Lilac Posted January 23, 2014 Share Posted January 23, 2014 (edited) Der Generalanwalt des EuGH kommt in einem Gutachten von heute in Luxemburg zu dem Schluss, dass die Billig-Airlines auch künftig eine extra Gebühr für das Gepäck verlangen darf. Die Fluglinien dürfen selbst entscheiden, ob sie die Gepäckkosten in den Grundpreis des Fluges einrechnen oder nicht. Mal sehen, ob das höchste EU-Gericht – wie es meist der Fall ist – dem Urteil des Gutachters folgt. Das Urteil wird erst im Frühjahr/Sommer erwartet. Es muss dabei zu einem Fall aus Spanien Stellung nehmen: Dort ist es untersagt, die Kosten für Flug und Gepäckbeförderung zu splitten. Dagegen hatte sich die Fluggesellschaft Vueling gestellt, die von einem Fluggast wegen 40 Euro Gepäckbeförderungsgebühr verklagt wurde. Edited January 23, 2014 by Lilac Link to comment
roham Posted January 24, 2014 Share Posted January 24, 2014 Nun, so lange in den AGB explizit auf diese Kosten hingewiesen wird sehe ich hier eigentlich keinerlei Regelungsbedarf. Ich halte die Kosten auch nicht für gesplittet, sondern sehe hier eigentlich "lediglich" ein sog. aufpreispflichtiges Extra. Mein Grundanliegen ist es ja, von A nach B zu fliegen. Wenn das x Euro kostet zahle ich, oder fliege mit einer anderen Gesellschaft. Und wenn ich neben dem Flug Gepäck mitnehmen will, ist dies halt im eigentlichen "Vertrag" nicht beinhaltet. Wie sieht denn die Regelung in ES aus, wenn jemand -2- Gepäckstücke mitnehmen will, die 30KG wiegen? Dies dürfte doch bei jder Airline der Welt gebührenpflichtig sein, auch bei den Großen. Dies wäre, in meinen Augen, ja dann auch eine Aufsplittung Link to comment
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