Vorsicht: Spanische Steuer-Offensiv. Opfer u.a. der vermögende deutsche Resident

Kiebitz

Alter spanischer Hase
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Steuer-Offensive: Der transparente Mallorca-Resident

Residenten mit Steuerwohnsitz in Spanien müssen Anfang 2013 ihr gesamtes Auslandsvermögen offenlegen. Wer das nicht macht, dem drohen drakonische Strafen.

http://www.mallorcazeitung.es/recht-steuern/2012/12/06/steuer-offensive-transparente-mallorca-resident/25937.html

Am Ende des Artikels steht folgende Bemerkung:

Die jetzige Initiative der spanischen Regierung sei international einmalig, so Steuerberater Plattes, „mir ist kein anderes Land bekannt, wo so etwas gemacht wird." Viele deutsche Mallorca-Residenten seien sich bislang nicht über das Ausmaß der Regelungen bewusst. Sie seien zudem psychologisch als äußerst unklug einzuschätzen. „Wir stellen in der Steuergesetzgebung eine Menge negative Erscheinungen zum Standort Mallorca fest", so Plattes. „Viele Kunden fragen sich, ob sie hier langfristig ihre Zelte aufschlagen sollen."

Übersetzt heißt das: Man sollte sich wieder abmelden! Bevor jemand fragt: Das gilt nicht nur für Mallorca, sondern auch für die Halbinsel.

Auch hier zum Nachlesen:

http://leywerk.wordpress.com/category/steuern-in-spanien/

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich gehe mal davon aus, dass diejenigen die hier betroffen sind auch über ausreichende Geldmittel verfügen um sich den notwenigen Rechtsbeistand zu leisten. So unter dem Motto: wo ein Gesetz, da ein cleverer Handlanger ......

Also, wenn ich das richtig verstanden habe, dann muß ich, wenn ich als Ausländer Resident bin in Spanien mein gesamtes Welteinkommen dort versteuern? Aber war das nicht immer so - ich meine rein theoretisch? Bitte um Aufklärung!

 
Einkommen werden immer dort versteuert, wo sie anfallen. Das war bisher üblich. Ist es - soweit ich die Links verstanden habe - auch immer noch. Zusätzlich jedoch verlangt Spanien einen Anteil. Aber lies Dir bitte mal die Summen durch. Wenn Du zu dieser Gruppe von Reichen gehörst, hast Du Dein Geld sicher nicht bei einer Bank in der EU liegen.

Interessant ist nur, dass es allein für die Nicht-Meldung eines ausländischen Kontos schon hohe Strafen gibt.

Nix wie raus aus der Residencia. Die Frage ist nur wie?

 
Na ja, ich bin davon nicht betroffen - weder was den Reichtum, noch was die Residencia betrifft. Aber jetzt mal ohne Schmarrn, die Geldigen werden doch nicht in Spanien eine Residencia haben? Normalerweise haben die doch eher ihren zweit Wohnsitz dort oder lieg ich da völlig falsch?? Wenn ich mir jetzt mal Promis betrachte wie Becker, Bohlen und dergleichen, die haben doch alle ihren ersten Wohnsitz woanders und halten sich auch weltweit auf, sodass die Anzahl von den möglichen Tagen in den einzelnen Ländern sehr begrenzt ist. Also ich versteh jetzt das Ganze immer weniger. Wem wollen sie denn damit beeindrucken? Vielleicht bin auch nur zu doof für solche Meldungen :eek:.

 
Also mal für uns kleine Leute (monetär gemeint) erklärt:

Ich könnte z.B. jetzt ein Problem bekommen. Ich war über 20 Jahre in E und habe dort gearbeitet. Entsprechend bin ich resident und habe auch immer brav meinen Borrador bei der Hacienda gemacht. Nun bin ich weg. Klar. Inzwischen bin ich mit Wohnsitz in Austria angemeldet. Doch weiß Spanien das auch?

Nach den Buchstaben des neuen Gesetzes können die mich doch jetzt glatt verdonnern, wenn ich denen nicht mitteile, sobald ich in z.B. in Austria ein Konto eröffne. Allein das Verschweigen des Kontos kann bis zu 1.500 Euro Strafe kosten.

Es gibt sehr viele Menschen, die auf Dauer in Spanien leben und selbstverständlich resident sind. Wie sonst sollen sie sonst dort legal leben, wenn es ihr Lebensmittelpunkt ist?

Noch einmal, Bruny: Wer länger als 6 Monate in Spanien lebt, wer dort also seinen Lebensmittelpunkt hat, ist resident. Da fährt die Eisenbahn drüber. Wer trotzdem ein Nicht-Residenten-Konto führt und eine Nicht-Residenten-Steuererklärung macht, handelt gegen das Gesetz.

Viele Leute haben ja auch in Spanien einen Job gehabt und sind dort geblieben - also Residente natürlich.

Und nun das!

Bisher ging man aus Spanien weg, ohne sich abzumelden. Weg war weg. Doch ich kann mir sehr gut vorstellen, dass mit Beginn dieses neuen Steuergesetzes sich auch hier einiges ändern wird.

Ich war eben auf der Seite aeat.es, um habe mich nach dem Modelo 30 umgeschaut, mit dem man sich (angeblich?) beim Finanzamt abmelden kann. Ich bin da nicht ran gekommen. Werde es später noch einmal versuchen.

Was ich auf gut Deutsch so beschissen finde, ist die Art, wie in Spanien neue Gesetze erlassen werden. Ich wette mit Euch, dass von dieser neuen Melkmaschine die wenigstens Residenten wissen. Wenn Kiebitz uns den Beitrag heute ins Forum gestellt hat (danke, Kiebitz!), denke ich mal, dass auch er erst jetzt davon informiert wurde. Das Gesetz greift jedoch bereits ab dem 31.12.2012. Richtig?

Hm....:nerven:

 
Lilac, es geht nicht um die Eröffnung des Kontos, sondern ob du da mehr als 50.000 EUR drauf hast. Ich finde diese Regelung auch mehr als fragwürdig und frage mich, ob sie sich auf Dauer durchsetzen kann.

.

 
Wie es im zweiten Artikel angeführt ist, geht es um folgende Informationen:

Konkret geht es um die folgenden Kategorien von Vermögensgegenständen:

Bei ausländischen Bank- und Kreditinstituten eingerichtete Girokonten, Sparkonten, Festgelder, Kreditlinien und alle sonstigen Geldkonten und -depots unabhängig von ihrer Art, Bezeichnung und Vergütung.

Inhabertitel, Aktiva, Wertpapiere sowie Anteilsrechte am Gesellschafts- und Eigenkapital sowie Vermögen jeder Art von juristischen Personen oder die Überlassung von Eigenmitteln an Dritte, deren Inhaber der Meldepflichtige ist und die im Ausland deponiert oder belegen sind. Mitteilungspflichtig sind weiterhin alle Lebens- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen, deren Versicherungsnehmer der Meldepflichtige ist und die mit im Ausland befindlichen Unternehmen abgeschlossen wurden, sowie alle vorübergehenden oder lebenslangen Bezüge infolge der Überlassung von Geldmitteln, beweglichen Gegenständen oder Immobilien an im Ausland ansässige Unternehmen.

Das im Ausland belegene Grundeigentum und die hieran bestehenden Rechte des Meldepflichtigen (z.B. Time-Sharing-Rechte, Nießbrauch- oder sonstige Nutzungsrechte etc.)

Spanien verstoesst mit der Forderung nach diesen Angaben wahrscheinlich gegen EU Gesetze. Aber das ist ja nicht von Belang in der Bananen Republik.

 
Wird sich noch rausstellen ob sie sich damit nicht erheblich in den eigenen Finger schneiden. Geld muß ja bekanntlich nicht dort bleiben, wo man den Eindruck der Schikane spürt, Reichtum geht immer dort hin wo es sich unbehelligt Leben lässt. Ist eine alte Binsenweisheit. Geld wird ja auch nicht mehr in der Schweiz angelegt, sondern man geht nach Singapur.

Und mit Sicherheit verstösst Spanien gegen EU Gesetze, aber warum sollte das ein Land interessieren das es nicht schafft seine korrupten Politiker in den Griff zu bekommen.

 
Eine Ausbildung braucht nur ein Buchhalter, den jedes Steuerbüro haben muss. Daher geben viele diese Arbeiten außer Haus.

Was Steuerberater angeht, ist Spanien meiner Meinung nach ein Dschungel. Das ist ähnlich wie bei den Maklern.

Eine Frage habe ich aber noch. Nach einem zweiten, sehr gründlichen Lesen, komme ich auch zu der Auffassung von Mari. Aber so ganz eindeutig ist das nicht.

Wenn ich Kiebitz Zusammenfassung lese, tendiere ich doch wieder zu der Annahme, dass alle Auslandskonten gemeldet werden müssen, aber erst ab 50.000 € muss man die Summe in der Steuererklärung angeben.

Wer kann hier Klarheit verschaffen???

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@ Bruny - Residente werden wie Spanier behandelt (lt. Gesetz). Daher auch der Satz im zweiten Link von Kiebitz:

Obwohl das Gesetz keine Verpflichtung zur Rückführung des Auslandsvermögen nach Spanien vorsieht, ist bereits jetzt zu beobachten, dass genau dies geschieht und ausländische Vermögenswerte aufgelöst bzw. Anlagen im Ausland gescheut werden.

 
Also das kann man aber keinem zumuten zu lesen, Kiebitz /emoticons/default_wink.png.

Ich finde das eindeutig in dem 2. Link:

Ausgenommen von der Meldepflicht sind jene Vermögenswerte, die – für jede Kategorie getrennt – den Gesamtwert von € 50.000 nicht überschreiten. Eine Abgabepflicht besteht daher nur für die Kategorie oder Kategorien, die den genannten Schwellenwert erreichen.

 
Wäre sehr schön und befreiend, wenn Du Recht hast, Mari.

Wie ich schon schrieb, gehe ich nach dem zweiten, gründlicheren Lesen auch davon aus.

Auf der anderen Seite schätze ich mal, dass die Hacienda gern an alle Auslandskonten will.

Das ganze Ding geht doch sowieso in die Hose. Wenn das spanische Finanzamt es noch nicht einmal schafft, die normalen Steuern einzutreiben, weil die ja eine Bringschuld sind, glaube ich nicht, dass es in diesem Jahrhundert zu einem durchorganisierten Austausch zwischen den einzelnen EU-Ländern kommt.

 
Das ist allerdings auch wahr. Kenne so viele Ausländer, aber Residenten, die nach einigen Jahren noch nie ne Steuererklärung gemacht haben und meistens schuldet man ja Geld....gerade als Ausländer bekommt man anfangs gerne mehr ausgezahlt, wenn man Mitte des Jahres anfängt zu arbeiten. Bei ner Freundin fiel es erst nach einigen Jahren auf als es um einen Wohnungskauf ging, und jetzt zahlt sie die Steuerschulden in Raten. Die hätten sie so einfach ausfindig machen können, wenn es denn aufgefallen wäre...

 
Die 50 sind pro Person oder pro Familie?

Ich kenne viele Leute die hier fast das ganze Jahr wohnen und sich nicht anmelden, und nicht verfolgt oder gesucht werden. Spanien ist vielleicht einfach zu doof diese Leute zu finden. Oder man will nicht? Die Stadt hat kein Interesse -die Steuereinnahmen sind für das Land.

 
@Kiebitz

Im zweiten link deines Anfangsbeitrags habe ich gelesen, dass ein Ehepaar mit 60 000 Euro auf einem Auslandskonto die Angabe zwei Mal machen muss. Der Betrag wird nicht durch 2 geteilt, sondern zwei Mal veranschlagt!!!!

Die Mindeststrafe für Unterlassung der zweifachen Angabe ist jeweils mindestens 10 000 Euro.

Außerdem habe ich gelesen, dass man als residenter Ausländer ALLE ausländischen Konten der spanischen Zentralbank melden muss - unabhängig von der Steuererklärung. Das wusste ich nicht und muss es nachholen, denn ich habe in D ein Konto.

Völlig unlogisch und ungerecht. Und vor allem werden höhere Vermögen begünstigt, da für ein mittleres Vermögen, wie z. B. 60 000 Euro eine Strafe von 10 000 Euro sehr saftig ist.

Ich geh morgen zur Steuerbehörde und frag mal nach. Die Formulare kann ich nicht herunterladen, da die website der spanischen Finanzbehörde von menem browser als nicht vertrauenswürdig eingeschätzt wird. Mit dem Hinweis meines browsers, dass seriöse Firmen nicht von mir verlangen würden, meine Sicherheitszertifikate im browser auszuschalten.

Es ist ziemlich krass. Mehr sag ich dazu nicht.

 
Ja, die 50.000 EUR sind pro Gegenstand, also z.B. pro Immobilie, nicht Immobilienanteil. Das mit jedem Konto habe ich nicht so gelesen und wäre ja noch dümmer, wieviele Ausländer gibt es und wieviele haben ein Konto in ihrem Land. Das blicken die doch noch weniger durch dann. Muss ich also wirklich mein dt. Konto mit 3,50 EUR melden? Kein Ernst, oder? Das ist doch unabhängig von der Steuererklärung habe ich so verstanden. Genau, erzähl mal, was die meinen, Mischa. Aber wie ich die kenne, wissen die auch nicht besser bescheid...Mal abgesehen davon, dass die meisten Angaben nichts mit Steuerpflicht zu tun haben dürften, oder wollen die jetzt die Zinserstragssteuer meiner 3,50 EUR haben?

 
Die 50 sind pro Person oder pro Familie?
Auszug aus Deinem Link der wordpress:

"Bei der Berechnung der Limits ist im Übrigen zu beachten, dass immer der Wert des Vermögensgegenstandes im Vordergrund steht und nicht etwa der jeweilige individuelle Anteil. Besitzt daher ein Ehepaar z.B. ein gemeinsames Konto mit einem Saldo per 31. Dezember 2012 von € 60.000, wird nicht etwa pro Ehepartner auf den hälftigen Anteil, sondern auf den Gesamtsaldo abgestellt. Damit sind beide Ehepartner meldepflichtig, obwohl ihr individueller Anteil unter dem Limit von € 50.000 liegt. Das gilt auch, falls meldepflichtige mit nicht meldepflichtigen Personen zusammentreffen, wie dies z.B. bei zwei Miteigentümern einer Immobilie der Fall sein kann, von denen einer in Spanien und der andere in Deutschland lebt. Für die Meldung ist stets der Gesamtanschaffungswert der Immobilie maßgeblich. Liegt dieser über dem Limit wird die Meldepflicht der in Spanien ansässigen Person ausgelöst, unabhängig davon wie die Miteigentumsanteile an der Immobilie tatsächlich verteilt sind."

Besonders pikant finde ich, dass man sogar die Konten angeben muss, bei denen man über eine Kontovollmacht verfügt.

Als Beispiel: Meine Mutter ist eine vermögende Frau. Da sie alt ist, hat sie mir Kontovollmacht eingeräumt. Eben für den Fall der Fälle und weil sie sich darauf verlassen kann, dass ich ehrlich bin und nicht auf ihr Konto zugreife ohne Not.

Dieses Konto soll ich jetzt aber dem spanischen Staat melden.

Sag mal, geht´s noch?:eek:

 
Ich war heute bei der Agencia Tributaria.

Zum Melden deutscher Konten meinte der Finanzbeamte, das betrifft nur Konten mit richtig fett Kohle, also nicht mich und auch nicht das Konto mit den 3,50 Euro, das man vielleicht irgendwo hat.

Die Formulare, die ich mir anschauen wollte gestern, konnte ich nicht öffnen, weil man sie nur online ausfüllen kann, also die Formulare zur Erklärung von ausländischen Vermögenswerten (declaracion informativa sobre bienes y derechos situados en el extranjero). Das wird auch einigen Leuten schwerfallen, spanische Formulare nur online ausfüllen zu können.

Ich muss nichts angeben, da ich in keiner der drei Kategorien auf die genannte Summe von 50 000 Euro komme. Für Nachfragen der spanischen Steuerbehörden (irgendwann mal in Zukunft - man weiß ja nie) werde ich mir aber meine Jahresabschlusskontoauszüge gut aufheben.

Ich fragte den Beamten auch, wie es denn sei, wenn man auch HIER Konten hat und dann sein Geld hierher verteilt. Dazu meinte er, das interessiert nicht, denn das wüssten sie ja sowieso schon. ???? Da ich dieses Jahr meine erste spanische Steuererklärung machen werde, verstehe ich im Moment nur Bahnhof.

Noch was für die, die schon längst wieder in D, Schweitz oder Österreich leben, sich aber hier nicht abgemeldet haben: Ich würde mich nachträglich abmelden, also rückwirkend. Oder zumindest, es versuchen.

Für alle, die in der Nähe von Málaga oder Marbella leben: Am 20. Februar gibt es eine Informationsveranstaltung für deutsche Residenten, und zwar in der Ciomijas in Cala de Mijas. Da werden bestimmt auch solche Themen behandelt. Ich werde voraussichtlich hingehen.

Ich muss meine e-mail öffnen, um die genauen Daten dazu anzuschauen. Ich schreib dazu gleich nochmal was.

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Infotag für Deutsche 20. Februar 2013 9 - 14.30 Uhr in CIOMIJAS La Cala für deutsche Residenten in Spanien: 20. Februar 2013, 9 - 14.30 Uhr in CIOMIJAS La Cala (müssen nicht unbedingt in Mijas leben!)






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