Wann sind Möbel in Möbelierter Wohnung abgewohnt?

espana

Zeigt Interesse an Spanien
Hallo, kann mir jemand sagen wann die möbelierte Wohnung abgewohnt ist, nicht Küche, sondern WZ und so?





Denn mein Vermieter meinte nach Kündigung, das die im 1. Mietvertrag von 2002 aufgeführten Möbel (anex) wieder haben möchte.



Im 2. Mietvertrag von 2008 gibt es keinen Anex mehr.






Gruß



Espana





 
hallo

normalerweise darfst Du die Möbel nicht entsorgen. Es dürfte Zeitwert gelten -also per RA ggfs nachfragen- oder du regelst das einvernehmlich.

salu2

 
Die Möbel waren damals (2002) schon in einem desulatem zustand (Holwurmbefall), Sofa durchgesessen usw.

Vor allem dingen will sie möbel haben die jetzt in ihrer wohnung stehen.

 
Hallo und :willkommen:im Spanien-Treff españa.

Da hast Du ein echtes Problem. Hoffentlich kannst Du die Frage von Mica mit JA beantworten. Glaube ich aber nicht. Wer macht schon Fotos als Beweismaterial.

Habe selbst mehr als 20 Jahre in Spanien möbliert gewohnt und meine liebe Müh mit zum Teil so schäbigen Möbeln, dass ich nicht einmal jemanden zu mir nach Hause einladen mochte. Es gab allerdings nie eine Inventarliste :pfeiffen:.

 
Eine Inventarliste gab es zum Mietvertrag 2002, aber nicht zum Mietvertrag von 2008.

Fotos sind warscheinlich nicht mehr vorhanden, da neuer PC und alte daten nicht alle gerettet wurden.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Weil meine lebensgefärtin zu mir ziehen wollte, hat der Vermieter eben einen neuen Vertrag mit Mieterhöhung gemacht.

Das recht hat er aber nach 5 Jahren.

 
Hola espana,

Willkommen hier im Forum

Wenn du eine Wohnung möbliert gemietet hast, so ist diese auch mit den vorhandenen Möbeln wieder zurück zu geben, egal in welchen Zustand sich diese befinden. Da spielt es wohl auch keine Rolle wenn du einen Folgemietvertrag vorweisen kannst , in dem die Möblierung nicht erwähnt wird. In diesem Fall gilt wohl immer der Erstmietvertrag............Wie übernommen so auch zurück zu geben!

Man sollte also immer die Möbel aufbewahren, wenn keine ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters vorliegt, das diese entsorgt werden dürfen.

Hilft also wirklich nur, dich mit dem Vermieter zu einigen oder über einen Anwalt eine Einigung zu erziehlen.

 
Es gibt noch eine dritte Möglichkeit:

Beim Auszug wieder alte Gammelmöbel reinstellen. Die kann man sicher auch dort wo Du lebst sehr günstig auf einem Rastro bekommen.

 
Mag sein, aber das "Recht" kann ich in der L.A.U. nicht finden.

Hoert sich fuer mich an, als ob Du ueber den Tisch gezogen worden bist, sorry.

 
Hola espana,Da spielt es wohl auch keine Rolle wenn du einen Folgemietvertrag vorweisen kannst , in dem die Möblierung nicht erwähnt wird. In diesem Fall gilt wohl immer der Erstmietvertrag............Wie übernommen so auch zurück zu geben!
Das ist kein folgemietvertrag, sondern ein neuer, dieser hat andere nummer als der erste.

der vermieter hätte dann in dem neuem vertrag dieses niederschreiben müssen.

was nicht geschrieben steht ist dann auch nicht gültig.

bei nebenabsprachen ist nichts vermerkt, nur mit -------- vermerkt

anders sehe es bei mündlichem vertrag aus.

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Es gibt noch eine dritte Möglichkeit:Beim Auszug wieder alte Gammelmöbel reinstellen. Die kann man sicher auch dort wo Du lebst sehr günstig auf einem Rastro bekommen.
Genau, ich werden dann eben nachts um die mülltonnen streifen und nach gammelmöbel ausschau halten11 hihi

 
"der vermieter hätte dann in dem neuem vertrag dieses niederschreiben müssen.

was nicht geschrieben steht ist dann auch nicht gültig."



Das stimmt allerdings, obwohl wenn ich in moeblierten Wohnung bereits seit 6 Jahren wohnte und sich an dem moeblierten Zustand nichts geaendert hab, hab ich auch nicht aufgepasst beim Unterschreiben und haette zumindest nachfragen muessen, nur mal so zu MEINER Sicherheit.












 
Ganz so einfach wird das nicht. Der Vermieter hat sicher Zeugen dafür, dass die Wohnung möbliert vermietet wurde. Dann hat er auch noch den Anhang vom vorherigen Mietertrag. Er wird - sofern es überhaupt dazu kommt - dem Richter glaubhaft machen können, dass er beim Vertragswechsel nicht die Möbel plötzlich ausgeräumt hat.

Ich sagte "Rastro" nicht Mülleimer /emoticons/default_biggrin.png

 
Das ist kein folgemietvertrag, sondern ein neuer, dieser hat andere nummer als der erste. der vermieter hätte dann in dem neuem vertrag dieses niederschreiben müssen.

was nicht geschrieben steht ist dann auch nicht gültig. ... hihi
würde ich mal ein Fragezeichen drunter setzen

wieviel fordert der vm?

 
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