Das wird schon seit 2010 gemacht, aber nicht von Tuer zu Tuer sondern ueber Stromverbrauchspruefungen, die der Besitzer noch nicht mal mitbekommt. Wer in seiner Steuererklaerung eine Zweitwohnung angibt, kann zu 99% sicher sein, dass bei selbiger der Verbrauch ueberprueft wird. Bei angeblich leerstehenden Wohnungen kann es auf die Rechnung nur die monatlichen Minimalbetraege geben (ohne Verbrauch), es sei denn, der Strom ist ganz abgestellt wenn da keiner wohnt - wer allerdings das ganze Jahr ueber - oder auch erhoeht im Sommer - regelmaessigen Verbrauch von Strom hat, dem wird auf die Finger geschaut und da kann es dann auch sein, dass die Inspektoren an der Tuer klingeln - nach voriger Pruefung der letzten Steuererklaerung und deren deklarierten Einnahmen.