Moin zusammen,
dieses Jahr werden wir mit unserem Wohnanhänger auf der iberischen Halbinsel überwintern, d.h. in Spanien und/oder in Portugal.
Wir sind von Ende September bis Anfang Mai unterwegs, einen bestimmten Ort haben wir noch nicht ins Auge gefasst, das machen wir jeweils vom Wetter abhängig - vermutlich wird es erst einmal Conil de la Frontera. Es kann auch sein, dass wir zwischen Spanien und Portugal wechseln, wir bleiben meist nur drei, vier Wochen an einem Ort und ziehen dann weiter.
Die letzten zwei Jahre haben wir in Griechenland überwintert, davor in Marokko, nächstes Jahr steht die Türkei auf dem Programm als Winterziel oder wieder Griechenland.
Es geht uns also nicht um dauerhaftes Auswandern oder wiederholtes Überwintern in einem Land.
Daher stellt sich mir die Frage - wenn wir länger als 3 Monate in Spanien bleiben sollten, ist dafür dann die Anmeldung eines Wohnsitzes bei der zuständigen Gemeinde („empadronamiento“) notwendig? Oder regelt der jeweilige Stell-/Campingplatz das?
Ich stelle mir das bei häufigem Ortswechseln vor, wie wir das üblicherweise praktizieren, etwas schwierig vor - alle paar Wochen eine Anmeldung in einer anderen Gemeinde.
Grüße,
der Wandercamper
dieses Jahr werden wir mit unserem Wohnanhänger auf der iberischen Halbinsel überwintern, d.h. in Spanien und/oder in Portugal.
Wir sind von Ende September bis Anfang Mai unterwegs, einen bestimmten Ort haben wir noch nicht ins Auge gefasst, das machen wir jeweils vom Wetter abhängig - vermutlich wird es erst einmal Conil de la Frontera. Es kann auch sein, dass wir zwischen Spanien und Portugal wechseln, wir bleiben meist nur drei, vier Wochen an einem Ort und ziehen dann weiter.
Die letzten zwei Jahre haben wir in Griechenland überwintert, davor in Marokko, nächstes Jahr steht die Türkei auf dem Programm als Winterziel oder wieder Griechenland.
Es geht uns also nicht um dauerhaftes Auswandern oder wiederholtes Überwintern in einem Land.
Daher stellt sich mir die Frage - wenn wir länger als 3 Monate in Spanien bleiben sollten, ist dafür dann die Anmeldung eines Wohnsitzes bei der zuständigen Gemeinde („empadronamiento“) notwendig? Oder regelt der jeweilige Stell-/Campingplatz das?
Ich stelle mir das bei häufigem Ortswechseln vor, wie wir das üblicherweise praktizieren, etwas schwierig vor - alle paar Wochen eine Anmeldung in einer anderen Gemeinde.
Grüße,
der Wandercamper