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Hallo an Alle, 

es geht um folgende Situation. 

Ein guter Freund, 66 Jahre, hat die letzten 24 Jahre in Spanien gelebt und gearbeitet. 2017 ist er unverschuldet arbeitslos geworden, hat bis Juni 2022 Arbeitslosenhilfe bezogen. Danach Anspruch auf spanische Sozialhilfe. Die wurde bislang noch nicht bewilligt, weil das Sozialamt auf den spanischen und deutschen Rentenbescheid wartet, der wiederum erst kurz vor Rentenbeginn ausgehändigt wird. Mein Freund wird von einer spanischen Rentenberaterin vertreten, die ihm im Juni 2022 die Zusage gegeben hat, dass sein Verfahren in 6 Monaten abgeschlossen ist und er dann mit einer Nachzahlung der spanischen Sozialhilfe rechnen kann. Jetzt, nach einem Jahr ist immer noch nichts passiert. Eigentlich hätte die Dame wissen müssen, dass der Rentenbescheid erst kurz vor Rentenbeginn ( Nov. 23 ) ausgestellt wird. 

Mittlerweile kommt mir das alles unbegreiflich " spanisch " vor. Meine Fragen? War jemand schon in einer vergleichbaren Situation? Wieviel beträgt der aktuelle Sozialhilfesatz für Alleinstehende in Andalusien? Ist es möglich, dass Sozialhilfe für 15 Monate nachgezahlt wird ???

 

Über Eure Beiträge freue ich mich sehr! Einen nettem Gruß. 

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Das span. Sozialsystem ist mit dem deutschen nicht vergleichbar. Je nach Bedarf gwähren die staatl. regionalen und/oder kommunalen Sozialdienste Dienst- und Sachleistungen sowie Zuschüsse für Seh-, Geh- und Hörhilfen. Zur Verfügung stehen Rentnerclubs, Tagesheime, Seniorenasyle u.a.m. Auskünfte erteilen die örtlichen "Servicios Sociales".

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