Wohnwagen und 183 Tage Regelung - wie erfasst?

Carma

New member
Hallo zusammen

ich bin ganz neu hier und habe einiges durchforstet. Was die 183 Tage Regelung angeht, weiss ich bescheid.
Allerdings weiss ich nicht, wie die Aufenthaltsdauer registriert wird, wenn man mit Camper oder Wohnwagen so lange in Spanien unterwegs ist (immer an einem anderen Ort).
Werden die Meldeformulare der Campingplätze eingesendet oder geht es über die Kennzeichenerkennung auf der Autobahn oder ...?
Ich werde ohnehin vorher wieder ausreisen, aber es würde mich doch interessieren.
Wenn man eine Wohnung hat ist es relativ klar mit Stromzählern etc.

Hat jemand eine Idee?

Lieben Dank und schöne Grüsse

Carma

 
... noch einmal, wir sprechen von einer "Bringepflicht"
> der Bürger muß hier aktiv werden und sich registrieren !!

... bei "Untätigen" passiert so lange nichts, bis man in irgeneiner Form auffällig, registriert oder aktenkundig wird, dann ist man selber aufgefordert mit Belegen nachzuweisen, wo man sich wie lange aufgehalten hat, dann folgen die rechtlichen "Konsequenzen" > Bussgelder, Strafen, Nachzahlungen etc. ... also Passivität heisst hier "Roulette" zu spielen ...

... die "Stromzähler"geschichte ist nur im Sanktionsfall aufgrund des Datenaustausches mögliche "Anwesenheitsbeweis" von Staatsseite zur zufälligen Recherche von ansässigen Stromkunden (Mietwohnungen/Hauseigentum > NoResidentes), die möglicherweise sich "unregistriert" langzeitig im Land aufhalten ...

 
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