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Elternunterhalt in Spanien


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unsere Mutter lebt alleine in Spanien. Sie besitzt eine kleine Wohnung , die abbezahlt ist ( wert ca.60000 € ) . Es könnte sein das sie in nächster Zeit in ein Pflegeheim muß. 

Müssen die Töchter und ihre Schwiegersöhne die in Deutschland leben für diese Kosten aufkommen? Wird es wie in Deutschland gehandhabt? Erst ab einem Einkommen von 100000 ?

 

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Hallo MichaelausVS,

Grundsätzlich darf auch in Spanien eine Rechtsberatung nur ein hier zugelassener Rechtsanwalt vornehmen und ich empfehle Dir in Spanien einen Anwalt mit Schwerpunkt Sozialrecht mit Deinem Anliegen zu kontaktieren. Meine Antwort ist daher eher hypothetischer Natur und nicht auf Deinen Einzelfall zugeschnitten:

Generell gilt auch in Spanien, dass nicht nur Eltern für ihre Kinder aufkommen müssen sondern auch umgekehrt. Andere Personen, wie Schwiegersohn, -tochter, Enkel et al fallen nicht darunter. Es gelten die folgenden Unterhaltsverpflichtungen der Kinder gegenüber den Eltern, wenn diese aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sind sich selbst zu versorgen:

a) Die Pflicht sie zu verpflegen

b) Respektvoller Umgang

c) Beteiligung an den Familienverpflichtungen

Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Punkt a): "Verpflegung" ist in Art. 142 des Codigo Civil (Bürgerliches Gesetzbuch in Spanien) eindeutig geregelt:

 "Se entiende por alimentos todo lo que es indispensable para el sustento, habitación, vestido y asistencia médica. Los alimentos comprenden también la educación e instrucción del alimentista mientras sea menor de edad y aun después cuando no haya terminado su formación por causa que no le sea imputable. Entre los alimentos se incluirán los gastos de embarazo y parto, en cuanto no estén cubiertos de otro modo." Der erste Satz dieses Artikels ist im Falle einer Pflegebedürftigkeit von Bedeutung, denn übersetzt lautet er

"Unter Verpflegung ist alles zu verstehen was unverzichtbar ist für Lebensunterhalt, die Wohnung, die Kleidung und medizinische Versorgung"

Ergo sind alle Kosten durch Kinder zu tragen, wenn die Eltern oder nur ein Elternteil wirtschaftlich ihren/seine Lebensunterhalt im weitesten Sinne überfordert ist. Bei der Aufteilung der Kosten wird darauf geachtet, dass die Kinder nach ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten herangezogen werden, ohne Beachtung eines Mindesteinkommens. Grundlage ist hier Art. 145 Codigo Civil der bei mehr als einem unterhaltspflichtigen Kind herangezogen wird.

Verfahren:  Wer für als Eltern oder Elternteil für seinen Unterhalt nicht aufkommen kann muss sein Recht gegenüber den Kindern aktiv einfordern, und im Falle der Verweigerung sogar einklagen.  

Berechnung: Es werden die Einkommen wie Rente, Zinserträge, Ersparnisse et al der fordernden Person herangezogen und die verbleibenden Kosten auf den oder die Unterhaltsanteile des Kindes oder der Kinder durch das Gericht festgelegt. 

Mehr und auf den geschilderten Einzelfall bezogen darf in der Öffentlichkeit aus Gründen des hiesigen Rechtsberatungsverbotes nicht gesagt werden. Von daher nochmals mein sehr ernst gemeinter Rat, wende Dich unbedingt mit diesem Fall an einen Anwalt, der konkret beraten darf. 

Gruß
Manfred 

 

 

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  • 2 Jahre später...

Hallo Manfed,

Die Regelungen zur Finanzierung von Pflegeheimkosten können von Land zu Land unterschiedlich sein, und es hängt auch von den spezifischen Umständen ab. In Spanien gibt es ähnlich wie in Deutschland eine gesetzliche Regelung für die Finanzierung von Pflegeheimkosten.

Grundsätzlich sind in Spanien die Kinder in der Regel rechtlich verpflichtet, für die Pflegeheimkosten ihrer Eltern aufzukommen, wenn diese nicht in der Lage sind, die Kosten aus ihrem eigenen Vermögen oder Einkommen zu decken. Dies ist vergleichbar mit der deutschen Regelung der Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern. Die genauen Bestimmungen können jedoch von Region zu Region in Spanien variieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass die finanzielle Situation der Familie, das Einkommen und Vermögen der Mutter sowie andere Faktoren in die Berechnung einbezogen werden. Es gibt auch Grenzen für das Einkommen und Vermögen, bis zu denen die Kinder für die Pflegeheimkosten aufkommen müssen.

Um genaue Informationen und Ratschläge zu erhalten, wäre es ratsam, sich an einen Anwalt oder eine spezialisierte Beratungsstelle in Spanien zu wenden, die mit den lokalen Gesetzen und Regelungen vertraut ist. Dies kann Ihnen helfen, die finanziellen Verpflichtungen und Möglichkeiten in Ihrem speziellen Fall zu verstehen und zu klären.

 

Beste Grüße, 

Maria

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  • 4 Monate später...

Wenn ich einen Vater hätte, würde ich mich freuen, für ihn aufkommen zu können. Ich sah ihn im Januar 1945 zum letzten Mal mit 4 Jahren. Deine Frage ist nicht einfach mit JA oder NEIN zu beantworten. Spanien ist ein sehr gut organisiertes Chaos, in dem alles möglich, unmöglich oder umgekehrt sein kann, darf, möchte, beinahe usw. Es gibt kaum eine Regelung, die nicht mit einer anderen umgangen oder ausgehebelt werden kann, soll, fast usw. Am besten man tut es dem Torero gleich: abwarten, den Stier auf sich zukommen lassen und ihn dann mit viel Eleganz ins Leere laufen lassen. Dafür gibt's dann  noch Applaus! Durch die schlechte wirtschaftliche Lage (unbezahlbare ölffentl. Verschuldung, hohe Arbeitslosigkeit, steigende Inflation u.a.m.) und auch über 5 Mio. leerstehende Wohneinheiten, die keiner will, sind die Preise für Immobilien bis 30% im Vergleich zu 2023 gefallen. Bin jetzt 60 Jahre im Land und erlebe immer noch und wieder Überraschungen. Einmal daran gewöhnt lebt es sich hier ganz wunderbar.

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