Zollbestimmungen
In Spanien gelten für den Reisenden am Zoll die gleichen Bestimmungen wie in den anderen EU-Ländern. So dürfen Waren nur zum eigenen Verbrauch unbegrenzt mitgeführt werden. Um hier einem Missbrauch vorzubeugen, werden durch Mengenangaben eine Abgrenzung zwischen privater und gewerbliches Verwendung vorgegeben.
Zoll-Richtmengen EU
So ergeben sich die folgenden Richtmengen für die Warenausfuhr aus Spanien innerhalb der EU:
[*]250 Gramm Rauchtabak
In Spanien gelten für den Reisenden am Zoll die gleichen Bestimmungen wie in den anderen EU-Ländern. So dürfen Waren nur zum eigenen Verbrauch unbegrenzt mitgeführt werden. Um hier einem Missbrauch vorzubeugen, werden durch Mengenangaben eine Abgrenzung zwischen privater und gewerbliches Verwendung vorgegeben.
Zoll-Richtmengen EU
So ergeben sich die folgenden Richtmengen für die Warenausfuhr aus Spanien innerhalb der EU:
- 800 Zigaretten
- 400 Zigarillos
- 200 Zigarren
- 1 Kilogramm (kg) Rauchtabak
- 10 Liter (l) Spirituosen
- 20 Liter (l) Zwischenerzeugnisse (z.B. Likörwein, Wermutwein)
- 90 Liter (l) Wein und davon maximal 60 Liter (l) Schaumwein
- 110 Liter (l) Bier
- 10 kg Röstkaffee oder löslicher Kaffee
Richtmengen Schweiz und Nicht-EU-Länder
Für Reisende aus Nicht-EU-Länder wie zum Beispiel aus der Schweiz, ergeben sich die folgenden Obergrenzen bei der Ausfuhr von Waren aus Spanien:
200 Zigaretten
"oder"
- 100 Zigarillos
"oder"
- 50 Zigarren
"oder"
[*]250 Gramm Rauchtabak
- "oder"
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
- 1 Liter (l) Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von über 20% (20 Prozent)
- "oder"
- 2 Liter (l) Spitiruosen mit einem Alkoholgehalt von unter 22% (22 Prozent)
- "oder"
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
- 4 Liter (l) nicht schäumende Weine
- 16 Liter (l) Bier
- 50 Milliliter (ml) Parfum
- 240 Milliliter (ml) Eau de Toilette
- 500 Gramm (g) Kaffee
- 100 Gramm (g) Tee
Das Mitführen der Tabakwaren und der alkoholischen Getränke, gilt nur für Personen ab 17 Jahren.