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Certificado de registro de ciudadano de la unión 7 Monate nach Einreise


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Hi Leute,

bin seit Januar 2017 hier in Spanien (Barcelona) und habe vom 30/01 bis 10/07 gearbeitet, meinem damaligen Arbeitgeber hat die NIE Bescheinigung vom spanischen Konsulat in Deutschland gereicht.

Ich würde jetzt dennoch gerne das"Certificado de registro de ciudadano de la unión" beantragen, problematisch ist allerdings das man das ja theoretisch spätestens drei Monate nach Einreise machen muss. In meinem Fall sind jetzt schon fast 8 Monate vergangen. Empadronamiento habe ich im März gemacht.

Da ich zur Zeit keine Arbeit habe, (am 25 Oktober erst wieder) muss ich ja nachweisen das ich versichert bin und 6000 € auf nem spanischen Konto, das ist beides kein problem.

Aber was sage ich, wenn ich gefragt werde, warum ich mich nicht nach 3 Monaten eingetragen habe?

Vielen Dank für eure Hilfe

Liebe Grüsse

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  • 3 Wochen später...

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