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Wohnen, Immobilien + Grundstücke in Spanien

Alles zum Thema Wohnen, ebenso wie die eigenen vier Wände, gekauft oder gemietet, um in Spanien über einen längeren Zeitraum hinweg in Spanien zu Wohnen oder einen festen Wohnsitz dort zu haben. WICHTIG: Gebote und Gesuche bitte bei den Kleinanzeigen einstellen.


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    • Eine Bekannte hat mich darauf gebracht weil sie es heute in einer Gratiszeitung gelesen hatte. Telefonie mit WhatsApp funktioniert jetzt, so wie bei Viber.
    • Was man alles kann und darf ssteht in den Gesetzen und die sollte sich jeder tunlichst zu Gemüte führen. Was alles möglich ist veranschaulichte u.a. Kolumbus mit seinem berühmten Ei, Er bewies etwas, das wirklich zu nichts zu gebrauchen ist und überschritt damit die Grenzen des Machbaren. Genauso kann in Spanien das Unmöglich möglich gemacht werden oder auch umgekehrt., nicht leicht für Jedermann verständlich
    • Wäre die Frage ob das auch gilt wenn der Halter < 183 Tage aber das Auto 365 Tage im Jahr in Spanien ist. Falls ja, könnte man notfalls alle 2 Jahre mit dem Auto nach D um den TÜV zu machen (normalerweise fliegen wir), eine spanische ITV-Prüfung wird man für ein deutsches Kennzeichen wohl nicht kriegen?  
    • Nachtrag: Des Interesses halber gebe ich hier ein Beispiel deutscher Beamtengründlichkeit wieder: 1. Anfrage an die Zollhauptverwaltung in Dresden: "Hallo, guten Tag, ich bin  Rentner mit Behinderung und unterhalte Wohnsitze sowohl in Deutschland als auch in Spanien. In beiden bin ich polizeilich gemeldet. Die Aufrenthaltsdauern sind  jahrezeit- und wetterbedingt unterschiedlich und überschreiten zusammengerechnet jeweils keine 183 Tage im Kalenderjahr in jedem der beiden Länder. Ich verfüge über ein auf meinen Namen in Spanien zugelassenes Kfz. (meine Behinderung lässt die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zu). Meine Frage ist nun, ob ich dieses Kfz. steuerfrei innerhalb der für die vorübergehende Einfuhr geltenden Fristen in der BRD nutzen kann. In Erwartung Iherer geshätzten Rückäusserung verbleibe ich mfg"   2. Hier die Antwort: "bei Mehrfachwohnsitzen ist regelmäßig, unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, eine konkrete Prüfung durch das zuständige Hauptzollamt erforderlich. Unter nachstehendem Link finden Sie die Kontaktdaten zu Ihrem zuständigen Hauptzollamt: Dienststellensuche Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, begründen diese keine Rechtsansprüche"   Unterm Strich bin ich also genauso schlau wie vorher und es ergibt sich die Frage, wer wann wie nach welchen Gesichtspunkten den konkreten Einzelfall überprüft. Was mit der "Berücksichtigung aller Umstände" gemeint ist bleit ebenfalls im Dunklen.   
    • Der span. Behördendschungel erscheint uns chaotisch und funktioniert ortsabhängig verschieden. Für die Anmeldung eines kfz. wird eine Id des Halters und des Fz. verlangt. Worin beide unterlagen bestehen erfährt man bei Vorsprache. Bei Aufenthalten in E unter 183 fortlaufenden Tagen im Jahr istn die Ummeldung eines im Ausland zugelassenen Kfz. unnötig. Die Kehrseite ist jedoch der TÜV in D. Als Immobilienbesitzer hast Du swangsläufg eine NIE, und wenn die Gemeinde Grundsteuer und Abgaben für Müll, Wasser usw. kassiert, sollte sie auch eine Wohnsitzbescheinigung ausstellen. Die lediglich zeiwese begrenzte Nutzung der Immobilie ist von Gesetz her kein Hindernis. Ein sich imme mehr ausweitendes Problem sind Hausbezetzer. Die Gesetzeslage ist leider extrem nachteilig fü den Eigentümer. Als sozial benagchteiligt eingestufte Familien geniessen besonderen Schutz und Rämungsklagen können ins Leere laufen.
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