Zollbestimmungen für Spanien - Zoll-Richtmengen EU und Schweiz

Delmar

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Zollbestimmungen

In Spanien gelten für den Reisenden am Zoll die gleichen Bestimmungen wie in den anderen EU-Ländern. So dürfen Waren nur zum eigenen Verbrauch unbegrenzt mitgeführt werden. Um hier einem Missbrauch vorzubeugen, werden durch Mengenangaben eine Abgrenzung zwischen privater und gewerbliches Verwendung vorgegeben.

Zoll-Richtmengen EU

So ergeben sich die folgenden Richtmengen für die Warenausfuhr aus Spanien innerhalb der EU:

  • 800 Zigaretten
  • 400 Zigarillos
  • 200 Zigarren
  • 1 Kilogramm (kg) Rauchtabak
  • 10 Liter (l) Spirituosen
  • 20 Liter (l) Zwischenerzeugnisse (z.B. Likörwein, Wermutwein)
  • 90 Liter (l) Wein und davon maximal 60 Liter (l) Schaumwein
  • 110 Liter (l) Bier
  • 10 kg Röstkaffee oder löslicher Kaffee



    Richtmengen Schweiz und Nicht-EU-Länder

    Für Reisende aus Nicht-EU-Länder wie zum Beispiel aus der Schweiz, ergeben sich die folgenden Obergrenzen bei der Ausfuhr von Waren aus Spanien:

    200 Zigaretten
    "oder"


  • 100 Zigarillos
    "oder"


  • 50 Zigarren
    "oder"


[*]250 Gramm Rauchtabak

  • "oder"
  • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
  • 1 Liter (l) Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von über 20% (20 Prozent)
  • "oder"
  • 2 Liter (l) Spitiruosen mit einem Alkoholgehalt von unter 22% (22 Prozent)
  • "oder"
  • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
  • 4 Liter (l) nicht schäumende Weine
  • 16 Liter (l) Bier
  • 50 Milliliter (ml) Parfum
  • 240 Milliliter (ml) Eau de Toilette
  • 500 Gramm (g) Kaffee
  • 100 Gramm (g) Tee

    Das Mitführen der Tabakwaren und der alkoholischen Getränke, gilt nur für Personen ab 17 Jahren.

 
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