Lilac Geschrieben 29. November 2013 Teilen Geschrieben 29. November 2013 Die unentgeltliche Nutzung der in Spanien gelegenen Ferienimmobilie einer spanischen Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer Sociedad Limitada (S.L.) durch deren in Deutschland ansässige Gesellschafter kann bei den Gesellschaftern als verdeckte Gewinnausschüttung in Gestalt der verhinderten Vermögensmehrung zu behandeln sein. Das Besteuerungsrecht an einer solchen verdeckten Gewinnausschüttung gebührt Deutschland. http://www.mallorcazeitung.es/recht-steuern/2013/10/10/steuerstrafe-wohnen-ohne-miete/29017.html Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Gast1681 Geschrieben 29. November 2013 Teilen Geschrieben 29. November 2013 Das finde ich vollkommen in Ordnung, da ist ziemlich viel Schindluder betrieben worden. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Lilac Geschrieben 29. November 2013 Autor Teilen Geschrieben 29. November 2013 Ich kann Dir sagen! Als ich noch in einem Steuerberatungsbüro arbeitete, kamen ab und zu ein paar Ober schlaue, die eine S.L. gründen wollten, einzig und allein, um die IBI und die PlusValia zu sparen. Ich durfte ja nicht, aber denen hätte ich am liebsten meine Meinung gesagt. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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