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Kurzfristige Beschäftigung


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Wegen eines größeren Umzug's, benötige ich für etwa 6 Wochen eine Hilfe. Das soll jetzt aber keine Aufforderung sein mir Angebote für eine kurzzeitige Beschäftigung zuzusenden, sondern mich interessiert wie die rechtliche Lage ist, wenn ich in Spanien z. B. meinen deutschen Neffe einige Wochen beschäftige. Er soll mir helfen die Umzugskisten zu packen, die Wohnung noch einmal streichen , kleinere Schönheitsreparaturen vornehmen, die erheblichen Grünanlagen reinigen und ausdünnen,  meine erhebliche Werkzeug und Lagerbestände auf Paletten verstauen usw.

Er muss alles selbständig, ohne Aufsicht, regeln.

Da es sich um sehr sensible Waren von erheblichen Wert handelt, möchte ich nur eine Person meines Vertrauens mit diese Tätigkeit beauftragen, daher mein Neffe.

Ich bin Privatmann, kann aber auch diese Kosten für den Umzug von einer Institution offiziell erstattet bekommen.

Ich habe mit meinem Neffe ausgemacht, dass er erst einmal sowieso hier 8 Wochen kostenlos wohnen kann, und seine Freundin auch, gut von meiner Frau verpflegt werden, und ich bezahle die Flüge.

Aber die Stunden die er hier für mich arbeitet (etwa 200) möchte ich ihm mit12 Euro die Stunde offiziell vergüten. 

Ich muss wegen meiner beruflichen Stellung sehr darauf achten, dass mir nicht irgendwelche Schwarzbeschäftigungen unterstellt werden können.

Wie kann man soetwas in Spanien legal gestalten?

Natürlich alles mit der Abführung von Sozialabgaben und von Steuern.

Mein Neffe hat in Deutschland eine feste sozialversicherungspflichtige Anstellung, kann aber auch von Spanien aus seine berufliche Tätigkeit ausführen.

MfG

Josef

 

 

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Hallo Josef,

auf Deine Fragestellung mit der gelieferten konkreten Fall-/Situationsbeschreibung darf Dir leider keiner antworten, da dies unter unerlaubter Rechtsberatung fällt. Sowohl in Deutschland, als auch in Spanien.  Es darf nur geantwortet werden wenn die Fallbeschreibung hypothetischer Natur ist.

Beispiel: Person A hat Eigentum in Spanien. Person B will Person A wie folgt unterstützen ... usw. 

Mag jetzt schulmeisterlich wirken, ist aber wirklich nicht so gemeint, denn auch der Forumsbetreiber macht sich haftbar, nicht nur die antwortende Person. (Strafen im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens von bis zu 50.000 € können die Folge sein)

Ich verlinke einmal hier auf eine Webseite in der eine gute Zusammenfassung mit Bezug zu einem BGH Urteil steht. LINK 1 RDG und zitiere hieraus:

"...Sobald konkret einzelne Sachverhaltselemente unter den Tatbestand gebracht werden müssen ist man im Bereich der Rechtsdienstleistung. "

Und hier der Link zum Rechtsdienstleistungsgesetz.

Es bleibt Dir leider keine andere Wahl als anwaltlichen Rat einzuholen.

Gruß

Manfred

Bearbeitet von mvr1
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Hall Manfred vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Man könnte ja hypothetisch einen Rat geben, so nach dem Motto: Ich kenne da Jemanden der hat es so gemacht. Ob das richtig war, weiß ich nicht.

Mein deutscher Steuerberater hat mir mal vor etwa 30 Jahren gesagt: "Josef, habe ich Dir schon gesagt, dass ich Dir nicht sagen darf, wenn das Finanzamt hinter Dir her ist, und hier schon angefragt hat"?

Da habe ich gesagt: Lieber ? dann nehme mal einen Zettel, denn ich habe was anzugeben, denn ich werde mich noch heute beim Finazamt selber anzeigen.

Ist alles damals super gelaufen. Normale Steuern nachgezahlt, plus 4% Zinsen; damit kann man leben.

MfG

Josef

 

 

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vor 47 Minuten schrieb Josef:

Man könnte ja hypothetisch einen Rat geben, so nach dem Motto: Ich kenne da Jemanden der hat es so gemacht. Ob das richtig war, weiß ich nicht.

 

Nein geht leider nicht, da es immer um die Fragestellung / Ausgangsituation geht und nicht um die Antwort.

Einen Tipp am Rande wen man fragen muss / sollte. Da nicht immer spanisches Recht zur Anwendung kommen muss, wende Dich an einen deutschen Ratgeber. Vereinfacht das Gesamte ungemein und frage ob es zulässig ist hier Nachbarschaftshilfe (unter Familienmitgliedern) zur Anwendung zu bringen und wie es aussieht mit Themen wie Unfallschutz, Krankheit, Haftung bei Sachschäden.  Hoffe das hilft ein klein wenig.

Viel Erfolg und Gruß

Manfred 

 

Bearbeitet von mvr1
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Das ist das Problem in Spanien, denn selbst die einfachsten Dinge sind so geregelt, dass man 2 Rechtsanwälte benötigt um alleine  Informationen darüber zu erhalten, wie man eine Aushilfe 200 Stunden beschäftigen kann. Wahrscheinlich überhaupt nicht, und dann wundern sie die Leute, warum es in Spanien soviel Schwarzarbeit gibt. Was sollen di Leute  denn sonst machen?

Also machen  die Meisten nichts, und laufen dann ggf.  den Horrorstrafen in die Arme.

Wie es in Deutschland geregelt ist, ganz einfach mal googeln.

https://www.haufe.de/thema/kurzfristige-beschaeftigung/

Such mal in Spanien danach.

Natürlich hilft Dir das nicht viel, aber in so einem Rechtssystem, wie in Spanien, solltest Du  ganz, ganz vorsichtig sein.

Lieber gar nichts machen und einen Auftrag sausen lasse, das kann viel billiger werden.

Das ist eben das Ergebnis von Sozialismus, der aber noch lange, lange  nicht sein Endstadium in Spanien erreicht hat.

Viele Grüße

Helmut

 

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vor 2 Stunden schrieb Helmut Josef Weber:

Das ist das Problem in Spanien, denn selbst die einfachsten Dinge sind so geregelt, dass man 2 Rechtsanwälte benötigt um alleine  Informationen darüber zu erhalten, wie man eine Aushilfe 200 Stunden beschäftigen kann

Hallo Helmut,

meine Antwort bezog sich in diesem Fall weniger auf die Situation in Spanien, vielmehr auf die Situation in Deutschland mit all seinen Abmahn- und Unterlassungsvereinen, die im Falle einer konkreten Antwort sofort aktiv werden. Das und die mögliche Verhängung einer Strafe von bis zu 50.000 € für den ANtwortenden oder gar dem Forumsbetreiber sind nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.

Von daher auch mein Rat / Beipiel in Zukunft keinen konkreten Sachverhalt darzustellen sondern alles ganz neutral / hypothetisch darzustellen.

Beschäftigungsverhältnisse befristeter Natur sind im übrigen in Spanien relativ einfach gesetzlich geregelt. Projektvertrag, zeitlich befristieter Anstellungsvertrag, oder Beauftragung eines Autonomos - alles ist da möglich und legal. Am einfachsten ist es aber in Spanien  eine Gestoria / Asesoria laboral zu beauftragen um sich nicht  mit all dem bürokratischen Müll herumschlagen zu müssen. Spart Nerven und die Kosten sind nicht hoch, oder sich einfach bei einer Niederlassung von  INEM beraten zu lassen. (geben gute Ratschläge, Hinweise und in der Regele haben sie auch Musterverträge parat.) Zumindest ist das in Valencia so.

 

Gruß

Manfred

 

Bearbeitet von mvr1
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Hallo Manfred,

erst einmal vielen Dank für Deine Auskünfte.

Wenn ich so sehe, wie einfach es in D ist, eine nebenberuflich arbeitende Person legal zu beschäftigen, dann werde ich schon neidisch. Selbst die Kleinunternehmerregelung lässt keine Wünsche offen. Der Kleinunternehmer kann sich sogar wählen,  ob er mit oder ohne Mehrwertsteuer faktirieren will, und muss dann nur ein Rechnungsbuch führen. Keine Bilanzen usw.

Nur am Ende des Jahres eine Überschußrechnung, die man wirklich bald auf dem Bierdeckel machen kann.

Wer mal eben als Selbständiger 6 Wochen arbeiten, und dann wieder aufhören möchte, kosten es nur ein paar Euro Gewerbeanmeldung. Hab schon deshalb daran gedacht, dass mein Neffe für die Wochen das Gewerbe in D anmeldet, und dann in Spanien für mich tätig  wird.

Er hat ja dann keine feste Betriebsstätte in Spanien, sondern entsendet sich selbst, und kann auch noch die Übernachtungspauschalen und Verpflegungspauschalen bei Auslandsrätigkeit absetzen. Macht also buchungstechnisch nur Verluste. Ist schon seltsam, das hier alles so kompliziert ist, und wir dann solche Klimmzüge machen müssen.

MfG Helmut

 

 

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