ARIANO Geschrieben 23. September 2017 Teilen Geschrieben 23. September 2017 Hi Leute,bin seit Januar 2017 hier in Spanien (Barcelona) und habe vom 30/01 bis 10/07 gearbeitet, meinem damaligen Arbeitgeber hat die NIE Bescheinigung vom spanischen Konsulat in Deutschland gereicht.Ich würde jetzt dennoch gerne das"Certificado de registro de ciudadano de la unión" beantragen, problematisch ist allerdings das man das ja theoretisch spätestens drei Monate nach Einreise machen muss. In meinem Fall sind jetzt schon fast 8 Monate vergangen. Empadronamiento habe ich im März gemacht.Da ich zur Zeit keine Arbeit habe, (am 25 Oktober erst wieder) muss ich ja nachweisen das ich versichert bin und 6000 € auf nem spanischen Konto, das ist beides kein problem.Aber was sage ich, wenn ich gefragt werde, warum ich mich nicht nach 3 Monaten eingetragen habe?Vielen Dank für eure HilfeLiebe Grüsse Link zu diesem Kommentar
Mica Geschrieben 10. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 10. Oktober 2017 Danach fragt kein Mensch. Link zu diesem Kommentar
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden