
Meine liebe Frau und ich haben uns ca. 20 Jahren ein Grundstück von 30.000 qm gekauft, haben etwa 3.000 qm eingezäunt eine Baugenehmigung beantragt und haben dann etwa 12 Jahre gebaut.
Gut- darüber könnte ich auch ein Buch schreiben.
Aber es hat alles ganz gut geklappt.
Insgesamt mussten wir in diesen 12 Jahren 600 Euro Strafe zahlen, weil wir eine Sondergenehmigung nicht eingeholt hatten, damit kann man leben.
Viele Grüße aus Andalusien
Helmut